intraop. Kreislaufprobleme - I97.8

  • Guten Tag,

    vorneweg; ich habe recherchiert wegen des Kodes, aber mein Problem ist ein anderes.

    Bei intraoperativen Kreislaufproblemen mit entsprechendem Vorgehen haben wir bisher immer den Kode I97.8 verschlüsselt. Bisher gab es diesbzgl. auch keine Probleme. Nun aber argumentiert der MDK plötzlich, dass es sich bei diesem Kode ja entsprechend seinem Wortlaut um eine Kreislaufkomplikation NACH einer medizinischen Maßnahme handelt und der Kode daher bei intraoperativen Problemen nicht angewendet werden darf. Wie sehen Sie das und haben Sie ggf. Argumentationshilfen für mich?

    Vielen Dank
    HF

  • Schönen guten Tag,

    Haarspalterei!

    Aber bitte: die Kreislaufkomplikation tritt nicht als Effekt der Operation, sondern entweder in Folge der Narkosemedikamente oder als Folge eines konkreten Operationsschrittes (Hautschnitt, Blutung, Gefäßligatur...) auf. Damit wäre eine zeitliche Abfolge wieder hergestellt!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,

    aber ist dann nach DKR nicht der Organkapitelkode, z.B. I95.2 (Hypotonie durch Arzneimittel) zu verwenden?
    Der ist doch spezifischer als die Kreislaufkomplikation.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo B.W.,

    bei Kodierung der I97.2 würden Sie sich darauf festlegen, dass die Hypotonie durch Narkosemedikamente herbeigeführt wurde. Das ist wahrscheinlich der Fall, wenn der RR direkt nach Einleitung runter geht, als Folge der Relaxantien. Aber wie Dr. Schaffert auch schreibt; kann ein RR-Abfall ebenfalls Folge eines konkreten Operationsschrittes sein. Und dann ist die I97.8 der spezifischere Kode.

    Freundliche Grüße
    HF

  • Hallo zusammen,

    auch in unserem Haus ist es gänig, die I97.8 zuverwenden, wenn eine Kreislaufdysregulationsstörung intraoperativ einen erhöhten dokumentierten Ressourcenaufwand hat (z. B. intravenös Akrinor, Catapresan, Ebrantil, usw.)

    Jetzt haben wir eine neue Reaktion des MDKs erhalten und ich bitte um Argumentationshilfen.

    Es wird argumentiert, dass die Korrektur intraoperativer Kreislaufschwankungen eine originäre Aufgabe der Narkoseführung durch den Anästhesisten sei, damit bestandteil der operativen Gesamtleistung und somit in der Prozedurenverschlüsselung eingeschlossen wäre.

    Die Frage, ob eine Narkoseeinleitung oder der Operationsbeginn als nach medizinsicher Maßnahme gesehen werden darf, hätten wir auch eindeutig mit ja beantwortet. Dennoch stellt sich die Frage ob die Argumentation des MDK stand hält.

    Über Erfahrungsberichte oder Ideen möchte ich mich im Vorfeld bedanken.

    freundliche Grüße

    Milka

  • Hallo Zusammen,

    wenn die I97.8 so zu kodieren ist, wie milka das beschreibt, würden die Krankenhäuser mit den schlechtesten Anästhesisten das meiste Geld verdienen. Ich bin selbst von Haus aus Anästhesiefachpfleger und muss, so schwer es mir fällt, dem MDK Recht geben.

    Wir haben jetzt gerade in Dortmund ein Verfahren wegen I97.8 verloren, da kam es postoperativ zur Kreislaufdepression. hier meinte das Gericht wäre die I95 mit entsprechenden Y Kode zu kodieren.
    Ausserdem werden bei inflationären kodieren der I97.8 demnächst viele Verfahren anhängig sein und der Kode abgewertet. Aber bei postoperativen Kreislaufkomplikationen ist dieser Kode aus meiner Sicht zu kodieren.

    Viele Grüße

    2 Mal editiert, zuletzt von j.wittmaack (1. März 2012 um 21:02)

  • Hallo,

    wir verwenden die I97.8 in Abhängigkeit vom tatsächlichen Aufwand.
    Bsp.:
    - RR-Abfall nach Umlagerung in Bauchlage, nach einmaliger Akrinor-Gabe wieder i.O. --> keine Kodierung
    - mehrfacher bzw. dauerhafter RR-Abfall, Versuche mit Akrinor "aus der Hand", letztendlich Gabe von Noradrenalin via Perfusor --> Kodierung
    Im Großen und Ganzen wird bislang dieser Argumentation von den Gutachtern auch gefolgt.

    Gruß,
    fimuc