Hallo Forum,
folgender Sachverhalt Patient wird von KH A in höherwertiges KH B zum Herzkathether und weiteren Therapie verlegt.
nach 5 Tagen erfolgt die Rückverlegung in Krankenhaus A. Wer bleibt auf den Transportkosten der Rückverlegung sitzen?
meiner Meinung nach das verlegende KH B...., finde aber nicht die entsprechende Rechtsgrundlage, Kollegin ist der Ansicht das aufnehmende KH A...
Wer kann helfen? Herzlichen Dank im Voraus
Gruß
Tao