Zusammenhang Krankenkassen-Krankenhäuser-InEK

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich schreibe derzeit eine Masterarbeit im Bereich Medizintechnik und habe einige Verstädnisprobleme bezüglich des Zusammenwirkens von Krankenkassen-Krankenhäuser und der InEK. Ich möchte Sie in diesem Forum um Rat bitten.

    So wie ich verstanden habe, legen die Krankenkassen jedes Jahr ein Gesamtbudget für ein Krankenhaus fest. In diesem Budget sind die Fallpauschalen der DRG enthalten. In einem DRG-Betrag wird grob unter Sach- und Personalkosten unterschieden. In der Sachkosten sind eingekaufte medizintechnische Produkte aufgelistet. Hierin besteht natürlich das Interesse vom Krankenhaus darin, die Sachkosten zu drücken, weil das Krankenhaus dadurch mehr "Gewinn" haben.
    Anschließend gibt es jährlich eine Nachkalkulation bei der InEK. Da werden die DRG neukalkuliert. Ein DRG wird dementsprechend erhöht oder reduziert, jenach dem welche Aufwände diese DRG in der letzten Periode benötigt hat. Die Teilnahme an der Nachkalkulation ist für die Krankenhäuse freiwillig.

    Nun meine Frage: Wenn die Krankenhäuser bei der Preisverhandlung der medizintechnischen Produkte die Preise drücken und die Personalkosten konstant bleiben, würde die Kosten für den Fall geringer sein. D.h.: nach der Kalkulation bei der InEK wird in der Folgeperiode einen geringeren Betrag für die DRG festgelegt, das Krankenhaus hat weniger Geld zur Verfügung. Worin besteht also die Interesse eines Krankenhaus die Preise für medizintechnische Produkte zu drücken und einen geringeren DRG-Beitrag an die InEK berichten?

    Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich was falsch verstanden habe und ich bedanke mich sehr für Ihre Unterstützung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Nguyen

  • Schönen guten Tag Herr/Frau Nguyen,

    Ihre Frage ist nicht unbedingt unklar formuliert, lediglich sehr komplex.

    Im Prinzip haben Sie das Kalkulationsprinzip korrekt beschrieben. Die Kalkulation der DRG findet aufgrund von IST-Kosten statt und wenn die IST-Kosten sinken, verändert sich ggf. auch die entsprechende DRG-Kalkulation. Allerdings legt das InEK in der Kalkulation nicht den tatsächlichen Preis der DRG (in €) fest, sondern lediglich eine Bewertungsrelation. Der Preis für die DRG-Leistung ergibt sich erst durch Multiplikation mit dem jeweiligen Landesbasisfallwert. Dieser wird zwischen den Landesverbänden der Krankenhäuser und der Krankenkassen verhandelt, und zwar weitgehend unabhängig von den Preisen, die in die Kalkulation eingeflossen sind. Hier spielt (grob ausgedrückt) lediglich die allgemeine Preisentwicklung der Krankenhäuser und die Gesamtleistungsmenge eine Rolle (für Einzelheiten siehe § 10 KHEntgG)

    Der für die Vergütung der DRG festgesetzte Preis (Landesbasisfallwert) ist also unabhängig von den in die Kalkulation eingeflossenen Preisen. Lediglich das Verhältnis der DRGs untereinander wird durch die veränderten Kalkulationspreise verschoben (Bei ihrem Beispiel würden bei den sachkostenintensiven DRGs die Bewertungrelation sinken und bei den personalkostenintensiven DRGs die Bewertungsrelation steigen)

    Deswegen gibt es die von Ihnen beschriebene direkte Abhängigkeit zwischen den Einkaufspreisen und dem DRG-Erlös nicht in dieser Form, sondern eben nur indirekt. Außerdem wirkt sich das in der Regel erst im übernächsten Jahr aus (Datenjahr-Kalkulationsjahr-Geltungsjahr). Daher haben die einzelnen Krankenhäuser sehr wohl ein Interesse an günstigen Einkaufspreisen für medizinischen Sachbedarf, ganz abgesehn von dem allgemeinen gesellschaftlichen Interesse an einem finanzierbaren Gesundheitssystem!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,