23. Februar 2012 um 10:35 #1 Werte Kollegen und Kolleginnen,Wie verhält es sich mit der Abrechnung der Gesprächsleistung bei der Behandlung eines Kindes (Gespräch mit Eltern). Ich denke hier könnte evtl GOÄ 4 zum Tragen kommen? Wie sehen Sie das?Vielen Dank
23. Februar 2012 um 12:13 #2 Die Ziffer 34 bitte ebenfalls anschauen und gegebenenfalls den Zusatztext im Kommentar beachten.