ZE Abrechnung über Zwischenrechnung

  • Hallo Forum,

    bedarf es einer besonderen vertraglichen Vereinbarung mit einem Kostenträger, wenn man bereits die erbrachten Zusatzentgelte eines Falls über eine Zwischenrechnung abrechnen möchte oder sieht das KHEntgG dieses ohnehin vor? Leider habe ich in §8 (7) nichts Konkretes gefunden, was darauf schließen ließe.

    MFG

    AllForOne

  • Guten Abend, AllForOne,

    auch in der §301-Datenübermittlungsvereinbarung findet sich nichts, was die Zwischerechnung direkt verbietet. Es sollte mich aber wundern, wenn der Kostenträger Ihnen die Rechnung für ZE ohne Entlassungsanzeige bezahlt - und die wird erst nach Entlassung an den Kostenträger versandt. Insofern macht die Zwischenrechnung von ZE keinen Sinn, sofern Ihr KIS so etwas überhaupt zulässt.

    MfG
    AnMa

  • Guten Abend AnMA,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Das KIS lässt eine Abrechnung nur der ZEs zu. Aber das Problem mit der Entlassanzeige leuchtet ein.

    Mit freundlichem Gruß
    AllForOne

  • Hallo zusammen,

    das KHentgG reglt die Möglichkeit, dass ein KH eine "Vorschusszahlung" abrechnen kann. Denn bei sehr langen (und i.R. sehr teuren) Krankenhausbehandlungen kann vom KH nicht erwartet werden, dass es diese Kosten auf Monate vorstreckt.

    Teilzahlung nach § 11 Abs. 1 Satz 4 KHEntgG, allerdings sollte auch in der Budgetvereinbarung dazu eine Regelung getroffen werden.

    Warum ZE also nicht vorarb abrechnen. Bei Eingang einer Teilzahlung erfragen wir beim KH die bereits durchgeführten Operationen und Prozeduren sowie die ND, Beatmungsstunden etc. Daraus lässt sich die zu erwartende DRG + oGVD- Zuschläge sowie ZE ermitteln und der abgerechnete "Vorschuss" beurteilen. Die Krankenhäuser stellen uns i.R. EDV- Ausdrucke mit den erfragten Daten zur Verfügung.

    Entgeltart 70888888, viel Erfolg!