Hallo liebe Forenmitglieder,
mal wieder ein Frage bezüglich einer vom MDK geforderten Fallzusammenführung:
Erster stationärer Aufenthalt:
Behandlung einer Cholangitis bei Choledocholithiasis, eine kalkuliert antibiotische Therapie mittels Cefotaxim i.v. wurde durchgeführt, daraufhin waren Entzündungszeichen kontinuierlich rueckläufig und der Patient beschwerdefrei, Entlassung (DRGH41C)
Wiederaufnahme 3 Tage später, Diagnose: Clostridium-Enteritis bei Antibiose mit Cefotaxim (DRG G67B)
So, nun verlangt der MDK natürlich eine Fallzusammenführung, da es sich hier um eine klassische Komplikation einer im Rahmen der vorausgegangenen stationären Behandlung erbrachten Leistung (i.v. antibitotische Behandlung mit Recephin bei Cholangitis) handelt.
M.E. ist dies keine Fallzusammenführung, da eigentlich doch jedes Antibiotikum eine antibiotikaassoziierte Kolitis auslösen kann und dies sicher nicht dem Krankenhaus oder Arzt angelastet werden darf. Sehe ich dies falsch?
Zuletzt möchte ich doch einmal noch betonen, dass dieses Forum absolut klasse ist und viel Hilfe und Untersützung bietet. Herzlichen Dank