Dauerkatheter gleich Harninkontinenz?

  • Hallo Kollegen,

    von der Sesamstrasse habe ich gelernt den Mut aufzubringen Fragen zu stellen. Die muss ich jetzt einfach mal loswerden:

    Ist ein Patient der mit einem Dauerkatheter versehen ist auch als Harninkontinent zu verschlüsseln?

    Kann ich Hier die R32 (Harninkontinenz) verwenden oder benutze ich hierfür die Z97.8 (Dauerkatheterträger)?

    LG E. Hilf

    PS.: Übrigens fände ich es besser wenn wir alle Prozeduren und Diagnosen, die wir besprechen nicht nur mit dem Ziffernkode versehen, sondern uns auch angewöhnen würden den Text gleich mitzuliefern.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Hilf,

    dass ist ein Problem, welches kontrovers diskutiert wird.

    1. Meinung:

    Bei Katheterlage ist der Patient inkontinent, es entsteht auch ein vermehrter plegerischer Aufwand und ist somit zu kodieren.

    2. Meinung:

    Dazu ein Auszug aus der 1804a Inkontinenz

    Der Befund Inkontinenz ist von klinischer Bedeutung, wenn
    •die Inkontinenz nicht als im Rahmen einer Behandlung „normal“ angesehen werden kann (z.B. nach bestimmten Operationen und bei bestimmten Zuständen).
    ....

    Diesen Passus könnte man auf die Katheterlage anwenden und die Inkontinenz in diesen Fällen nicht kodieren.

    Ich gebe zu, dass hier mal wieder eine Grauzone getroffen ist und habe zwar eine Tendenz zu der 2. Meinung, bin aber selbst nicht 100% davon überzeugt.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen alle zusammen,

    ich tendiere eher zur 1. Meinung aus Herrn Selter's Antwort.

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    Bei Katheterlage ist der Patient inkontinent, es entsteht auch ein vermehrter plegerischer Aufwand und ist somit zu kodieren.
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    Wenn man davon ausgeht, dass der Pat. eine "dauerkatheterpflichtige Harninkontinenz" hat. Mal angenommen dieser Pat. hätte keinen Dauerkatheter mehr, dann wäre er ja auch/ immer noch harninkontinent?! Und diese Harninkontinenz wäre ja dann ohne Frage zu kodieren (unter der voraussetzung der Einhaltung der 7 Tage Frist).

    MfG
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Zunächst: Auch ich bin mit den Zahlen noch nicht so fit und finde Worte besser. Deshalb: Kann ich Anlage eines Dauerkatheter auch mit 8-132.x Manipulationen an der Harnblase kodieren (übrigens, seit diesm Jahr spülen wir auffallend viele DK - 8-132.1 oder 2, sogar 3)(Fristen natürlich beachtet). Und fällt das Entfernen eines DK auch darunter?
    Immer lernwillige Susanne

    Susanne in München :i_drink:

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    die P014a Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden

    Tabelle 1: Beispiele für nicht kodierbare Prozeduren

    Gipsverbände, mit Ausnahme aufwändiger Gipsverbände (8-310)
    Verbände, außer bei Verbrennungen
    Kardioplegie
    Kardiotokographie (CTG)
    Medikamentöse Therapie mit folgenden Ausnahmen:
    - bei Neugeborenen
    - nicht-antibiotische Chemotherapie
    Echokardiographie
    Ruhe-EKG
    Langzeit-EKG
    Belastungs-EKG
    24-Stunden-Blutdruckmessung
    Legen einer Magensonde
    Legen eines transurethralen Blasenkatheters
    Subkutane Medikamentengabe, z. B. Heparin
    Blutentnahme
    Aufnahme- und Kontrolluntersuchung
    Visite
    Konsiliaruntersuchung
    Konventionelle Röntgenuntersuchungen, inklusive Mammographie
    Lungenfunktionstest mit Ausnahme der Ganzkörperplethysmographie (1-710), der
    CO-Diffusionskapazität (1-711) und der Spiroergometrie (1-712)
    Blutgasanalyse in Ruhe
    Atemgasanalyse
    Sonographien

    Zum Rest vielleicht später etwas, bin auf dem Sprung...

    Gruß


    --
    D. D. Selter

  • Hallo Kollegen,
    vielen Dank für die verschiedenen Aspekte. Scheint wieder mal eine der berühmtem Grauzonen in der Kodierung zu sein. Werde zunächst wohl doch bei liegendem Dauerkatheter eine Harninkontinenz verschlüsseln, was wir vorher nicht unbedingt gemacht haben.

    Liebe Grüße

    (Von einem dem das Wetter so richtig auf den Senkel geht; fordere Frühling ab sofort für alle!);)

  • Hallo Forum-Leser,
    da ich aus der Pflege komme, ist mir noch geläufig, dass ein "Dauerkatheterträger" Mehrarbeit bedeutet.

    Seit ich nun den etwas größeren Durchblick habe, achte ich auf die Kodierung der Harninkontinenz bei Dokumentation eines DK in der Kurve.
    Da ich in einer internistischen Klinik arbeite, ist der Grund für den DK fast in allen Fällen die Harninkontinenz.

    Demzufolge vertrete ich auch die Meinung:
    Bei Katheterlage ist der Patient inkontinent, es entsteht auch ein vermehrter plegerischer Aufwand und ist somit zu kodieren.

    Ein Hellau aus Bayern
    (strahlend blauer Himmel und ich ... im Büro)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Hella:
    Da ich in einer internistischen Klinik arbeite, ist der Grund für den DK fast in allen Fällen die Harninkontinenz.

    Guten Morgen,

    wenn Sie den Katheter wegen bestehender Harninkontinenz legen (eigenständiges Problem), ist es auch zu kodieren, das ist klar.

    Die Frage ist aber, ob die Harninkontinenz immer kodiert werden darf, wenn ein Katheter liegt. Z.B. nach Operationen, bei denen der Patient regelmäßig inkontinent wird, ist eben die Inkontinenz nicht zu kodieren (s.o., 1804a Inkontinenz), auch wenn Sie einen Katheter gelegt haben.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

  • Eine Harninkontinenz nach einer OP ist in meinen (kodierenden) Augen keine Harninkontinenz, diese besteht zudem meist weniger als 7 Tage.
    Man sollte auch die Diagnose
    N39.4 - Sonstige näher bezeichnete Harninkontinenz (Drang-, Reflex-, Überlaufblase)
    nicht ausser Acht lassen. Nicht in allen wahren Inkontinenzfällen
    handelt es sich um eine nicht näher bezeichnete Harninkontinenz.

    --
    freundlich grüsst Euch :rolleyes: Hella aus dem schönen Bayern.

  • Zitat


    Original von Hella:
    Hallo Forum-Leser,
    da ich aus der Pflege komme, ist mir noch geläufig, dass ein "Dauerkatheterträger" Mehrarbeit bedeutet.


    Hmmm - wenn Sie aus der Pflege kommen, dann sollte Ihnen geläufig sein, daß oft durch die Anlage des DK der pflegerische Aufwand wieder sinkt. Vorher haben Sie den Patienten mehrfach am Tag gewindelt und gebettet. Das entfällt nun. Nur noch alle 12-24 Stunden 1x den Beutel ablassen....

    Etwas einseitiger Gesichtspunkt IMHO.


    Zitat


    Da ich in einer internistischen Klinik arbeite, ist der Grund für den DK fast in allen Fällen die Harninkontinenz.

    Demzufolge vertrete ich auch die Meinung:
    Bei Katheterlage ist der Patient inkontinent, es entsteht auch ein vermehrter plegerischer Aufwand und ist somit zu kodieren.


    Ich sehe es zwar genauso, daß durch Einlage des Blasenkatheters bei bestehender codierpflichtiger Harninkontinenz (d.h. alle Ausschlußfaktoren wie Post-OP etc. korrekt betrachtet) letztere nicht behoben, sondern nur kosmetisch überdeckt ist und also codiert werden sollte als Harninkontinenz, aber Ihre Aussage mit dem Aufwand macht mich schon stutzig.

    Wenn dann noch durch den Katheter ein Harnwegsinfekt entsteht und ein Erregernachweis gelingt, ist das grundsätzlich ein Patient mit PCCL 4. Ein ähnlich kranker Patient ohne Katheter (5 x Pflegen am Tag) würde vermutlich keinen Harnwegsinfekt bekommen - und somit trotz aufwändigerer Pflege nur einen PCCL von 2. Das ist schon merkwürdig.

    Gruß :x

    Björn