Fallzusammenführung: Clostridium-Enteritis bei Antibiose mit Cefotaxim

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    mal wieder ein Frage bezüglich einer vom MDK geforderten Fallzusammenführung:

    Erster stationärer Aufenthalt:
    Behandlung einer Cholangitis bei Choledocholithiasis, eine kalkuliert antibiotische Therapie mittels Cefotaxim i.v. wurde durchgeführt, daraufhin waren Entzündungszeichen kontinuierlich rueckläufig und der Patient beschwerdefrei, Entlassung (DRGH41C)

    Wiederaufnahme 3 Tage später, Diagnose: Clostridium-Enteritis bei Antibiose mit Cefotaxim (DRG G67B)

    So, nun verlangt der MDK natürlich eine Fallzusammenführung, da es sich hier um eine klassische Komplikation einer im Rahmen der vorausgegangenen stationären Behandlung erbrachten Leistung (i.v. antibitotische Behandlung mit Recephin bei Cholangitis) handelt.

    M.E. ist dies keine Fallzusammenführung, da eigentlich doch jedes Antibiotikum eine antibiotikaassoziierte Kolitis auslösen kann und dies sicher nicht dem Krankenhaus oder Arzt angelastet werden darf. Sehe ich dies falsch?


    Zuletzt möchte ich doch einmal noch betonen, dass dieses Forum absolut klasse ist und viel Hilfe und Untersützung bietet. Herzlichen Dank :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es wird Ihnen hier leider niemand eine allgemein gültige Antwort geben können. Sie argumentieren wie dargestellt, der MDK, so wie beschrieben. Für die Chemotherapeutika gibt es eine Klarstellung, dass hier bei resultierenden Komplikationen keine Fallzusammenlegung zu erfolgen hat, aber eben nicht für alle Medikamente. Ihnen wird nichts anderes übrig bleiben, als Ihre Vorstellung der Interpretation der (bekannter maßen) schwammigen Formulierung der Fallzusammenlegungsregelung vor einem Gericht darzulegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • danke, es ist sicher so, dass auf Widerspruch wieder ein negatives Gutachten folgt .... aber vielleicht gibt es ja Tips/Ideen für einen Widerspruch???? :D

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    dies haben wir aber schon oft im Forum prinzipiell dargestellt (Suchfunktion: Komplikationen Fallzusammenlegung). Sie werden argumentieren, dass dies keine Komplikation in Ihrem Verantwortungsbereich ist (Antibiotika waren nötig, Enteritis als Komplikation der Therapie bekannt und nicht beeinflussbar durch Handlungen des KH), der MDK erklärt Ihnen, dass ohne Ihre Therapie (Ihre Verantwortung) dies nicht aufgetreten wäre. Daher sagte ich, dass Ihnen hier keiner eine weitere Antwort geben werden kann, der dies klärt.

  • Hallo,

    gab es eigentlich eine Einigung zu dem Thema, oder ein Gerichtsverfahren? haben das gleiche Problem (Pip/Taze i.v. im Voraufenthalt), sind ja nun schon mehr als 6Jahre rum.

    Mfg

    Rokka

  • Hallo,

    eine BSG-Urteil als Beispiel:

    BSG Urteil B 3 KR15/11 R vom 12.07.2012

    Aber dieses Urteil fasst den Begriff der Komplikation, die in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fällt, sehr weit:

    Der Begriff der Komplikation umfasst negative Folgen einer med. Behandlung und deren unerwünschte Nebenwirkungen....

    Stellt sich ein konkreter stationärer Behandlungsbedarf als spezifische Folge einer Erkrankung bzw. deren Behandlung dar, auf die sich der Behandlungsauftrag des KH erstreckt hat, so bleibt das KH verantwortlich.....

    Der Terminus "Verantwortungsbereich" knüpft an den Begriff "Verantwortung" an. Er bedeutet hier die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, für etwas Geschehenes einzustehen – und zwar unabhängig davon, ob das Geschehene auf einem vorwerfbaren Verhalten des Verantwortungsträgers beruht oder für ihn unvermeidbar ist. Das Krankenhaus trägt insoweit also das Risiko von auftretenden Komplikationen (so auch die Begründung zu § 8 Abs. 5 Satz 1 KHEntG).

    Gruß

    B.W.

  • Grummel...na ja...dann ist das wohl so weitgefasst, daß die Clostridienenteritis nach AB-Therapie (stationär) mit eingefasst wird. Ich wüsste zumindest nicht, wie ich dem Richter das Gegenteil erklären könnte.

    MfG

    rokka