"Diab. Fuß" auch ohne multiple Kompl. kodieren?!

  • Hallo alle zusammen,

    Folgender Fall

    ein Pat. wird eingewiesen wg. diab. Gangrän an der Zehe bei entgleistem Typ II Diabetes => stationär Zehenampu.
    Pat. hat keine Polyneuropathie oder andere Diabeteskomplikationen! Wie wird kodiert?

    Variante I

    HD: E11.51+
    ND: I79.2*
    I70.24
    Prozedur: 5-865.7 Ampu.

    RG => 2,743
    DRG: F11B Amputation bei Kreisslauferkrankungen..


    Variante II

    HD: E11.71+
    ND: wie oben
    Prozedur: wie oben

    RG => 2,510
    DRG: K01Z Diabetischer Fuß

    Kann oder sollte die DRG "diab. Fuß" nur dann kodiert werden, wenn multiple Komplikationen vorliegen oder auch in dem hier geschilderten Fall (mal unabhängig von der Vergütung:rotate: )

    MfG
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Hallo Herr Graf,

    ich würde mich zunächst streng an die Vorgaben der DKR halten. Hier steht in 0401b unter "Diabetische Fußsyndrom" : Die Diagnose Diab. Fuß wird kodiert mit E10-E14, vierte Stelle "7" D.m. mit multiplen Komplikationen.

    Es ist außerdem davon auszugehen, daß beim Diabetischen Fußsyndrom keine einzelne Pathologie sondern ein multifaktorielles Geschehen zugrunde liegt. (Balzer et. al, Chirurg, 70:831-844,1999). Damit wäre die richtige Verschlüsselung die E11.71.

    Daraus resultiert die Einteilung in die DRG K01Z, diabetischer Fuß.

    Soweit meine Vorstellung zum diabetischen Fuß,

    Viele Füße/Grüße,

    M. Kaufmann

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Graf,

    Ihre Fallbeschreibung ist doch da sehr unmißverständlich. Sie beschreiben hier die Aufnahme des Patienten wegen "diabetischer Fuß".
    Somit ist die 0401b Diabetes mellitus, Diab. Fußsyndrom anzuwenden.

    HD: E11.71+
    ND: Manifestationen*

    Gruß

    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen,

    Danke erstmal für die bisherigen Antworten. Ich habe diese Frage gestellt, da in den DKR der diab. Fuß immer mit den multiblen Kompl. angegeben wird (sprich Angiopathie + Polyneuropathie + weitere).

    Im obrigen Fallbeispiel hat der Pat. aber keine weiteren Komplikationen/ Manifestationen des Diabetes, die der Definition der Nebendiagnose entsprechen! Einzige kodierbare Nebendiagnosen sind die Angiopathie & das Gangrän.

    Wenn das aber "ausreicht" ist es für mich o.k.

    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

    • Offizieller Beitrag

    Ich füge hier eine Antwort von Frau Paradies ein, die an einer anderen Stelle (eigener Thread) plaziert ist:


    Hallo Herr Graf,

    es besteht in der Tat ein Widerspruch zwischen den Richtlinien und der ICD. In der ICD ist im E11.5.. (mit peripheren vaskulären Komplikationen) das diabetische Gangrän mit eingeschlossen, während die Richtlinien eine Kodierung über vierte Stelle „7“ vorschreiben.
    Ich würde mich auch lieber an die Richtlinien halten und einen „diabetischen Fuß“ in der vierten Stelle mit „7“ kodieren, auch wenn nur eine Manifestation zu kodieren wäre, wie in Ihrem Fall die Angiopathie.

    Viele Grüße
    R.Paradis


    --
    D. D. Selter

  • Hallo zusammen !
    Eine Nachfrage habe ich aber auch noch. Gehört zum diab. Fuß zwingend eine neuopathische Komponente ? (also makroangiopathie + polyneuropathie). Oder reicht die Makroangiopathie mit Gangrän aus, damit "diab. Fuß" als Diagnose gestellt werden darf ?
    Wenn neuro- + angiopathie zwingend vorhanden sein müßten, würde die DKR mit xx.7 ja auch mehr Sinn machen (oder zählt man Angiopathie und Gängran als 2 Komplikationen - dann macht ja auch xx.7 wieder Sinn).

    MfG

    --
    Jörg Gust
    (Med. Controller Marien-Hospital Witten)

    Jörg Gust
    (orth. Assistenzarzt, Ex-Med.Controller)

  • Also wenn ich mich da aus meinem früheren Leben noch richtig erinnere, gehört zum diabetischen Fuß ( <> Gangrän bei AVK ) weniger die Makro- als vielmehr die Mikro-angiopathie, wobei die Polyneuropathie zumindest indirekt bei der Entstehung der Läsionen beteiligt ist ( zB Druckstelle wird nicht bemerkt und verschlimmert sich ). Der Begriff "multifaktorielles Geschehen" ist ja weiter oben schon gefallen.

    Aber das tut nichts zur Sache: Die Kodierrichtlinien sind unabhängig von ihrer Sinnhaftigkeit verbindlich, der Diabetische Fuß wird somit mit e1x.7y kodiert.

  • Guten Abend zusammen,

    weenn ich Herrn Grafs Frage richtig verstehe, hat sein Patient weniger einen Diabetischen Fuß als eine Gangrän der Zehe, mutmaßlich eher als Folge einer Makroangiopathie. Dann würde es schon Sinn machen, eben die E11.51 statt der E11.71 zu codieren. Offenbar liegt ja keine Mikroangiopathie oder Polyneuropathie vor als Bestandteile des diabet. Fußsyndromes.
    Also E11.51+, I79.2*, I70.24

    mfg
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Guten morgen !
    Würde mich der Antwort von WStark anschliessen. (Man möge mir den Verwechseler Mikro/Makroangiopathie verzeihen).
    Habe im Internet mal nach "diab. Fuß" gesucht, doch leider keine Definition gefunden, die mir wirklich hilft.
    Einfacher gefragt: Kann eine Gangrän am Fuß bei einem Diabetiker immer als diab. Fuß bezeichnet werden ?

    Und wenn wir hier schon diskutieren, was macht dann erst der MDK, denn K01Z ist ja doch gut bewertet ?

    MfG
    --
    Jörg Gust
    (Med. Controller Marien-Hospital Witten)

    Jörg Gust
    (orth. Assistenzarzt, Ex-Med.Controller)

  • Guten Morgen aus Löwenstein,

    Literatur zum Thema Diabetischer Fuß
    Internist, Jahrgang 40, Heft 10 als Themenheft "Diabetischer Fuß"
    Hieraus Abstract Zur Pathogenese der diabetischen Podopathie:

    Polyneuropathie und periphere arterielle Verschlußkrankheit sind die wesentlichen pathogenetischen Voraussetzungen für das Entstehen der diabetischen Podopathie. Hinzu kommen dann Traumata durch Druckeinwirkung, Verletzungen, thermische Einwirkung oder Frakturen. In der Folge bilden sich häufig sekundäre Infektionen.

    Ausgehend hiervon sollte man m.E. nur bei entsprechenden Läsionen wie z.B. Ulcera den diabetischen Fuß kodieren (E1-.7- in Verbindung mit I79.2* und G63.2*), vgl. auch Hr. Kaufmanns Beitrag. Aber vielleicht findet sich ja im Forum noch ein Diabetologe, der uns weiterhelfen kann.

    mfg
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim