Aufwand bei Nachblutung

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe folgende Frage: Bei einem Patienten, der zur Revision einer Hüftprothese wegen einer Infektion aufgenommen wird, kommt es postoperativ zu einer Nachblutung. Es wurden diverse Verbandswechsel durchgeführt sowie mit Saugkompressen und kompressiven Hüftverbänden behandelt. Rechtfertigt dieser Aufwand die Kodierung des ICD T81.0 als Nebendiagnose?

    Oder kann dieser ICD nicht angegeben werden, "weil ein wiederholter Verbandswechsel nach einer solchen Revisionsoperation nach DKR nicht zusätzlich kodiert werden darf und auf diese Weise jeder VW zusätzlich kodiert würde, was gegen die DKR-Systematik sprechen würde" (= Zitat MKD)?

    Auf Ihre Meinungen freue ich mich!

  • Guten Abend NinaDeppendorf

    In dem von Ihnen geschilderten Fall ist der Aufwand für die T81.0 belegt. Die Verbandswechsel wären ohne T81.0 sicherlich nicht in dieser Häufigkeit und auch nicht mit kompressiven Hüftverbanden erfolgt. Außerdem besteht ein zusätzlicher Pflegeaufwand. Sie haben sicher öfter nach dem Patienten geschaut und die Krankenbeobachtung ist sicherlich eine aufwändigere als bei komplikationslosem Verlauf gewesen.
    Evtl. haben Sie zusätzliche HB-Kontrollen durchgeführt oder vorsorglich Konserven gekreuzt?

    Wünsche noch einen schönen Abend.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Oder kann dieser ICD nicht angegeben werden, "weil ein wiederholter Verbandswechsel nach einer solchen Revisionsoperation nach DKR nicht zusätzlich kodiert werden darf und auf diese Weise jeder VW zusätzlich kodiert würde, was gegen die DKR-Systematik sprechen würde" (= Zitat MKD)?


    Das ist ein Unsinn, der einfach nur ärgern kann...
    Dass eine Prozedur nicht zu kodieren ist, weil dafür kein OPS-Kode existiert (oder eine DKR dies einschränkt), kann wohl keine Erklärung dafür sein, einen ICD-Kode nicht angeben zu können. Man sollte dann wohl auch zukünftig keine bakteriellen Infektionen mehr kodieren, wenn man nur eine nicht kodierbare Antibiose vorgenommen hat!
    Ihr "Gutachter" hat deutlichen Schulungsbedarf!

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Numbers,

    die T84.5 war vermutlich ohnehin schon kodiert - als Hauptdiagnose.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo NinaDeppendorf,

    wir kodieren bei diesen Fällen HD T84.5 und die T84.8 als ND (Blutung nach Endoprothesenimplantation). Ist für uns in der Orthopädie spezifischer als T81.0.

    Grüße Valentina

  • Hallo,

    warum Kodierung T84.8?

    Die T84.5 bildet das spezifisch ab und da noch einen unspezifischen Kode zu verschlüsseln hat keinen Sinn!


    Bei einer Blutung wird die T81.0 zusätzlich angegeben, wenn ein Aufwand enstanden ist.


    Gruß Elex

    Einmal editiert, zuletzt von Elex (20. Januar 2012 um 11:59)

  • Hallo,

    die Kodierung der T84.5 als HD bei infizierte HTEP ist m.E. nicht korrekt. Nach DKR sind die Kodes aus T80 - T88 nur dann als HD zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung vorliegt. Spezifischer wäre m.E. M00.05 (sofern der Keim nachgewiesen wird). Oder? T84.5 ist zur Spezifizierung der Ätiologie als ND zu kodieren.

    Gruß, S.Koch

    Grüße aus dem Altmühltal

    Silke Koch

  • Hallo,
    also ich hab mit dem Kode M00.05 ein Problem. Denn es ist ja nicht im eigentlichen Sinne eine Arthritis, es wurde eine Revision gemacht wegen einer Infektion. Deshalb würde ich eher zur T84.5 und sogar die T81.0 für die Blutung nach der Revision!

    Liebe Grüße Numbers!