Hallo an Alle !
In unsere gerontopsychiatrischen Abteilung kommt es häufiger vor, dass Patienten Nahrung gereicht bekommen aufgrund einer Dysphagie. Hier geben wir meistens den Code R 13.0 ein oder auch R 63.3
Jetzt bindet das ja eine Pflegekraft,oft mehr als eine halbe Stunde und das mindestens 3 Mal am Tag.
Darf das als Therapieeinheit geltend gemacht werden ? Oder gehört das zur Basisleistung? Es ist ja eigentlich selbstverständlich, dass Patienen die nicht alleine essen können, Nahrung gereicht bekommen.
Ist das an die Diagnose zu koppeln oder unabhängig davon ?
Danke schon mal für die Antworten.....
kodikas