modifizierte / nicht modifizierte Antikörper

  • Hallo zusammen,

    kann mir jemand sagen, ob Cetuximab zu den modifizierten oder nicht modifizierten Antikörpern gehört? Bzw. worin unterscheiden sie sich? ?(

    Danke im voraus, timbu

  • Hi timbu,

    wir kodieren Cetuximab als nicht modifiziert - unsere Onkologen sehen das auch so.

    Meines Wissens sind diese modifizierten Antikörper solche, die genau auf den Immunstatus des Patienten abgestimmt sind, um bestimmte Immunreaktionen zu verhindern.

    Eine Erklärung dafür findest Du z. B. hier:
    http://www.patent-de.com/20060928/DE69929467T2.html

    Absätze 18 - 26.

    Desweiteren findest Du hier:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Monoklonaler_Antik%C3%B6rper
    im Abschnitt
    Therapeutische monoklonale Antikörper
    noch einen weiterführenden Hinweis:


    "Die Versuche, monoklonale Antikörper in der Therapie einzusetzen,
    waren zunächst nicht sehr erfolgreich. Die verwendeten Antikörper der
    Maus (murine Antikörper, Endung: -omab) wirken im menschlichen
    Organismus selbst als Antigen und können eine gegen sie gerichtete
    Immunantwort auslösen. Auch die für ihre erwünschte Wirkung wichtige
    Interaktion mit Zellen des Immunsystems des Empfängers war aufgrund der
    unterschiedlichen Spezies nicht optimal.

    Wesentliche Fortschritte wurden erst gemacht, nachdem es in den
    letzten Jahren gelungen ist, modifizierte, den menschlichen Antikörpern
    besser angepasste monoklonale Antikörper zu entwickeln.

    Daneben werden auch Antikörperkonjugate, wie beispielsweise Immunzytokine, für therapeutische und diagnostische Anwendungen, speziell in der Krebsimmuntherapie, eingesetzt."


    Unter
    http://books.google.de/books?id=Y_PT2SoRUVMC&pg=PA456&lpg=PA456&dq=was+sind+modifizierte+antik%C3%B6rper?&source=bl&ots=U-UPpkDyVh&sig=K509xq_u1ezbbjCau6EzQwn-SSM&hl=de
    Grundlagen der Molekulargenetik, findest Du auf Seite 456 im Kapitel 4.5.6 eine anschauliche Erklärung, nämlich, dass zur Charkterisierung und praktischen Anwendung Antikörpermoleküle mit anderen Molekülen gekoppelt, und mithilfe von Proteasen fermentiert werden müssen, was man dann Modifizierung nennt.


    Hier, übrigens:
    http://www.pineda-abservice.de/Ak-Modifizieru…ifizierung.html
    kannst Du - wenn Du unbedingt willst - selbst Antikörper eines Patienten modifizieren lassen. :P In der Werbung dieser Firma wird klar, dass es sich dabei um ein sehr persönlichen Vorgang handelt, der m. A. n. bei handelsüblichen Präparaten nicht gegeben ist.

    Eine ausgesprochen komplexe Thematik, wie ich finde, die wir aber sicherlich nicht perfekt beherrschen müssen, um gut zu kodieren. ;) Im Zweifelsfall einfach eine fähigen Onkologen fragen, wenn Dir einer über den Weg läuft :thumbup:

    Gruß und gute Nacht - romulus

  • Wenn ein Patient im Rahmen eines stationären Aufenthaltes monoklonale Antikörper erhält, haben wir diese parallel zu dem stationären Aufenthalt im Rahmen einer vorstationären Abrechnung mit 450 € abgerechnet.

    Die Krankenkassen vertreten die Auffassung, dass die Gabe im Rahmen einer stationären Behandlung nicht zusätzlich vergütet wird.

    Hat jemand ähnliche Erfahrung zu diesem Thema?

  • Guten Tag Klaus1969,

    "... pauschale Vergütung in Höhe von 450€ ist einzig für die Gabe von mAK bemessen. Insbesondere werden mit diesem Betrag auch die Kosten der Infrastruktur berücksichtig. Eine gesonderte Abrechnung der Gabe von mAK an Kalendertagen, für die eine stationäre Behandlung abgerechnet wird, ist nicht sachgerecht."

    Die Abrechnung der vorstationären Pauschale ist als Hilfskonstrukt in der Abrechnung zu sehen, hier dann nur, wenn der Patient alleinig für die Gabe aufgenommen / eingechipt worden ist.

    MfG stei-di

  • Admin 5. August 2021 um 10:32

    Hat den Titel des Themas von „modifizierte/nicht modifizierte Antikörper“ zu „modifizierte / nicht modifizierte Antikörper“ geändert.
  • Hallo stei-di,

    danke für die Information. Ich habe mit unserem Verband darüber gesprochen. Dieser tendiert zu Deiner Auffassung, zweifelt jedoch ein wenig, da der Gesetzestext nicht ganz eindeutig formuliert ist. Ich habe den Sachverhalt zur abschließend Prüfung unserem Anwalt übergeben. Mal schauen, was der dazu sagt.

  • Hallo,

    ich habe mal eine Frage zur Wirkstoffkombi Casirivimab/Imdevimab bei Cov-19. Medikamentenkodes aus den 6-er Bereich gibt es dafür ja noch nicht. Könnte man das auch mit der 8-547.0 "abbilden"?

    MfG findus

    Einmal editiert, zuletzt von Findus (7. Dezember 2021 um 14:59)