Herzkatheter erlösrelevant je nach Verweildauer

  • Sehr geehrtes InEK,

    mir ist folgender Sachverhalt aufgefallen: HD I27.28 dazu OPS 1-273.1 und 1-275.2

    bei Verweildauer 1 Tag resultiert als DRG F49G
    bei Verweildauer 2 Tage resultiert als DRG F75D
    bei Verweildauer 3 oder mehr Tage resultiert als DRG F49E

    Es entspricht also offenbar dem Algorithmus, daß zwar eine invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt durchgeführt wird, aber nur bei einer Verweildauer von einem oder von mehr als zwei Tagen in die Basis-DRG F49 führt. Möglicherweise gibt es hierfür ja eine kalkulatorische Begründung. So richtig logisch erscheint mir das aber trotzdem nicht. ?(

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Hallo Herr Stark,

    die unterschiediche Eingruppierung (entweder in Basis-DRG F49 oder in einer konservative DRG der MDC 05) der Fälle mit diagnostischem Herzkatheter in Abhängigkeit von der Verweildauer existiert prinzipiell schon seit einigen Jahren.

    Bis zum Jahr 2007 wurde die Basis-DRG F49 unterschieden u.a. anhand "mehr als zwei Belegunstage" bzw. "weniger als drei Belegunstage", aber alle Fälle wurden bis dato in die Basis-DRG F49 eingruppiert.

    Die Veränderung der Gruppierung erfolgte dann in mehreren Schritten. Der erste Schritt erfolgte für das G-DRG-System 2008 als laut Abschlußbericht des InEK (zu finden hier: http://www.inek-drg.de/cms/Archiv/Sys…enjahr_2006#sm7) erstmals eine Sortierung der DRGs der anderen und medizinischen Partition in der MDC 05 zur Reduzierung der Problematik des Mindererlöses bei Mehrleistung durchgeführt wurde. Das führte dazu, dass nun Fälle mit diagnostischem Herzkatheter mit einem oder zwei Belegungstagen je nach Hauptdiagnose in eine konservative DRG oder in die DRG F49 gelangten. Der generelle Sinn der Sortierung wird übrigens auch im Abschlussbericht erläutert...

    Für das System 2099 wurde dann wegen einer Schilderung der Untervergütung von Fällen mit einer diagnostischen Koronarangiographie bei einem Belegungstag aufgrund der Kurzliegerabschläge bei Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer, wenn diese aufgrund der veränderten Sortierung nun in konservative DRGs anstatt wie bisher in die DRG F49F Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt, weniger als 3 Belegungstage, Alter > 14 Jahre eingruppiert wurden, eine Ein-Belegunstag-DRG geschaffen (die DRG F49F des Jahres 2009). Genaueres können Sie im Abschlussbericht für das System 2009 hier http://www.inek-drg.de/cms/Archiv/Sys…enjahr_2007#sm7 nachlesen. Dort finden Sie auch Graphiken, die die unterschiedliche Eingruppierung in Abhängigkeit von der Verweildauer veranschaulichen. Letztendlich werden dann ab 2009 Fälle mit diagnostischem Herzkatheter in der DRG F49F (oder auch in die später hinzugekommene F49G), wenn sie einen Belegungstag haben. Fälle mit zwei Belegungstagen sind in den konservativen DRGs abgebildet.

    Viele Grüße

    Antonella

  • Hallo zusammen,
    ich möchte mich diesem Thema gern mit folgender Frage anschließen:
    Die DRG-Systematik mit den Verweildauern ein, zwei oder mehr als zwei Tagen bei diagnostischen Herzkathetern habe ich ja verstanden. Folgende Fallkonstellation:

    Ein Patient wird aus einem anderen Krankenhaus zu uns verlegt und nach der Diagnostik zurückverlegt. Wir führten eine Rechts- und Linksherzkatheteruntersuchung plus eine Myokardbiopsie, 1-273.1, 1-275.2 und 1-497.2, bei der Hauptdiagnose I50.13 durch.


    • Verweildauer 1 Tag: F49F, RG 0,635
    • Verweildauer 2 Tage: F62B, RG 0,270
    • Verweildauer 3 Tage: F49D, RG 0,875


    Leider haben wir im konkreten Fall den Patienten nach einer Verweildauer von 2 Tagen zurückverlegt, die Erlöse sind deutlich niedriger als bei dem eintägigen Aufenthalt.

    Ist das ein Fehler im System oder habe ich hier etwas übersehen?

    Gruß
    S. Stephan

    2 Mal editiert, zuletzt von Stephan (18. April 2013 um 10:52)

  • Hallo S.Stephan,

    komme in Ihrem 2.Fall auf das gleiche Ergebnis. Allerdings bin ich davon ausgegangen, dass Sie als HD die I50.13 meinen und es sich um einen Schreibfehler (I15.13) handelt

    Gruß!

    Schönen Gruß
    C.Busch

  • Hallo Herr Busch,

    Sie haben Recht: I50.13 ist die Hauptdiagnose,
    danke für die Richtigstellung.

    Gruß
    S. Stephan

  • Hallo,
    und wenn Sie jetzt den Fall untersuchen und analog einer Rechnungsprüfung feststellen würden, dass Sie den Patienten einen Tag zu lange behalten haben, da aus medizinischen Gründen und bei Straffung der Diagnostik die Verlegung einen Tag früher hätte erfolgen können .....
    Aber das ist jetzt alles nur spekulativ.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch