Hallo,
ich habe eine Frage zu einer kombinierten Fallzusammenführung:
1. Aufenthalt: 28.10. - 06.11.2011, DRG F66A, OGVD 23 Tage, Entlassung nach Hause
2. Aufenthalt: 15.11. - 18.11.2011, DRG F66A, Verlegung in ein anderes KH
3. Aufenthalt: 05.12. - 17.12, 2011, Rückverlegung, DRG T61B
Der 1. und 2. Aufenthalt werden als Wiederaufnahme zusammengeführt, aber gehört der 3. Fall nicht als Rückverlegung dazu? 30 Tage ab Entlassungstag des 1. Falles, der zu einer Fallzusammenführung führt? (Entlassung 1. Fall 06.11., Aufnahme 3. Fall 05.12., macht 29 Tage...)
Oder habe ich eine Denkblockade so früh am Morgen?
Danke und Gruß aus der Geriatrie.....