Dauerkatheter gleich Harninkontinenz?

  • Hallo Forum
    ich komme auch aus der Pflege und bin der
    der Meinung,daß ein DK die Pflege auch wesentlich
    erleichern kann.Wennich z.Bsp.an Beckenfrakturen,
    Schenkelhälse u.ä. denke.Ich bin mir nicht sicher
    ob die R32 o.a.dannwirklich vertretbar ist?

    ?(

  • Hallo liebe Frau Loulou, hallo MyDRG,


    M.E. wäre die Inkontinenz natürlich nur dann zu verschlüsseln, wenn sie mit oder ohne Katheter (DK) nach den gegebenen Kriterien vorgelegen hätte. Hier wäre ja der Dauerkatheter im Zusammenhang mit der Pflege wegen Fraktur gelegt worden - eine Inkontinenz hat nicht vorgelegen.

    Wenn natürlich die Inkontinenz vor der Fraktur bereits vorgelegen hat (Anamnese aus dem Pflegeheim? Dokumentation in der Akte MDK-fest !), dann wäre sie m.E. zu verschlüsseln, auch wenn im KH-Aufenthalt immer mit DK gepflegt wurde. Denn dann hat ja die Inkontinenz sogar pflegerelevant den Aufwand erhöht (DKR 0001b).

    Gruß :x

    Björn

  • Guten Tag,
    ich bin Neuling in diesem Forum.
    Zu dieser Diskussion hätte ich doch gleich zwei Fragen.
    Ist die Definition nicht unkontrolliertes Harnverhalten für Harninkontinenz?
    Ist das Harverhalten bei Lage eines BVK`s unkontrolliert?
    Aus dem Pflegeverständnis ist die Harninkontinenz keine Indikation für die Anlage des BVK`s
    Vielleicht bin ich ja auf dem Holzweg aber....?
    Viele Grüße
    Agnes

  • Hallo in die Runde,

    wir hatten gestern die erste in-house-MDK-Krankenakten-DRG-Prüfung, dabei hat der prüfende MDK-Internist von sich aus (!), wenn es von uns vergessen worden war, sobald die DK-Anlage länger als 7 Tage oder bei Entlassung noch liegend dokumentiert war, die R32 in die Kodierung übernommen.
    --
    Michael Hönninger
    MedCo/FA Anästhesiologie
    Städtisches Krankenhaus
    Frankenthal

    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    [glow=#FF0000,3]MedizinController[/glow]
    Stadtklinik Frankenthal

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    hier eine Stellungnahme seitens der DKG zur Ausgangsfrage:

    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Gesendet: Mittwoch, 19. März 2003 08:55

    Sehr geehrter Herr Selter,

    wir haben Ihre Anfrage zu Kodierrichtlinien bei Inkontinenz erhalten und möchten wir folgt antworten:

    Die Harninkontinenz (ICD 10 Kode R32) beschreibt lediglich ein Symptom. Grundsätzlich sollten, sofern bekannt, geeignete Ursachen für die genannten Symptome kodiert werden (z.B. Cauda-equina Syndrom beinhaltet Harninkontinenz).

    Wie Sie bereits richtig anmerken, werden in der Kodierregel 1804a (Inkontinenz) weitere Einschränkungen zur Nutzung dieses Kodes gemacht.

    Wir hoffen, Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben und verbleiben

    mit freundlichen Grüßen


    Claus Fahlenbrach
    Referent Bereich Medizin
    Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: dselter
    Gesendet: Freitag, 28. Februar 2003 08:26
    Betreff: Kodierproblematik bei Inkontinenz


    Sehr geehrter Herr Dr. Schreck,

    ich möchte Sie gerne erneut zu den Kodierrichtlinien befragen.

    Hier eine Frage zur Inkontinenz bei Katheterlage aus MyDRG, für eine Stellungnahme bin ich dankbar:
    (Herr Hilf)... ist ein Patient der mit einem Dauerkatheter versehen ist auch als Harninkontinent zu verschlüsseln?
    Kann ich Hier die R32 (Harninkontinenz) verwenden oder benutze ich hierfür die Z97.8 (Dauerkatheterträger)?

    (Selter)...dass ist ein Problem, welches kontrovers diskutiert wird.
    1.Meinung: Bei Katheterlage ist der Patient inkontinent, es entsteht auch ein vermehrter plegerischer Aufwand und ist somit zu kodieren.

    2.Meinung: Dazu ein Auszug aus der 1804a Inkontinenz:
    Der Befund Inkontinenz ist von klinischer Bedeutung, wenn
    - die Inkontinenz nicht als im Rahmen einer Behandlung "normal" angesehen werden kann (z.B. nach bestimmten Operationen und bei bestimmten Zuständen.
    ...
    Diesen Passus könnte man auf die Katheterlage anwenden und die Inkontinenz in diesen Fällen nicht kodieren.
    ...
    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter
    Arzt im Med. Cont. BGU-Murnau

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    da die Antwort auf die Frage letzlich sehr allgemein gehalten ist, habe ich noch einmal nachgefragt und werde nach Beantwortung die entsprechende Info weitergeben.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    hier die Antwort auf meine Nachfrage:

    Sehr geehrter Herr Selter,

    wir haben Ihre Anfrage vom 24.03.2003 erhalten und möchten wie folgt antworten:

    Erneut möchten wir darauf hinweisen, dass der ICD-10 Kode R32 (n.n. bez. Harninkontinenz) lediglich ein Symptom beschreibt und grundsätzlich, sofern bekannt, geeignete Ursachen für Symptome kodiert werden sollten.

    Darüber hinaus sollten nur die Diagnosen kodiert werden, die die Definition der Haupt- und/oder Nebendiagnosen erfüllen (Deutsche Kodierregeln D002b und D003b). Sollte dies zutreffen, wäre die zugrundeliegende Erkrankung zu kodieren. In der speziellen Kodierregel 1804a werden zusätzlich weitere Ausnahmen und Einschränkungen beschrieben.

    Die grundsätzliche Annahme, dass jeder Blasenverweilkatheterträger inkontinent sei, halten wir für nicht gegeben. Eine Versorgung mit einem Blasenverweilkatheter ist durchaus bei andersartigen Miktionsstörungen vorstellbar.

    Der von Ihnen aufgeführte ICD-Kode Z97.8 (Vorhandensein sonstiger und nicht näher bezeichneter medizinischer Geräte oder Hilfsmittel) ist nicht gruppierungsrelevant und könnte, wenn gewünscht, zu Dokumentationszwecken genutzt werden.

    Wir hoffen, Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben und verbleiben

    mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    Claus Fahlenbrach
    Referent Bereich Medizin
    Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

    Gruß
    --
    D. D. Selter