• :huh:

    Hallo liebes Forum!

    Ich habe da eine Frage- wir haben beim Patienten eineMycobacterium Tuberculosis diagnostiziert (A15,1) und im Magensaft Mycobacterium tuberculosis nachgewiesen.

    Kann ich dann auch A18.1 dazu kodieren?

  • Sehr geehrte(r?) engelmannan,

    der Nachweis säurefester Stäbchen im Magensaft dient als weitere Möglichkeit des Keimnachweises bei V.a. Lungen-Tuberkulose.

    Der Code A18.1 bezeichnet die Urogenital-Tuberkulose (ca. 30 gemeldete Fälle pro Jahr in Deutschland). Hierbei finden sich im Urin, Menstruationsblut säurefeste Stäbchen.
    Der Nachweis im Magensaft genügt hierfür nicht.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

    Einmal editiert, zuletzt von WStark (7. Februar 2012 um 11:29)