Psych-Behandlung ohne TE-Kode

  • Hallo Herr Gohr,
    vielen Dank für die schnelle Antwort und die freundliche Begrüßung. In der Tat verfahren wir in unserer Klinik ähnlich, wie von Ihnen beschrieben. Das bestärkt mich in der Umsetzung unserer klinikweiten Erfassung.

  • Hallo allerseits!

    Ist grundsätzlich eine Behandlung in der Psychiatrie/Psychosomatik ohne einen TE-Kode möglich?

    Ja, siehe OPS 2012:
    9-604 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen ohne Therapieeinheiten pro Woche

    Erfülle ich aber z.B. die Voraussetzung für die Regelbehandlung nicht, weil ich z.B. keine multidisziplinäre Teambesprechung mit Dokumentation durchführe, kann ich ja auch nicht den Kode für die 0 TE setzen, also eben gar keinen Kode.

    Zu den Grundvoraussetzungen für eine Abrechnung als §17d-Krankenhaus gehört eine wöchentliche Teambesprechung. Ich bin ganz froh, daß diese in den OPS steht, weil ich befürchte, daß sie sonst wegrationalisiert werden könnte.

    Dann fällt in einer Woche am Donnerstag das Team aus - ich darf also keinen Kode für den 7-Tages-Zeitraum setzen.

    Ich hoffe sehr, daß bei Ihnen nicht allzuoft „das Team“ ausfällt. ;)

    Einmal angenommen, daß die Teambesprechung immer dienstags stattfindet, dann fällt sie am 1. Mai 2012 aus. Da sie aber sonst regelmäßig stattfindet, ist meines Erachtens die Grundvoraussetzung als solche dennoch erfüllt. Wir können analog auch die OPS weiter abrechnen, während der Logopäde seinen Jahresurlaub nimmt.

    sofern Sie die sog. "Basisanforderungen" der Primär bzw. Komplexkodes nicht erfüllen, können diese auch nicht gem. DKR-Psych kodiert werden.

    Das sehe ich genauso. Die Grundvoraussetzungen definieren den Qualitätsstandard. Nur wer diesen erfüllt, muß als Krankenhaus zur Behandlung und Abrechnung von den Krankenkassen akzeptiert werden.

    Wir reden hier immer noch von einem pauschlierendem System, nicht von einer Einzelleistungsabrechnung. Daher wird es - wie auch im DRG-System - viele OPS geben, die nicht erlösrelevant sind.

    Wir befinden uns allerdings gerade nicht im DRG-System. Außerdem sind die aus den gesammelten TEs generierten OPS ein wenn auch pauschalierter Leistungsnachweis. Wenn die Leistung nicht erlösrelevant wäre, dann käme mir der akribische Sammelzwang äußerst überflüssig vor.

    Es wird daher interessant sein, wie die - aus meiner Sicht grundlegende - Einstufung in die Basiskode aus 9-60 bis 9-63 abgebildet wird, wenn für einen Zeitraum die Voraussetzungen (wie z.B. die Teambesprechung) nicht erfüllt ist.

    Wenn aufgrund eines organisatorischen Mangels diese wichtige Besprechung öfter ausfiele, dann könnte ich nachvollziehen, wenn der MDK die Abrechnung kürzen würde.

    letzte Woche in Berlin hat Herr Heimig die PsychPV zwar erwähnt, jedoch nicht für weiter interessant erklärt. Im gleichen Zusammenhang wurde jedoch auch von Herrn Heimig noch einmal in Frage gestellt, ob die TE-Zählerei überhaupt eine Relevanz im Psych-Entgelt haben kann/wird.

    Sehr interessant, was Sie aus Berlin mitbringen, lieber Kollege! Das verkompliziert allerdings unser bereits offensichtliches Kostentrenner-Paradoxon. In der Literatur wurde bereits mehrfach bemängelt, daß die TEs kaum die „teuren“ Patienten beschreiben, diese werden immer noch am besten durch die Psych-PV-Eingruppierung identifiziert.

    ist eine wöchentliche multidiziplinäre Teambesprechung im Stationskonzept verankert und wird einmal ausnahmsweise aufgrund äußerer Ereignisse wie Krankheit oder Streik um ein paar Tage verschoben, so kann der angefangene Wochenrhythmus beibehalten werden und es sind durchgehend TE-Kodes vorhanden. […] Anders würde es sich verhalten, wenn eine Station oder eine ganze Klinik niemals eine multidiziplinäre Teambesprechung durchführt.

    Sehe ich auch so.

    Ansonsten ist der Kode nicht gültig und kann nicht kodiert werden. Da sollte es auch keine Ausnahmen wegen äußerer Umstände geben. Krankheit und Streik sind für die Kostenträger jedenfalls mit Sicherheit kein Grund, Geld zu verschenken.

    Hier sollte man aber vielleicht nicht gleich das Kind mit dem Bade ausschütten. Es handelt sich ja, wie Herr Schaffert immer wieder betont, um ein pauschalierendes System. Es geht auch dann, wenn eine Komponente der Behandlung einmal ausfallen sollte, immer noch um eine differenzierte und aufwendige Therapie. Ich finde es nicht richtig, fast in einem vorauseilenden Gehorsam davon zu sprechen, daß die Kostenträger dann „Geld verschenken“!

    Dass die Psych-PV lt. dem zu erwartenden PsychEntgG ab 01.01.2017 aufgehoben werden soll, ist ja hinlänglich bekannt. Das bedeutet m.E. jedoch wahrscheinlich nicht, dass zukünftig auf eine "Einstufungs-Praxis" verzichtet wird, das InEK (Herr Dr. Heimig) hat ja selbst die Diskussion um evtl. Major Diagnostic Categories (MDC) auch für den PSY-Bereich gem. § 17d KHG eröffnet. Ob und inwiefern diese dann entgeltrelevant würden, bleibt abzuwarten...

    Hallo ck-pku,
    ich kann Ihnen hier nur zustimmen. Seien wir mal gespannt auf die Pre-MDCs ;)

    In der Tat … die Abschaffung eines bewährten Instruments und dessen Ersatz durch ein wieder neu zu erfindendendes MDC-System, schau’n mer mal …

    Beste Grüße,
    TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Hallo Zusammen,
    ich stehe wohl grade auf der Leitung was die Mindestanforderungen betrifft: außer bei der psychosomatischen Komplexbehandlung die eine 60 Minütige Teambesprechung mit Dokumentation erfordert finde ich bei den Mindestanforderungen für die anderen OPS Kodes nur die Forderung nach therapiezielorientierter Behandlung durch ein multiprofessionelles Team. Das verlangt natürlich auch einen schriftlichen Nachweis der Therapieziele, aber meiner Meinung nach nicht die Dokumentation einer wöchentlichen Besprechung. Sehe ich das denn so falsch?
    Viele Gruße
    Suse

  • Hallo Suse,
    die Notwendigkeit eine multidisziplinären Teambesprechung finden Sie in den hinweisen zu den Kodes 9-60..9-64. Dort heißt es:

    Zitat


    Durchführung einer wöchentlichen multiprofessionellen Teambesprechung zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs (bei Aufenthalten von mehr als 6 tagen).

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.