Hallo liebes Forum!
Ich habe da eine Frage- wir haben beim Patienten eineMycobacterium Tuberculosis diagnostiziert (A15,1) und im Magensaft Mycobacterium tuberculosis nachgewiesen.
Kann ich dann auch A18.1 dazu kodieren?
Hallo liebes Forum!
Ich habe da eine Frage- wir haben beim Patienten eineMycobacterium Tuberculosis diagnostiziert (A15,1) und im Magensaft Mycobacterium tuberculosis nachgewiesen.
Kann ich dann auch A18.1 dazu kodieren?
Sehr geehrte(r?) engelmannan,
der Nachweis säurefester Stäbchen im Magensaft dient als weitere Möglichkeit des Keimnachweises bei V.a. Lungen-Tuberkulose.
Der Code A18.1 bezeichnet die Urogenital-Tuberkulose (ca. 30 gemeldete Fälle pro Jahr in Deutschland). Hierbei finden sich im Urin, Menstruationsblut säurefeste Stäbchen.
Der Nachweis im Magensaft genügt hierfür nicht.
Aber Liebe geht doch durch den Magen - oder hab' ich da was falsch verstanden?
Verschneite Grüße
MDK-Opfer