• Hallo zusammen,

    ich habe einen Patienten der zum Alkoholentzug geplant aufgenommen wurde. Während des Entzugs kam es zu einem Entzugkrampf. Ist es richtig die F10.3 als ND zu kodieren?


    0501e Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (Drogen, Medikamente, Alkohol und Nikotin):

    "Wenn mehr als eine vierte Stelle aus F10–F19 kodierbar ist (z.B. „akute Intoxikation [akuter Rausch]“, „Abhängigkeit“ oder „psychotische Störung“), so sind alle kombinierbaren Kodes zuzuweisen (siehe Beispiel 1)." Also in dem Fall doch die F10.3, oder?

    Schönes Wochenende :)

  • Hallo codierfee,
    kam es während des Aufenthalts zu entsprechenden Entzugssyndromen und wurden diese behandelt, bzw. treffen die Regelungen für Nebendiagnosen zu, so ist natürlich auch die F10.3 zu kodieren.

    Beispiel:
    Ein seit langem alkoholabhängiger Patient kommt mit 2,4 Promille zur Aufnahme. Während der Entzugsbehandlung kommt es zu Krämpfen und anderen Nebenerscheinungen des Entzugssyndroms.
    HD: F10.2
    ND: F10.0, F10.3


    Viele Grüße,

    B. Gohr

    PS: Was mir im Nachhinein noch auffällt... Sie verweisen auf die DKR 0501e. Diese hat in der Psychiatrie keine Relevanz. Daher auch als HD die Abhängigkeit. Sie ist die zu Grunde liegende Erkrankung.

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Beispiel:
    Ein seit langem alkoholabhängiger Patient kommt mit 2,4 Promille zur Aufnahme. Während der Entzugsbehandlung kommt es zu Krämpfen und anderen Nebenerscheinungen des Entzugssyndroms.
    HD: F10.2
    ND: F10.0, F10.3


    Ist das in den Psych KR so?

    Wenn jemand mit einem Wert von 2,4 Promille aufgenommen wird, dann sehe ich eher die F10.0 als HD. Oder war der Entzug schon geplant?

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo papiertiger_2,
    laut den DKR-Psych wird eine Hauptdiagnose definiert als:

    Zitat

    „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die
    Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.”

    Dazu passen auch die entsprechenden Beispiele.

    Die Alkoholabhängigkeit bestand bereits vorher und ist die zugrunde liegende Erkrankung, die in diesem Fall zur Intoxikation führte.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Zusammen,

    ich würde die F10.3 als HD sehen, da es eine geplante Entzugsbehandlung war und würde die F10.0

    und F10.2 als ND setzen. Wenn jetzt ein Pat. Intoxikiert kommt und dann ein Entzug während des

    Aufenthaltes entwickelt kodiere ich folgendes HD:F10.2 ND: F10.0,F10.3.

    VG Peter-Paul :whistling:

  • Hm,

    interessant.

    Die HD Definition ist zwar identisch, aber im somatischen Bereich haben wir die

    "0501e Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (Drogen, Medikamente, Alkohol und Nikotin) [...]
    Akute Intoxikation [akuter Rausch]
    Im Fall einer akuten Intoxikation (eines akuten Rausches) wird der zutreffende Kode aus F10– F19 - vierte Stelle „.0“ zugewiesen, gegebenenfalls - zusammen mit einem weiteren vierstelligen Kode aus F10–F19 (siehe Beispiel 1). Sofern die akute Intoxikation (der akute Rausch) der Aufnahmegrund ist, ist sie (er) als Hauptdiagnose zu kodieren[...]"

    Drum wäre es bei uns die F10.0 ;)

    @Peter-Paul: F10.3 steht aber für eine Entzugssymptomatik, nicht für einen Alkoholentzug (im Sinne von "weg vom Stoff"). Denn man entzieht ja doch nicht von den Entzugserscheinungen, sondern vielmehr vom chronischen Abusus. Also wäre dann F10.2 HD, F10.0 ND und wenn Entzugserscheinungen auftreten zusätzlich F10.3.

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo!

    Codiere in der Psychiatrie vier verschiedene Abteilungen (Sucht, allgemein, Demenz, Depression usw.).

    Nur über Nacht gebliebene Pat. erhalten bei uns die F10.0 als HD, da ausser Bett und Überwachung keine Maßnahmen erfolgen.Oft erfolgt ja auch die Entlassung gegen ärztlichen Rat!

    Sonst codieren wir bei Alkoholentzügen die F10.2 als HD, F10.3 + F10.0 als ND. Wenn der Krampf im stationären Aufenthalt statt gefunden hat, codieren wir auch die G40.5 als ND.

    Wünsche einen schönen Tag, ist ja schließlich 10 Grad wärmer als gestern :rolleyes:

    Viele Grüße
    Curley-Sue
    :/:/:/

  • So, wie Curley Sue das beschreibt, würden wir das auch handhaben. Wir haben uns nämlich die gleiche Frage gestellt, und es erscheint mir auch logisch, bin aber noch mit dem zuständigen OA in Verhandlung. :)

    Liebe Grüße!

  • Hallo alle miteinander!

    Vielen Dank für die rege Diskussion! Das hat mir schon sehr weiter geholfen.

    Jetzt möchte ich gerne noch wissen, ob und wann ihr die F10.1 kodiert? ?(

  • Hallo!
    Wenn ein schädlicher Gebrauch vorliegt, kein Abusus nachweisbar ist usw.
    Ein Pat. muß die Trennung von seiner Frau verkraften, trinkt kurzzeitig mehr Alkohol, Leberwerte sind unauffällig,hat bei der Aufnahme keinen BALK, oder sehr niedrig.
    Geht oft aus der Eigenanamnese hervor.
    Hoffe das hilft etwas weiter!?
    Viele Grüße
    Curley-Sue

    Viele Grüße
    Curley-Sue
    :/:/:/