Revision Hüfte 5-821.0

  • Hallo Forum,

    leider hat mir fie Suchfunktion nicht weiter geholfen, so dass ich jetzt um eure Hilfe bitte.

    Was alles ist im Kode 5-821.0 Revisio einer Endoprothese am Hüftgelenk enthalten?

    In meinem aktuellen Fall wird zusätzlich zu diesem Kode, vom Operateur, eine "Großflächige chirurgische Wundtoilette", ein "Debridement am Hüftgelenk"(5-800.3g) und ein "Wiederverschluss der Faszie"(5-856.08) kodiert. Ist das korrekt?

    Alle diese Sachen werden im Op-Bericht beschrieben. Die Wundtoilette bezieht sich auf das Subcutangewebe und mit Wiederverschluss der Faszie versucht der Operateur zu vermitteln, dass die Faszie nach der ersten Operation aufgerissen war und jetzt erneut verschlossen wird.


    Danke für eure Hilfe

    Freundliche Grüße

  • Hallo FrauL,

    wir hatten uns intern darauf geeinigt, dass es nicht ausreicht, das Gelenk bloß gesehen (Re"vision") zu haben. Es muss eine Manipulation daran erfolgt sein. Wenn sich das Debridement bis einschließlich auf das Gelenk erstreckte, dann würde ich den Kode 5-821.0 gelten lassen. Nach Ihrer Beschreibung scheint er mir aber nicht zutreffend zu sein.

    Freundliche Grüße

    Elisabeth Kosche

  • Guten Morgen!

    Im MDK-Gutachten wird bei einer infizierten Hüft-TEP ohne Wechsel der Revisionscode 5-821.0 gestrichen. Begründung ist, dass an der Prothese selbst nichts gemacht wurde. Das Spülen und Reinigen der erreichbaren Prothesenanteile wird nicht akzeptiert. Kodiert wurden des weiteren Wunddebridement, Gelenkspülung, VAC-Anlage,...

    Wird durch den Revisions-Code nicht aber angegeben, das es sich um eine Operation an einer infizierten Hüft-TEP handelt? Oder reicht hierfür der ICD T84.5 ?

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    P013k Wiedereröffnung eines Operationsgebietes/Reoperation

    Bei der Wiedereröffnung eines Operationsgebietes zur

    • Behandlung einer Komplikation
    • Durchführung einer Rezidivtherapie
    • Durchführung einer anderen Operation in diesem Operationsgebiet

      ist zunächst zu prüfen, ob die durchgeführte Operation mit Wiedereröffnung des Operations­gebietes im OPS durch einen spezifischen Kode im betreffenden Organkapitel kodiert werden kann, wie z.B.:

      5‑289.1                 Operative Blutstillung nach Tonsillektomie

      5-821.12      Wechsel einer Femurkopfprothese in Totalendoprothese, nicht zementiert

      ….

      5-821Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese am Hüftgelenk

      5-821.0↔Revision (ohne Wechsel)


      Somit ist der Kode 5-821.0 korrekt

    Siehe auch

    Revisionseingriff

    Unter dem Begriff Revisionseingriff versteht man Folge-, Wechsel- oder Korrekturoperationen nach einem ersten Eingriff, dem sogenannten Primäreingriff.

    http://www.klinikum.uni-muenchen.de/Orthopaedische…onen/index.html


    Gruß

    Eberhard Rembs