• Hab gesucht aber nichts gefunden deshalb hier eine Frage.??

    Darf die Z74.0 mit Z50.1! im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes kodiert werden? Der Pat. bekam Krankengymnastik und wurde unter anderem auch von den Schwestern mobilisiert und angehalten Übungen zu machen! Oder Schienen angelegt!

    Der OPS 8-561.1 wird nur dann noch zusätzlich benutzt wenn mind. 5 x in einer Woche vom Physiotherapeuten behandelt wurde. Ist das so richtig?

    Im Voraus schon mal Danke für Eure Mühe!

    Liebe Grüße Numbers!

  • Hallo Numbers,

    wenn der Pat operiert wurde und deshalb vorübergehend in seiner Mobilität eingeschränkt ist, gehören sowohl die KG als auch die Unterstützung durchs Pflegepersonal mit zur OP ( sind also normal ) und werden nicht zusätzlich kodiert.
    Handelt es sich um einen Pat der auch vorher schon immobil war und Unterstützung brauchte, dürfen Sie die Z 74 kodieren.

    Die Z 50.1 bezieht sich auf Rehabilitationsmassnahmen und meines Erachtens nicht auf die normale KG die einem Pat während eines KH- Aufenthaltes zuteil wird. Diese ist nicht zu kodieren.

    Ebenso verhält es sich mit dem OPS.

    Liebe Grüße
    Nika :)

  • Schönen guten Tag nika,

    wenn der Pat operiert wurde und deshalb vorübergehend in seiner Mobilität eingeschränkt ist, gehören sowohl die KG als auch die Unterstützung durchs Pflegepersonal mit zur OP ( sind also normal ) und werden nicht zusätzlich kodiert.

    Diese Aussage halte ich für unlogisch, denn es handelt es sich um Diagnosen und die können nicht in einem OPS "enthalten" sein. Selbst wenn es einen OPS für die KG oder die Pflege gäbe (z. b. hochaufwändige Pflege) wäre dieser nicht im OPS für die OP enthalten.

    Nach P001 gilt:

    Zitat

    Normalerweise ist eine Prozedur vollständig mit all ihren Komponenten, wie z.B. Vorbereitung, Lagerung, Anästhesie, Zugang, Naht, usw., in einem Kode abgebildet (siehe Beispiel 1 und 2).

    Diese Aussage bezieht sich auf die Prozedur selbst. Eine Ausdehnung auf Vor- oder Nachbehandlung halte ich für unzulässig. Vor- und Nachbehandlung können daher nach meiner Auffassung kodiert werden, wenn es dafür einen Kode gibt und dieser nicht aus anderen Gründen ausgeschlossen ist.

    Über den Sinn und Unsinn alles und jedes zu kodieren wenn weder eine wertvolle medizinische Aussage dahinter steht noch der Kode irgend eine Bedeutung im Entgeltsystem hat, kann man natürlich diskutieren.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,

    möglicherweise habe ich mich unglücklich ausgedrückt oder es liegt meinerseits eine Fehlinformation vor?

    meine Info ist, dass eine vorübergehende Immobilität durch z.b eine Hüft- OP nicht mit z.b Z 74 kodiert wird. Es sei denn, der Pat war vorher schon Hilfe bedürftig und wird es auch später weiter sein, weil er vielleicht eine Hemiparese durch Schlaganfall hat.

    Mit dem OPS meinte ich, er würde sich auch nur auf Rehabilitationsmassnahmen beziehen. Aber nach nochmaligem Nachlesen denke ich, ich habe den Text falsch interpretiert.

    Sorry, wollte helfen und keine Verwirrung stiften. ;(

    Liebe Grüße
    Nika :)

  • Schönen guten Tag Nika,

    mir ging es nur um die Formulierung, dass eine Diagnose im OPS "enthalten" sei. Inhaltlich würde ich den Kode auch eher selten verwenden, es sei denn, mir ist die darin enthalten Aussage wichtig, z. B. um gegenüber den Kassen eine stationäre Behandlungsbedürftigkeit bei einem potentiell ambulanten Fall zu signalisieren.

    Bezüglich ihrer Info lasse ich mich auch gerne belehren, aber es steht davon nichts im ICD oder den Kodierrichtlinien, so dass ich hier keine Einschränkung sehe.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,