Fallzusammenführung bei Pleurerguss nach TAVI

  • Hallo zusammen,

    würden Sie sagen, dass dies eine FZ bei Komplikationen ist?

    1. Aufenthalt: elektiv zur TAVI

    2. Aufenthalt: kurz darauf WA bei blutigem Pleuraerguss auf Intensivstation (8 Tage nach OP-Datum)

    Die Konstallation passt, aber meiner Meinung nach nicht in unserem Verantwortungsbereich, da eine zu erwartende Komplikation nach solch einem Eingriff.

    Danke und viele Grüße,

    Mit den besten Wünschen,
    KODI79
    ________________________________________

    Medizinischer Fachberater und Gutachter
    Klinische Kodierfachkraft und Krankenpfleger

    - MDK-Management und Rechnungsprüfung -

  • Hallo KODI79,

    um eine Komplikation handelt es sich anscheinend sicher. Auch im Zusammenhang mit der leistung (TAVI) steht sie wohl?

    Wann ist die Komplikation im Verantwortungsbereich des KH?
    Nach aussage des MDK : immer, es sei denn, das KH kann nachweisen, dass sich der Pat. nicht an die Verhaltenshinweise, die natürlich nachvollziehbar in der Akte dokumentiert sein müssen :-), gehalten hat. Also z.B. keine Clexane Spritzen beim HA abgeholt, Termine nicht wahrgenommen, Orthese nicht getragen etc.
    Wenn das KH das beweisen kannn, dann könnte es nicht im Verantwortungsbereich sein?

    Die andere extreme Meinung besteht darin, dass alles, was nicht unter Verletzung einer Regel (medizinischer Standards) - Nachweispflicht für die Kasse?- erfolgte, nicht zum Verantwortungsbereich des KH gehört. Kurz: keine Fehler- keine Verantwortung.

    Auch ich tue mich mit der Interpretation schwer, da so rein gefühlt die Wahrheit irgendwo dazwischen liegen muss. Vielleicht können sich mal die Autoren des Wortlautes zu ihren Hintergedanken äußern!

    Grüße aus dem kalten Norddeutschland

    Uwe Neiser


  • Hallo,

    diese ewige Diskussion um den Verantwortungsbereich kennen wir auch. Dabei sollte diese Ergänzung im FPV ja eigentlich genau dem entgegenwirken. Aber auch der MDK braucht eine Existenzberechtigung.

    Ähnliche Fälle finden wir bei Nachblutungen nach Polypektomie oder Tonsillektomie. Ein Rechtsanwalt sagte mir einmal, dass Verantwortungsbereich auch Verschulden rechtlich beinhaltet. Eine Nachblutung nach Tonsillektomie ist meiner MEinung nach nicht im Verantwortungsbereich des Hauses, da es eine häufig eintretende, zu erwartende Komplikation der Therapie ist. Anders ist es, wenn eine Naht bei einer AP nicht dicht ist oder ein Stück Tonsille vergessen wird, die dann blutet. Auch bei Polypektomien oder Hämorrhoiden - all das ist meiner Ansicht nach regulär nicht im Verantwortungsbereich eines Krankenhauses. Diese Argumentation "Sie haben geschnitten, also sind sie verantwortlich, denn hätten sie nicht operiert, würde es auch nicht bluten" ist unhaltbar. Es gibt aber eine kommentierte Abrechnungsbestimmung jedes Jahr, in der eindeutig Fälle beschrieben werden, die NICHT in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallen. Gründe sind:

    1. Verhalten des Patienten oder sonstige externe Umstände, die die Wiederaufnahme verursachen

    2. Entlassung gegen ärztlichen Rat

    3. Verschlechterung des AZ bei chronisch erkrankten Patienten

    4. Wiederaufnahmen durch eine regelhafte Folge einer Therapie

    5. Von vornherein geplante Wiederaufnahmen im Rahmen eines medizinisch sinvollen Therapiekonzeptes wie z.B. in der Strahlen - oder Chemotherapie

    Die Autoren werden sich sicher nicht zu Wort melden :)

    Mit den besten Wünschen,
    KODI79
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  • Ein Rechtsanwalt sagte mir einmal, dass Verantwortungsbereich auch Verschulden rechtlich beinhaltet.


    Guten Morgen,

    ich dachte eigentlich, dass diese Diskussion endlich mal vom Tisch ist.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Ein im Intervall auftretender blutiger Pleuraerguß ist im Fall einer transapikalen TAVI OP-bedingt, jedoch keine Komplikation im Sinne der FPV.

    Ein im Intervall auftretender blutiger Pleuraerguß ist im Fall einer transfemoralen TAVI eine Rarität (evtl. zu erklären, durch die duale Plättchenhemmung), jedoch ebenfalls keine Komplikation im Sinne der FPV.

    Die Kausalkette Eingriff <-> unerwünschte Ereignisse = Komplikation ist eine medizinische Argumentationskette und spielt eine Rolle im "Kunstfehlerprozess". Im Abrechnungsverfahren ist der Begriff "im Verantwortungsbreich des Krankenhauses" entscheidend und den KK/MDK auch bekannt, nur sich versuchen es immer wieder .....

    Gruß
    J.K:

  • Guten Tag zusammen,

    hier hilft abschließend sicherlich nur die juristische Klärung, die ja auch schon beim BSG anhängig ist. Nur noch ein paar Jährchen Geduld! ;)

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt