Transportkosten Rückverlegung

  • Hallo Forum,

    folgender Sachverhalt Patient wird von KH A in höherwertiges KH B zum Herzkathether und weiteren Therapie verlegt.

    nach 5 Tagen erfolgt die Rückverlegung in Krankenhaus A. Wer bleibt auf den Transportkosten der Rückverlegung sitzen?

    meiner Meinung nach das verlegende KH B...., finde aber nicht die entsprechende Rechtsgrundlage, Kollegin ist der Ansicht das aufnehmende KH A...

    Wer kann helfen? Herzlichen Dank im Voraus


    Gruß

    Tao

  • Hallo Tao,

    wer hat den Transport in KH A veranlasst, doch nicht KH A :huh: .

    Die Kosten muß nach meiner Auffassung KH B tragen.

    Schönen Gruß :P

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Schönen guten Tag allerseits,

    die Rechtsgrundlage für Transportkosten findet sicht in §60 SGB V:

    Zitat

    (2) Die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten in Höhe des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages je Fahrt übersteigenden Betrages

    • bei Leistungen, die stationär erbracht werden; dies gilt bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus nur, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist, oder bei einer mit Einwilligung der Krankenkasse erfolgten Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus,

    Liegen die Fett dargestellte Voraussetzungen nicht vor, muss eines der beiden Krankenhäuser zahlen. Formal gilt natürlich, wer bestellt der zahlt. Allerdings gibt es gelegentlich auch vertragliche Absprachen. Als Krankenhaus A würde ich, wenn ich meine nach B verlegten Patienten auch zukünftig weiter behandeln will, durchaus mit mir reden lassen!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,