NUB Medikamenten beschichteter Ballonkatheter nicht koronar

  • Hallo,

    bei der Durchsicht der NUB-Aufstellung 2012 des InEK fällt auf, dass der medikamentenbeschichtete Ballonkatheter (nicht koronar) [lfd. Nr. 93] für das Jahr 2012 mit dem Status 2 versehen wurde und damit nicht verhandelbar ist. Für das Jahr 2011 galt dieser jedoch noch als verhandelbare NUB-Leistung mit Status 1 [lfd. Nr. 3].

    Kennt jemand die Gründe, weshalb es für 2012 zu dieser Veränderung kam? Meiner Meinung nach wird diese Leistung weder im DRG- noch im ZE-Bereich abgebildet.

    Besten Dank und viele Grüße

    COGW

  • Guten Tag,


    gehe mal davon aus, dass bei der Neu-Kalkulation des InEK die Diskrepanz zwischen evidenzbasierter und eminenzbasierter Anwendung aufgefallen ist.

    egal, wie man über die Indikation denkt, wenn Ihre Vermutung stimmt, dann frage ich mich, wie die Prüfung auf Eminenz oder Evidenz mit dem gesetzlichen Auftrag des INEK einer Prüfung der Sachgerechtigkeit der Vergütung im DRG-System vereinbar ist. Mit einer solchen Prüfung würde auch der Grundgedanke der NUB´s konterkariert. Es gibt mit Sicherheit viele, für die die Evidenz noch bewiesen werden muss, weil es eben NEUE UB´s sind.

    Grüße
    AnMa

  • Hallo AnMa,

    wir haben da auch ganz schön geschluckt. Aber heute war ein Vertreter einer "Ballon-Firma" da und meinte, dass die DEB`s im Zusatzentgelt ZE2012-87 (KH-individuell zu verhandeln) mit drin wären. Leider steht in der Kategorie als Überbegriff wieder was von koronar. Wir lassen dass jetzt prüfen. Mal sehen was da raus kommt.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo Findus,

    das wäre natürlich merkwürdig, wenn auch der "nicht koronare Ballonkatheter" über das ZE2012-87 abzurechnen wäre. Ich denke gegenüber dem MDK würde dies nicht standhalten.

    An dem Ergebnis Ihrer Prüfung wäre ich selbstverständlich interessiert.

    Viele Grüße

    COGW

  • Hallo, Findus,

    die Prüfung können Sie sich sparen, das ZE 2012-87 wird eindeutig und ausschließlich aus der Kombination von 8-837.0/1 und 8-83b.b2-5 ausgelöst (s. Fallpauschalenkatalog 2012) . Sie müssten den peripher eingebrachten DEB schon falsch kodieren, um das ZE zu erzielen. Dass die Firmen jetzt mit ggf. fehlerhaften Informationen in die Häuser gehen, wundert nicht so sehr. Möglicherweise wird das eine oder andere der 484 Häuser, die die Leistung jetzt nicht mehr abrechnen können, weniger bestellen... ;)

    Freundliche Abendgrüße

    AnMa

  • Hallo AnMa,

    egal, wie man über die Indikation denkt, wenn Ihre Vermutung stimmt, dann frage ich mich, wie die Prüfung auf Eminenz oder Evidenz mit dem gesetzlichen Auftrag des INEK einer Prüfung der Sachgerechtigkeit der Vergütung im DRG-System vereinbar ist. Mit einer solchen Prüfung würde auch der Grundgedanke der NUB´s konterkariert. Es gibt mit Sicherheit viele, für die die Evidenz noch bewiesen werden muss, weil es eben NEUE UB´s sind.


    ist es nicht so, dass alle sich von der stets gedeckelten, mehr oder minder nahrhaften Suppe ernähren? Und wenn nun immer mehr Hungrige glauben, diese Suppe mit goldenen Löffeln zu sich nehmen zu müssen, wird dies doch entweder 1) zur Konfiszierung der goldenen Löffel oder 2) zur zunehmenden Verwässerung der Suppe führen. Möglicherweise wird die Tafelrunde am Ende zwar vornehm speisen, aber nicht mehr bemerken, dass nur noch Wasser auf dem Teller ist. :thumbup: