Niereninsuffizienz oder Versagen eines Transplantates

  • Danke MaK,

    da würde ich parieren: Es gilt laut Band 2 des ICD folgende Arbeitsweise beim Kodieren:

    1. Im Alphab. Verzeichnis suchen (da findet sich kein Eintrag "Akutes Nierenversagen Grad 3 bei Zustand nach Transplantation" o.s.ä. sondern nur "ANV Grad 3" = N17.93) . Ähnlich für die Chronische Insuffizienz.
    2. Dann im Syst. Verzeichnis prüfen ob Incl/Excl/Hinweise zu beachten sind (auch hier keinerlei Verweis auf T86.-)
    3. Zuletzt DKR checken, denn sie toppt ICD und DKR (hier finden sich D015 und P015)

    Nach D015 darf man T80-T88 nur verwenden, wenn sie die Erkrankung spezifischer beschreiben als eine Organkapitelnummer. In N17.- (und N18.-) kann ich die Schweregrade konkret angeben, die ja auch Einfluss auf die Behandlung haben. In T86.- fehlen diese Schweregrade. In T86.- steckt zwar der "Z.n. Transplantation" drin, aber der ist auch mit Z94.0 abgebildet und spielte im konkreten Fall nur eine randständige Rolle, außer der weitergeführten Immunsuppression wurde behandelt wie bei Insuffizienz originaler Nieren.

    Und P015 trifft m.E. nicht zu, weil weder Abstoßung noch Transplantatvaskulopathie oder ähnliche transplantationsbezogene Komplikation. Gegen einen jahrzehntelangen suboptimalen Diabetes kommt wohl auch das beste Transplantat nicht an ...

    Ich glaub, ich bleib bei N17 + N18/N083 ...

    Schöne Grüße

    Artur Speck

  • Hallo Herr Speck,

    möchte nur noch anmerken, dass unter der T86,- der Hinweis steht: "Das Versagen der abgestoßenen Organe und Gewebe (z.b. ein akutes Nierenversagen...) ist in der Schlüsselnummer enthalten."

    Ob das nun nur für abgestoßene Organe oder auch nur für das Versagen des Organes gilt, kann ich leider nicht wirklich erkennen. In der Überschrift ist ja beides erwähnt.

    MfG findus

  • Hallo zusammen,

    Artur Speck: interessanter Ansatz, jedoch m.M. nicht zu halten.

    Vielleicht ist ja der Kodierleitfaden der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie hilfreich.

    Download unter Leistungsabrechnung - DGfN möglich.

    Hier ein Auszug:

    Auch hier wird auf T86.- verwiesen.

    Wie die DGfN auch einräumt kann eine Funktionsstörung des Transplantates gleich oder später oder viel später auftreten. Die Ursachen sind hier vielfältig. Man bleibt bei vorhandenem Transplantat und damit im Bereich T86.-

    Sollte Sie es anders kodieren und trotz Erlössteigerung nicht gestrichen bekommen, wären wir wohl alle dankbar für eine Rückmeldung :)

    Viele Grüße,

    MaK

    Einmal editiert, zuletzt von MaK (21. Juni 2022 um 11:48)

  • Danke, ich bin optimistisch.

    Der DGfN-Leitfaden springt mir auf S. 50+56 bei: Dort wird "Z.n. Nierentransplantation" als ein möglicher Beleg für einen strukturellen Nierenschaden bei Chronischer Nierenkrankheit aufgeführt. Das lässt nur den Schluss zu, dass man N18.- auch beim Transplantierten für kodierbar hält, und nicht ausschließlich T86.11 zu verwenden sei.

    Kann ja nicht gewollt sein, dass man - zum Beispiel - wegen eines einfachen und schnell behobenen exsikkotischen ANV 2° in einer Abstoßungs-DRG landet.

    Ich habe beim BfArM eine Klarstellung zu T86.1- erbeten, aber das dauert erfahrungsgemäß ...

    Sobald ich was höre, gebe ich es weiter.