Hallo Forum,
bedarf es einer besonderen vertraglichen Vereinbarung mit einem Kostenträger, wenn man bereits die erbrachten Zusatzentgelte eines Falls über eine Zwischenrechnung abrechnen möchte oder sieht das KHEntgG dieses ohnehin vor? Leider habe ich in §8 (7) nichts Konkretes gefunden, was darauf schließen ließe.
MFG
AllForOne