Späte Entlassung zumutbar?

  • Hallo zusammen,

    weiß jemand, ob es irgendwo etwas gibt, das bestimmt, wie spät am Abend eine Entlassung für Patient und Krankenhaus noch zumutbar ist? Ein MDK fordert von uns nun eine ambulante Abrechnung, da der Patient nach Coro auch um 21:45 hätte entlassen werden können.

    Ich finde das reichlich spät. Sonst können wir unsere Patienten ja auch bald nachts um 23:50 auf die Straße, damit die Kasse nicht zu viel zahlen muss. Das alles nimmt allmählich Ausmaße an, an denen es an Dreistigkeit grenzt und man sich glaube ich mal anders gegenüber MDK und Kostenträgern positinieren und klagefreundlicher werden muss.

    Danke im Voraus für Ihre Hilfe. :)

    Mit den besten Wünschen,
    KODI79
    ________________________________________

    Medizinischer Fachberater und Gutachter
    Klinische Kodierfachkraft und Krankenpfleger

    - MDK-Management und Rechnungsprüfung -

  • Hallo,
    nur interessehalber,
    wann haben Sie den Pat. aufgenommen
    wann ist die Coro gelaufen
    und wann war diese beendet?
    Wo haben Sie den Pat. untergebracht?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Aufnahme morgens, 11 Uhr Coro über Radialis, TR-Band bis 20:30 Uhr. Sorry nicht 21:30 Uhr und die Kasse will nun die Entlassung um 20:30 Uhr.

    Mit den besten Wünschen,
    KODI79
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    Medizinischer Fachberater und Gutachter
    Klinische Kodierfachkraft und Krankenpfleger

    - MDK-Management und Rechnungsprüfung -

  • Hi!

    Etwas polemisch gegengefragt: Zahlt die Kasse auch das Vorhalten eines ärztlichen Dienstes bis 20:30 Uhr, oder erwartet sie, daß der AvD auch noch Routineentlassungen mit allen notwendigen Kontrollen und Papieren durchführt?

    Zugegebenermaßen etwas zornig,
    TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Guten Morgen,
    wir haben leider auch das Problem jedoch eher mit der BG.Z.b. bei den Commotio Pat. wenn die 24 Stunden"voll" sind, wird verlangt den PAtienten zu entlassen auch wenn es 23.30 Uhr.
    Die Argumentation das nur der Bereitschaftsdienst im Hause ist wird leider nicht anerkannt, ich finde ein sehr schwieriges Thema !!
    Gruß Die Hütti

  • Hallo zusammen,

    man(N) könnte einen Wutanfall nach dem anderen haben: Es geht praktisch nicht mehr um Qualität in der Versorgung der Patienten - es geht nur noch um Einsparungen.
    Entlassung um 23:30 uhr, obgleich - Zitat Hütti - "nur der Bereitschaftsdienst im Hause ist". Dieser hat zumeist keinen Facharztstandard - wer also soll für den Fall von Komplikationen "den Kopf hinhalten"? Die BG? Der MDK?

    Was wollen wir im Gesundheitssystem an vorderster Front Tätigen uns eigentlich noch alles bieten lassen!?

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Ein MDK fordert von uns nun eine ambulante Abrechnung, da der Patient nach Coro auch um 21:45 hätte entlassen werden können.

    Das ist auch keine neutrale MDK-Position mehr, sondern ein sehr "einfallsreicher" Versuch, stationäre Behandlungskosten abzuwenden.

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  • Hallo,
    formal hat der Patient im Krankenhaus einen Anspruch auf Behandlung nach Facharztstandard rund um die Uhr. Wenn Sie den nicht einhalten können, dann haben Sie möglicherweise ganz schnell ein haftungsrechtliches Problem, unabhängig von der abrechnungstechnischen Problematik. Insofern sollte dieses Argument nicht so sehr ausgewalzt werden. Hier wäre dann eher die unzureichende ambulante Versorgungsmöglichkeit anzuführen, wenn sie denn vorhanden ist.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    "Anspruch auf Behandlung nach Facharztstandard rund um die Uhr". Ja, das ist gegeben, weil der Facharzt als Hintergrunddienst binnen kurzer Zeit eingreifen kann.
    Ob dies nach Entlasssung zu Schlafzeiten auch im ambulanten Bereich erfolgt? Ich bin mir (nicht) sicher, was beispielsweise ein HNO-Arzt als Diensthabender Arzt der KV bei Komplikationen nach einer Koronarangiographie machen wird....... In ein Krankenhaus einweisen?.........

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo KODI79,

    meines Wissens gibt es keine entsprechende Entscheidung.

    Ich würde argumentieren, dass Krankenhäuser dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V unterliegen: "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen." Dies ist unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verstehen und nicht nach betriebswirtschaftlichen, weder betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten von Seiten des Krankenhauses noch betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten der Kostenträger.

    Unter volkswirtschaftlichen Aspekten ist die in Krankenhäusern geübte Praxis ökonomisch, nach Abschluss der "Routinearbeitszeit" nur noch eine personelle Besetzung vorzuhalten, die zur Abklärung und Behandlung unaufschiebbarer Notfälle ausreichend ist. Eine Vorhaltung von Personal, die jederzeit auch die Bewältigung von aufschiebbaren Tätigkeiten ermöglicht, übersteigt das Maß des Notwendigen. Sie widerspricht dem Wirtschaftlichkeitsgebot, darf daher nicht erbracht werden und von der Krankenkasse nicht bewilligt, schon gar nicht gefordert werden.

    Abgesehen davon werden Kosten und Aufenthaltsdauern der DRG in Kalkulationskrankenhäusern ermittelt, die genau unter vorgenannten Bedingungen arbeiten. Die Forderung nach einer jederzeitigen Möglichkeit zur Entlassung ist daher unbillig.

    Viele Grüße

    medman2

  • Gute Argumentationskette. :thumbup:

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