Anwendung der Kataloge nach Aufnahmetag?

  • Hallo zusammen,

    die FPV regelt im 17b-Bereich, dass die Fallpauschalen nach dem am Tag der voll- oder teilstationären Aufnahme geltenden Fallpauschalenkatalog abgerechnet werden. Daraus ergibt sich, dass auch die Schlüsselkataloge und Kodierrichtlinien entsprechend dem Tag der Aufnahme zur Anwendung kommen (und für den gesamten Aufenthalt weitergelten).

    Gibt es eine analoge Regelung auch für die Psychiatrie (mangels einer FPV)? Wo ist festgelegt, ob die Änderungen im OPS 2012 erst für Pat. gelten, die ab dem 1.1.2012 aufgenommen wurden? Oder sollte hier der Tag der Dokumentation zugrundegelegt werden (was dann für Jahresüberlieger unterschiedliche Kodierungen zur Folge hätte)?

    Laut GMV (gesunder Menschenverstand) sollte die Aufnahmetag-Regelung auch in der Psychiatrie gelten. Meine Suche in den DKR-Psych und im ICD- und OPS-Katalog hat aber keinen Hinweis ergeben, der sich z.B. an die Softwareanbieter oder die EDV im eigenen Haus kommunizieren ließe.

    Für Hinweise auf Belegstellen bin ich dankbar!

    Beste Grüße - NV

  • Schönen guten Tag NuxVomica,

    die Verwendung der Kataloge nach dem Aufnahmetag ergibt sich aus der Vereinbarung zur Datenübermittlung nach §301 SGB V. Die wesentliche Passage finden Sie in der Anlage 5: Durchführungshinweise:

    Zitat

    Vorgehen bei Versionswechsel:

    Die Fallabwicklung orientiert sich ausschließlich am Aufnahmetag. Für alle Nachrichten eines Falles, einschließlich Entlassungsanzeige, Rechnungssatz und Zahlungssatz, sind die am Aufnahmetag gültigen Versionen der Schlüsselverzeichnisse (insbesondere ICD, OPS, DRG-Katalog) und der Datenaustausch-strukturen maßgeblich. Ein Fall ist somit mit der Nachrichtenversion zu Ende zu führen, mit der er im Aufnahmesatz begonnen wurde. Nachträglich übermittelte Änderungsmeldungen dürfen nur in der Version der zu ändernden Ursprungsnachricht erfolgen. Dies bedingt zwingend eine Versionsfähigkeit der eingesetzten Software.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,