Hausbesuch als Diagnostik

  • Hallo zusammen,

    da ich mich gerade mit unserer KJP beschäftige, interessiert es mich, was für Maßnahmen bei euch als "1-940 Aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen" kodiert werden. Natürlich gibt es da einige Beispiele im OPS:


    • Durch Ärzte oder Psychologen: Extensive fremdanamnestische Erhebungen z.B. im schulischen/jugendhilflichen/Kindergartenumfeld oder in der erweiterten Herkunftsfamilie; standardisierte strukturierte Diagnostikverfahren mit großem Zeitaufwand beim Kind und bei Bezugspersonen im Rahmen von komplexen Störungen mit schwieriger Differenzialdiagnose und erheblicher Auswirkung der diagnostischen Entität auf die weitere Behandlung (z.B. ADOS/ADI, K-SADS, DISYPS)

    • Durch Psychologen: Aufwendige Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik-Verfahren, Diagnostik von Teilleistungsstörungen; neuropsychologische Verfahren

    • Durch Ärzte und andere Berufsgruppen: Entwicklungsdiagnostik: Feinneurologische aufwendige Untersuchung auf soft signs, heilpädagogische/motopädische Diagnostik (z.B. Entwicklungstests; psychomotorische Testverfahren), ergotherapeutische Diagnostikverfahren, familiendynamische Diagnostik

    • Durch pädagogisch-pflegerische Fachkräfte: Aufwendige pädagogisch-pflegerische Verhaltensbeobachtung, ggf. mit gezielten Symptomchecklisten, Eltern-Kind-Interaktionsbeobachtung ggf. videogestützt

    Unser Chefarzt ist aber der Meinung:

    Es gelten alle diagnostischen Prozeduren über mind. 4x25min. am Tag. Dies wird ab sofort immer angegeben, wenn an einem Tag mindestens eines der folgenden stattgefunden hat: körperl. Untersuchung, Test, Konsil, nun zusätzlich Hausbesuche und Hospitation.

    Nun bin ich da aber nicht ganz seiner Meinung. Eine körperliche Untersuchung oder ein Konsil würde ich hier nicht kodieren wollen. Hospitation und Hausbesuch könnten aber unter "Extensive fremdanamnestische Erhebungen z.B. im schulischen/jugendhilflichen/ Kindergartenumfeld oder in der erweiterten Herkunftsfamilie" fallen. Wie seht ihr das?

    Mit freundlichen Grüßen

    die codierfee

  • Hallo codierfee,

    zunächst einmal lautet der OPS-Kode für "Aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und
    Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen" 1-904 (und nicht 1-940). 1-940 ist die "Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen". Sicherlich nur ein Tippfehler... ;)

    Höherwertig als der OPS sind die DKR-Psych. Hier gilt die Allgemeine Kodierrichtlinie für Prozeduren "PP014a - Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden". Als Bespiel ist u.a. die Aufnahmeuntersuchung aufgeführt. Damit ist die körperliche Aufnahmeuntersuchung gemeint, denn diese gehört routinemäßig zu jedem Krankenhausaufenthalt (die Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen ist ja der explizite Gegenstand des Kodes 1-904 und wird als aufwendig bezeichnet, wenn die Strukturvoraussetzungen im Text des OPS-Komplexkodes erfüllt sind (Dokumentationsnotwendigkeit beachten)).
    Darüber hinaus heißt es ja im Text des Kodes 1-904 selbst: "Eine somatische Diagnostik, eine Ausschlussdiagnostik oder eine somatische Behandlung sind jeweils gesondert zu kodieren", sofern dies gem. OPS i.V.m. den DKR-Psych überhaupt möglich ist.

    Bezüglich der Konsile gilt PP001a der DKR-Psych: "Hinweis der Selbstverwaltung: Zu kodieren sind auch die von der psychiatrischen/psychosomatischen Einrichtung nach § 17d KHG veranlassten Leistungen (z.B. interne und externe konsiliarische Leistungen), sofern diese nicht durch die Einrichtung selbst außerhalb von § 17d KHG oder einen anderen Leistungserbringer mit der Krankenkasse abgerechnet werden."

    Bezüglich der Hausbesuche teile ich Ihre Meinung.

    MfG,

    ck-pku