Verweildauerkürzung Psychiatrie

  • Liebes Forum,

    der MDK lehnt bei einer psychiatrischen Patientin (ein Fall aus 2007) die Kostenübernahme für 20 der 60 Tage der stationären Behandlung ab. Trotz der dokumentierten Behandlungsnotwendigkeit (instabile Persönlichkeit, Fortbestehen der Symptomatik) wünscht der MDK die tagesklinische Behandlung. Hat jemand im Forum Erfahrung mit Verweildauerkürzungen in der Psychiatrie? Gibt es Urteile dazu (ich habe keines gefunden)?

    In freundlicher Erwartung von Antworten

    Hajott

  • Moin,

    Psachiatrie ist nicht so ganz Meins, aber da gab es mal ein Urteil, in dem darauf eingegangen wurde, dass der MDK nicht einfach pauschal eine Behandlung ablehnen kann, sondern er eine Alternative Behandlungsmethode anzeigen muss.

    Ich weiß aber nicht mehr welches Urteil das war.

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß aber nicht mehr welches Urteil das war.


    Guten Tag


    ... „ Das Erfordernis einer konkreten Betrachtungsweise bedeute, dass es nicht ausreiche, von theoretisch vorstellbaren, besonders günstigen Sachverhaltskonstellationen auszugehen, die den weiteren KH-Aufenthalt entbehrlich erscheinen ließen, sondern dass zu prüfen sei, welche ambulanten Behandlungsalternativen im Einzelfall konkret zur Verfügung stehen, weil nur so die kontinuierliche medizinische Versorgung des Versicherten gewährleistet werden könne...“


    http://lexetius.com/2006,3923



    Gruß 

    E Rembs

  • Guten Morgen Hajott,

    evtl. könnte Ihnen dieser Link zu "Dokumente in der Rubrik Krankenhausrecht" des Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr (Fachanwalt für Medizinrecht) oder auch dieser Link zur "Einführung in die rechtlichen Aspekte der Abrechnungsprüfung durch den MDK" der Rechtsanwälte Roos Nelskamp Schumacher & Partner -jeweils mit div. Urteilsbenennung- weiterhelfen.

    MfG,

    ck-pku