Hallo,
ganz dumme Frage zu den FP16.01 und 16.02, hier steht im FP-Katalog die schöne Floskel "mindestens ein Belegungstag" - was soll das heißen?
Ein Belegungstag kann ja auch kürzer sein als 24 Stunden, ein vollstationärer Aufenthalt von 15 Stunden ist ja auch = ein Belegungstag.
Was soll dann aber das "mindestens"? Kürzer als ein BT geht dann ja nicht.
Sprich: Muss man hier son interpretieren, dass 16.01 und .02 nur abrechenbar sind, wenn der Sgl. 24 Stunden oder länger da war (also analog zu in Zukunft den DRGs P01Z, P60A und B)?
Wahrscheinlich hätte ich das im Newbie-Forum fragen müssen...
Freundliche Grüße
Christian Jacobs