Hauptdiagnose T81.4 oder N71.0?

  • Guten Morgen,
    eine Patientin wird 10 Tage nach einer Abrasio (außerhalb) mit Verdacht auf Endomyometritis aufgenommen. Unter i.v. Antibiotikagabe kann Patientin am 2. Tag in ambulante Weiterbehandlung entlassen werden. Unsere Kodierung: HD T81.4, ND N71.0. Nach MDK Prüfung Änderung der Kodierung HD N71.0 und Y84.9! (Zwischenfälle durch med. Maßnahmen nicht näher bezeichnet).
    Wie würden Sie kodieren? Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
    MfG
    Pino

  • Guten Morgen,

    das von Ihnen beschriebene Problem kennen wir auch. Der Grund für diesen "Umkodierungsversuch" ist klar. Die Kodierung des MDK ist mit weniger RG verbunden.
    Ich denke die von Ihnen gewählte Kodierung ist korrekt und im Sinne der DKR und im Sinne des OPS. Die von Ihnen beschriebene Konstellation findet sich nicht in den Exklusiva des Kodes und wenn tatsächlich ein Abszess in der Pat.-Doku beschrieben ist, ist dieser Kode auch so zu verwenden.
    Freundlicher Hinweis an die KK, dass man diese Einschätzung des MDK nicht teilt.

    Viele Grüße !

  • Guten Tag

    Ich denke, dass die DKR hier eindeutig und auch auf Ihr Beispiel anzuwenden ist:

    D002f Hauptdiagnose
    Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men
    Kodes für die spezifische Verschlüsselung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men finden sich beispielsweise in den folgenden Kategorien:

    es folgt die Tabelle1

    Diese Kodes sind nur dann als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert oder die Verschlüsselung dieses spezifischeren Kodes durch ein Exklusivum der ICD-10-GM ausgeschlossen ist. Gleiches gilt für die Kategorien T80–T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert. Die Kodes aus Tabelle 1 sind Kodes aus T80–T88 vorzuziehen, soweit letztere die Erkrankung bzw. Störung nicht spezifischer beschreiben.

    In Ihrem Fall ist als Hauptdiagnose demnach die N71.0 Akute entzündliche Krankheit des Uterus zu verwenden. Dieser Kode trifft den Nagel auf den Kopf und beschreibt die vorliegende Erkrankung sehr genau. Die Frage die sich hier stellt ist, ob die T81.4 oder die Y84.9 als Nebendiagnose zu verschlüsseln ist. Ich plädiere hier für die T81.4 da dieser Kode die Komplikation deutlich besser beschreibt als die Y84.9.

    Ich komme daher in Ihrem Fall zu folgender Kodierung:

    Hauptdiagnose: N71.0
    Nebendiagnose: T81.4

    Wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH