Liebes Forum,
der MDK lehnt bei einer psychiatrischen Patientin (ein Fall aus 2007) die Kostenübernahme für 20 der 60 Tage der stationären Behandlung ab. Trotz der dokumentierten Behandlungsnotwendigkeit (instabile Persönlichkeit, Fortbestehen der Symptomatik) wünscht der MDK die tagesklinische Behandlung. Hat jemand im Forum Erfahrung mit Verweildauerkürzungen in der Psychiatrie? Gibt es Urteile dazu (ich habe keines gefunden)?
In freundlicher Erwartung von Antworten
Hajott