• Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    beim Gruppieren einer terminalen Niereninsuffizienz (N18.0) zeigt sich, daß die Dialyse keinen weiteren Effekt im Sinne einer Erlösverbesserung erbringt. Nun scheint mir ein RG unter 1 für einen solchen Pat. mit langem Aufenthalt und mehreren Dialysen eher unterbemessen. Gibt es Ihrerseits Kommentare, mache ich etwas Entscheidendes falsch?

    Viele Grüße,
    J. Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Cramer,
    sorry, keine Ahnung, könnte eine/r der anderen Teilnehmer weiterhelfen ?

    Zitat


    Original von Cramer:
    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    beim Gruppieren einer terminalen Niereninsuffizienz (N18.0) zeigt sich, daß die Dialyse keinen weiteren Effekt im Sinne einer Erlösverbesserung erbringt. Nun scheint mir ein RG unter 1 für einen solchen Pat. mit langem Aufenthalt und mehreren Dialysen eher unterbemessen. Gibt es Ihrerseits Kommentare, mache ich etwas Entscheidendes falsch?

    Viele Grüße,
    J. Cramer


    Gruß
    B. Sommerhäuser

    :kangoo:

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,
    ich glaube gelesen zu haben (ohne Gewähr), dass die Dialyse bei uns erst mal über ein "Zusatzentgelt" abgerechnet wird. Habe versucht die Quelle zu finden, leider frustran. Habe auch keine Zeit für eine intensivere Suche. Vielleicht weiß es jemand oder straft mich Lügen.

    Schönen Tag

    D. D. Selter

  • In Australien wird die Dialyse nicht über den DRG-Erlös abgerechnet, sondern zusätzlich berechnet. Der Grouper berücksichtigt sie daher nicht.

    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

  • Guten Morgen liebe NG,

    D.D.Selter schrieb:
    >Guten Morgen,
    >ich glaube gelesen zu haben (ohne Gewähr), dass die
    >Dialyse bei uns erst mal über ein "Zusatzentgelt"
    >abgerechnet wird. Habe versucht die Quelle zu finden,
    >leider frustran. Habe auch keine Zeit für eine
    >intensivere Suche. Vielleicht weiß es jemand oder
    >straft mich Lügen.
    >Schönen Tag
    >D. D. Selter


    unter
    http://www.bibliomed.de/fuw/themen/01-4-tuschen.htm
    hab ich mal einen Kommentar zum Gesetzentwurf
    DRG-Einführungsgesetz gelesen, in dem zum Kapitel
    "Ergänzende Entgelte" zu finden war:
    "Die Selbstverwaltungspartner nach §17b KHG
    haben bereits vereinbart, dass Dialysen und die
    Behandlung [...] mit Gerinnungsfaktoren wie bisher
    zusätzlich zur FP vergütet werden sollen [...]"
    (Stand 3.8.01).

    Gruß

    Christian Jacobs


    [ Dieser Beitrag wurde von cjacobs am 07.09.2001 editiert. ]

    [ Dieser Beitrag wurde von cjacobs am 07.09.2001 editiert. ]

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von cjacobs:

    "Die Selbstverwaltungspartner nach §17b KHG
    haben bereits vereinbart, dass Dialysen und die
    Behandlung [...] mit Gerinnungsfaktoren wie bisher
    zusätzlich zur FP vergütet werden sollen [...]"
    (Stand 3.8.01).


    Guten Morgen Herr Jacobs,

    das war`s, was ich meinte.

    Danke und Gruß


    [ Dieser Beitrag wurde von Selter am 07.09.2001 editiert. ]

  • Ich danke allen Beteiligten...

    Gruß aus Hamburg,

    Jan Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • Nein Herr Cramer, noch nicht abgeschlossen, das Thema Dialyse.

    Hallo DRG-Forum!

    Patienten mit Nierenversagen landen in der DRG L60A, B oder C. Hier muß eine von 13 ICD-10-Diagnosen als Hauptdiagnose stehen (AR-DRG v4.1-Definitions Manual):

    TAB-L60-1 I12.0
    TAB-L60-1 I13.1
    TAB-L60-1 N17.0
    TAB-L60-1 N17.1
    TAB-L60-1 N17.2
    TAB-L60-1 N17.8
    TAB-L60-1 N17.9
    TAB-L60-1 N18.0
    TAB-L60-1 N18.8
    TAB-L60-1 N18.90
    TAB-L60-1 N19
    TAB-L60-1 R34
    TAB-L60-1 T79.5

    Der australische Prozedurencode für Hämodialyse ist 13100-00 und wird für diese DRGs (L60) nicht benötigt. Der OPS-Code wäre hier 8-854.0 Intermittierende Hämodialyse.

    OPS (2.0): 8-854 Hämodialyse 8-854.0 Intermittierend 8-854.1 Kontinuierlich, venovenös, pumpengetrieben (CVVHD) 8-854.x Sonstige 8-854.y N.n.bez.

    OPS (2.1): 8-854 Hämodialyse Hinw.: Es ist jede durchgeführte Hämodialyse zu kodieren
    8-854.0 Intermittierend 8-854.1 Kontinuierlich, venovenös, pumpengetrieben (CVVHD) 8-854.x Sonstige 8-854.y N.n.bez.

    Die o. g. Hämodialyse-Codes (Prozeduren!) werden nur als schweregradsteigernd (Split) für die beiden Verbrennungs-DRGs Y02A und Y62A benötigt (AR-DRG v4.1-Definitions Manual)

    ----

    Dann wäre da noch die DRG L61Z stationäre Aufnahme zur Dialyse.

    Sie steht nach Langzeitbeatmungen und komplikationsloser vaginaler Entbindung an 3. Stelle der umsatzstärksten DRGs in Australien (Casemix 98_99_public). Und es gibt keine DRG mit mehr Fällen. 420.001 von 3,6 Mio Fällen (12%)! Die kann man doch nicht einfach übersehen.

    Für L61Z gibt es nur eine einzige Hauptdiagnose, die Z49.1 Extrakorporale Dialyse (keine Prozeduren!) (AR-DRG v4.1-Definitions Manual):

    TAB-L61-1 Z49.1

    Einfacher geht`s doch gar nicht, oder?

    Warum hier in Deutschland keine DRG gelten soll, weiß ich nicht. In Australien jedenfalls ergab sich bei den 420.001 Fällen der DRG L61Z bei Gesamtfallkosten von 442 AUS $ pro Fall ein Umsatz von 185.640.442 AUS $ (Relativgewicht 0,18 und durchschn. VWD 1,00 Tage). Gesamtumsatz public: 8.948.686.632 AUS $ (also 2,1 % des Umsatzes für die L61Z).


    Zum Vergleich: EBM`96 "Ziffer 792: Ärztliche Betreuung bei Hämodialyse oder intermittierender Peritonealdialyse (IPD) als Zentrums- bzw. Praxisdialyse, auch als Hämofiltration, oder bei therapeutischer Hämapherese, je Dialyse bzw. Sitzung 440 Punkte" ist vielleicht günstiger für die Krankenkassen, entspricht aber eher den direkten Arztkosten in Australien von 47 AUS $, dazu dann ein Pflegetag, dann stimmt die Rechnung wieder.

    Aber hier kenne ich mich zu wenig aus. Vielleicht weiß jemand, welche Sonderentgelte "Dialyse" eigentlich gemeint sind? Im FP/SE-Katalog gibt es so etwas doch nicht, oder?

    Also was für eine "Extrawurst" soll hier nun wieder gebraten werden? Ist hier vielleicht das Kuratorium für Dialyse oder sonst ein Lobbyist schuld? Mögen "die" keine DRGs?

    Also, für mich ist die derzeitige Entwicklung sehr schwer nachzuvollziehen. Was soll der Hinweis im OPS 2.1 "Es ist jede durchgeführte Hämodialyse zu kodieren", wenn der Algorithmus der AR-DRGs für Dialysepatienten keine Prozedurencodes benötigt, sondern einen ICD-10-Code (der in Wirklichkeit eine Prozedur darstellt). Wie soll man da noch durchblicken, wenn nicht *endlich einmal* das Definitionsmanual übersetzt und *gemeinfrei* veröffentlicht wird, damit man dessen Tücken erkennen kann und diese ggf. auch ausbessert? Wie schon öfter erwähnt, helfen hier doch die Hinweise im OPS oder auch die Kodierregeln nur bedingt weiter, entscheidend ist nun mal der Algorithmus. Und da steht ganz was anderes drin, wie in den Hinweisen zum OPS oder vermutlich in den Kodierrichtlinien. Aber nach dem Definitionshandbuch wird gruppiert, hiernach gibt es das Geld! Oder sollte man etwa aus diesem Grund, weil die Definition der L61Z so speziell ist, man das Definitionshandbuch aber vermarkten will (?) diese DRG (Dialyse) in Deutschland erst gar nicht zulassen? Also so verbogen möchte ich aber nun nicht weiter denken, etwa nach dem Motto "warum einfach, wenn`s auch kompliziert geht"...

    Wie man mit einer elektronischen Form des Definitionshandbuches arbeitet, kann ich gern auf meinem PC demonstrieren... (Tabellen sortieren, ein Wort suchen, eine Schlüsselnummer suchen, wo ist da das Problem für einen Computer?)

    Wer wird denn jemals die Kodierrichtlinien beachten? Liebe Leute vom Schreibtisch: da arbeiten *Ärzte* in deutschen Krankenhäusern, die wollen (und sollen) Patienten behandeln, nicht irgendwelche Verordnungen und Hinweise lesen. Was die brauchen, ist ein "idiotensicheres" System, das ihnen Arbeit abnimmt, statt jährlich neue Verordnungen. Fragt doch bitte mal diejenigen, die es betrifft!

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. B. Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Liebe Kollegen,

    nach Auskunft von Herrn Tuschen soll es so bleiben wie bisher.
    Das bedeutet, dass bei Patienten, bei denen erstmals eine Dialyse bei terminaler Niereninsuffizienz durchgeführt wird und die gesamte Neueinstellung etc. stationär erfolgt, die Dialysen im Abteilungspflegesatz Nephrologie (oder Innere) einkalkuliert sind. Dafür müßte es dann eine eigene DRG inclusive der Dialysen geben. Die Z49.1 ist nämlich meiner Meinung nach die Diagnoseziffer für "erstmals Dialysierte", denn die Z99.1 ist ja die Diagnoseziffer für LZ-Dialysen.
    Diese "meine" Meinung deckt sich aber nicht mit dem australischen Vorgehen, die für das, was bei uns in vielen Kliniken als "teilstationäre Dialyse" abgerechnet wird (allerdings mit bei uns Hauptdiagnose: chron. Niereninsuff. und Nebendiagnose: Dauerdialyse) die DRG L61Z haben: "Aufnahme zur Dialyse" allerdings unter der strengen Kombination "Day-case" und Z49.1 als HD. Sobald es kein Day-case mehr ist, kann auch die Z49.1 nicht als HD verschlüsselt werden.

    Ich halte das Grouping für verhältnismäßig unproblematisch, wenn die Dialysen bei chronischen Dialysepatienten immer als Sonderentgelte abgerechnet werden (läßt sich wenigstens interpretatorisch aus dem Gesetzestext entnehmen und betont auf jeden Fall Herr Neumann von der AOK immer wieder). Da diese Dialysen in der Regel auch kalkulatorisch aus den stationären Krankenhauserlösen ausgegliedert sind (war auf jeden Fall in den beiden Häusern, in denen ich bisher im Controlling gearbeitet habe, immer der Fall), sind sie auch (bisher) nicht für die DRG-Erlöse einbezogen worden. Einbezogen wurden eigentlich nur die im Pflegesatz kalkulierten Dialysen (auf Intensiv zum Beispiel bei Multiorganversagen, bei akuter Niereninsuffizienz, übrigens auch bei Hyperkaliämie bei chronischen Dialysepatienten).

    Das Problem ist, dass die Formulierung in der Bundespflegesatzverordnung etwas weit interpretierbar war: Dialysen konnten nicht extra abgerechnet werden, wenn die Hauptdiagnose einen direkten Zusammenhang mit der chronischen Niereninsuffizienz hatte. Das bietet ja leider einen breiten Korridor: ist die hyperkaliämie direkt Niereninsuff.assoziiert? das Lungenödem? die dekompensierte Hypertonie? Da würde ich ja noch denken: o.k.
    Aber die Operation einer Nebenschilddrüse bei Hyperparathyreoidismus ist doch auch direkt dialyseassoziiert? Da muss aber die Dialyse schon deshalb exra abgerechnet werden, weil der patient auf der Chirurgie liegt, und im Pflegesatz Chrirugie natürlich kein Controller in Deutschland jemals Dialysen einkalkuliert hat. Und was ist mit der Schenkelhalsfraktur? klar: ein Dialysepatient mit einem sek. Hyperparathyreoidismus bricht sich natürlich häufiger den Schenkelhals und eigentlich ist das dann auch dialyseassoziiert. Und die KHK natürlich schon überhaupt, und die AVK sowieso, etc., etc..
    Ich hatte gehofft, dass der neue Gesetzentwurf einfach klarer ist: bei Neudialysen hat es in der DRG kalkuliert zu sein, bei chron. Dialysepatienten wird es extra bezahlt. Punkt.
    Leider findet sich im Gesetzestext wieder die Formulierung von früher: §2: "Nicht zu den Krankenhausleistungen nach Satz 2 Nr. 2 gehört eine Dialyse, wenn hierdurch eine entsprechende Behandlung fortgeführt wird, das Krankenhaus keine eigene Dialyseeinrichtung hat und ein Zusammenhang mit dem Grund der Krankenhausbehandlung nicht besteht. Also haben wir mit dem MDK wieder das gleiche Problem wie jetzt (wir haben hausintern mit unseren Kassen und dem MDK einen Katalog von Hauptdiagnosen festgelegt, wo die Dialysen nicht bezahlt werden und einen Katalog, wo die Dialysen bezahlt werden. Das war für alle sehr hilfreich und ich fand sowohl die Kassen als auch den MDK als sehr sachbezogen und pragmatisch.) Solche hausinternen Absprachen kann es unter DRG´s nicht mehr geben, denn so eine "Absprache" muss ja der Grouper "drin" haben. Ich vertraue da auf´s InEK, obwohl in Deutschland die L61Z sicher nicht eine der drei umsatzstärksten DRG´s sein wird, da wir im ambulanten Sektor ganz andere Dialysekapazitäten vorhalten als in Australien.
    Tut mir leid, dass ich so langatmig bin, aber ich mache mir ziemlich viel Gedanken darüber. Bleibt der Gesetzestext so wie bisher, wird es für Dialysepatienten unter DRG´s schwer, sich die Gallenblase oder die Nebenschilddrüse oder die TEP operieren zu lassen, da Krankenhäuser den zu erwartenden administrativen Aufwand scheuen werden. Wir sind ein Krankenhaus mit über 20000 Dialysen, wir werden also viele dieser Patienten zwangsläufig bekommen, die dann in den Z-DRG´s schon ganz ordentlich teuer sein können (sogar unabhängig von der Dialyse, denn die Patienten sind ja in der Regel polymorbide). Naja, mal sehen, was das InEK dazu sagen wird, noch ist ja Zeit. Vielleicht wird ja auch der Gesetzestext vereinfacht, ich bin da ja ein optimistischer Rheinländer.

    Schöne Grüße
    Patricia


    :rotate: :rotate:
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Hallo Frau Klein,

    Zitat


    Original von PatKlein:
    Liebe Kollegen,
    Ich hatte gehofft, dass der neue Gesetzentwurf einfach klarer ist: bei Neudialysen hat es in der DRG kalkuliert zu sein, bei chron. Dialysepatienten wird es extra bezahlt. Punkt.

    Das ist doch die entscheidende Aussage.

    Allerdings würde ich es folgendermaßen formulieren:

    Bei Neudialysen werden die Kosten in der DRG der Niereninsuffizienz-DRG L60A/B/C einkalkuliert werden, bei chron. Dialysepatienten wird die Eintages-DRG L61Z bezahlt, wenn der Aufenthaltanlaß nichts mit der Niereninsuffizienz zu tun hat, wird die L61Z zusätzlich zu einer anderen Grund-DRG bezahlt. Punkt.

    Beim zweiten Teil bleiben wir zwar wieder auf der von Ihnen genannten Abgrenzungsproblematik hängen, diese könnte aber im Gegensatz zu den von Ihnen beschriebenen Einzelvereinbarungen im DRG-Algorithmus bundesweit einheitlich vereinbart werden.

    Zitat


    Original von PatKlein:
    Also haben wir mit dem MDK wieder das gleiche Problem wie jetzt (wir haben hausintern mit unseren Kassen und dem MDK einen Katalog von Hauptdiagnosen festgelegt, wo die Dialysen nicht bezahlt werden und einen Katalog, wo die Dialysen bezahlt werden. Das war für alle sehr hilfreich und ich fand sowohl die Kassen als auch den MDK als sehr sachbezogen und pragmatisch.) Solche hausinternen Absprachen kann es unter DRG´s nicht mehr geben, denn so eine "Absprache" muss ja der Grouper "drin" haben.

    Wir würden also auch die Dialyse komplett ins DRG-System einordnen.

    (Ich bin mir bewusst, dass ich hier einen Tabu-Bruch begehe, weil dann für einen Fall zwei DRGs parallel abgerechnet werden dürften. Aber man muss ja auch die kalkulatorische Seite betrachten, d. h. hier wären die Dialysekosten (Eintagesfälle) in einer DRG (L61Z) bundesweit pauschalierbar, in der "Tuschen"-Regelung wird ja zu diesem Punkt (was kostet die parallel abzurechnende Dialyse?) nichts gesagt. Rein technisch ist bei parallel abzurechnenden DRGs auch ein prozentualer Abschlag denkbar, vergleichbar der gegenwärtigen Regelung beim Zusammentreffen von SE und Abteilungspflegesätzen.)

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Lieber Herr Scholz,

    Ihre Lösung wäre die eleganteste, wird aber wahrscheinlich an dem Prinzip "keine zwei DRG´s nebeneinander" scheitern. Obwohl ich mit der Hilfe der L61Z eine wunderbare Methode hätte, die stationären Dialysen in Deutschland einheitlich, sauber und transparent zu kalkulieren. So würden Preissenkungen durch Konkurrenz auch hier möglich werden, was bisher leider nicht möglich ist.

    Die Möglichkeit der Abrechnung von 2 DRG´s nebeneinander hätte einen weiteren Vorteil: ich könnte Fallsplits vermeiden, wenn ich mit Genehmigung des MDK´s zum Beispiel auch mal zwei unterschiedliche DRG´s parallel abrechnen könnte (der klassische Fall: Pneumonie als Einweisungsgrund, dabei Darmtumor gefunden). Wir katalogisieren diese Fälle derzeit in unserem Hause, die Anzahl liegt bei um die 1%. In diesen Fällen wäre der MDK doch nicht überfordert, wir Krankenhäuser hätten es leichter, die Krankenkassen würden unnötiges Geld für Fallsplits vermeiden, es könnte ein Abschlag (wie von Ihnen vorgeschlagen) vereinbart werden, etc.. Und jetzt mal ehrlich, machen wir alle nicht ein bißchen viel Tamtam um deutschlandweit im Endeffekt vielleicht 16000 Fälle? Warum fallen uns Ärzten eigentlich immer sofort die 2 Problemfälle unsrer gesamten ärztlichen Karriere ein? (ist jetzt ein bißchen zynisch, aber Sie wissen, was ich meine) und die vielen hundert Normalfälle entgleiten unserem Gedächtnis? Obwohl dass rein funktionell wohl normal ist.

    Mal sehen, wie viel Eigenkreativität wir Deutschen in dieses System einbringen werden. Denn je mehr, desto besser wird es werden.
    Gruß
    Patricia:kangoo: :bounce: :kangoo: :bounce: :kangoo:
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein