Hallo,
eine Kasse fordert eine vorstationäre Abrechnung bei einer Patientin, die stationär aufgenommen und behandelt werden sollte, dann aber einige Stunden später wieder gegen ärztlichen Rat die Klinik verließ. Solche Konstellationen seien lt. Kasse grundsätzlich vorstationär abzurechnen. Auch ein Widerspruch mit Verweis auf die Situation brachte keinen Erfolg.
Kann jemand helfen? Gibt es vielleicht ein BSG - Urteil dazu o.ä.?