Guten Morgen liebe Mitkodierer,
eine wahrscheinlich absolut einfache Frage für alle hier, aber ich bin noch Neuling im Umgang mit dem MDK. Habe 2 Fälle nach knapp einem Jahr per MDK-Gutachten gekürzt bekommen. Daraufhin haben wir Widerspruch eingelegt. Jetzt flattern mir aber die Aufforderungen der KKs ins Haus, wir sollen korrigierte Datensätze absenden und Überzahlungen verrechnen bzw. rückerstatten. Ist das rechtens? Müssen wir erstmal alles korrigieren, auch wenn später vielleicht das MDK-Gutachten dem 1. Gutachten widerspricht und wir recht bekommen?
Danke für die Hilfe