Kosten für Isolierung bei TBC

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    ich weiss, das Thema war hier bereits angesprochen. Leider ist der zugehörige Artikel alt und bislang ergebnislos geblieben. Deshalb "frische" ich dies aus gegebenem Anlass einmal neu auf.

    Die Kassen übernenhmen verständlicherweise nur die Kosten für die Versorgung der Patienten mit (offener) Lungen-TBC, sofern eine stationäre Unterbringung zwingend aus medizinischen Gründen erfolgte bzw. andauerte. Spätestens nach Einleitung der Kombitherapie bei ansonsten komplikationslosem Verlauf und stabilem Zustand des Patienten ist somit eine Entlassung möglich. Dies bildet sich auch in der zugehörigen DRG ab, welche von einer mittleren Verweildauer von 5 Tagen ausgeht. Eingehende Diagnostik und finaler Nachweis einer offenen Lungen-TBC sind kein Grund für die stationäre Weiterführung, strenggenommen wird oftmals sogar eine primäre Fehlbelegung in Betracht gezogen.

    Nun ist es aber so, dass kein Patient mit einer offenen Lungen-TBC ohne Klärung der häuslichen Isolierung nach Hause geschickt werden kann... Derartige Kosten trägt jedoch keine Kasse, die Fälle werden regelmäßig über den MDK gekürzt - leider mit Recht. Allerdings "schlagen" diese Patienten erst dann auf, wenn durch die Überschreitung der Liegedauer von 14 Tagen die lukrative E76A abgerechnet werden kann. Bis dahin ist es ihr vergleichsweise "egal", da die Klinik durch die Pauschale eh für 14 Tage dasselbe Geld bekommt wie für 5 :(

    Nun kommen die Gesundheitsämter ins Spiel, die primär für die Seuchenhygiene zuständig und natürlich auch hinsichtlich der Kosten verpflichtet werden können.

    Nur scheint hier nicht ganz klar zu sein, wie man organisatorisch vorgehen kann, teilweise gibt es auch keine "Töpfe" aus denen eine weitere stationäre Unterbringung durch die Ämter finanziert werden können. Auch wehren sich diese vehement gegen die Tatsache, dass ein Patient bereits nach 5 Tagen aus medizinischen Gründen in die ambulante Weiterbetreuung abgegeben werden kann. Manchmal habe ich bei Gesprächen mit den zuständigen Mitarbeitern bzw. Ärzten der Ämter das Gefühl, wir sind die Einzigen, die dieses Thema aufgreifen.

    Daher meine Frage: wie handhabt Ihr diese Fälle? Wer spricht mit wem das weitere Procedere ab? Zahlen die Gesundheitsämter? Seht Ihr den medizinischen Sachverhalt anders?

    Für jede Meinung wäre ich dankbar :)

    lg

    Thomas

    in dubio pro reo

  • Hallo,

    ich möchte das Thema nochmal aufgreifen, da ich jetzt mit einer ähnlichen Konstellation konfrontiert bin - in meinem Fall fällt die Überschreitung der OGVD nicht mehr in vollem Umfang unter eine medizinische Notwendigkeit, sondern nur noch die Frage der Isolierung.

    Das Versorgungsamt scheint nicht zuständig, da kein anerkannter Schaden nach dem BVG oder Impfschaden vorliegt.

    Danke im voraus.

    rhodolith

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Moin,

    das ist ein alter Zank. Wir streiten hier regelmäßig mit dem Gesundheitsamt. Einziger Weg: Sofern medizinisch nach 14 Tage keine Gründe mehr vorliegen, handelt es sich um einen seuchenhygienischen Aufenthalt. Um diesen bezahlt zu bekommen, brauchen Sie eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes, und zwar vorab. Sollte sich also, z.b. wegen incompliance des Patienten, abzeichnen, dass der Aufenthalt über mehr als 14 Tage sinnvoll wäre, holen Sie sich rechtzeitig vom GA eine Bestätigung. Weigert man sich, Ihnen diese zu geben, sollten Sie den Patienten entlassen, allerdings sollten Sie auch darüber das Gesundheitsamt unmittelbar informieren.

    Gruß

    merguet