Psych-Behandlung ohne TE-Kode

  • Liebe Kodiergemeinde,
    folgende Frage(n) beschäftigen mich:
    - Ist grundsätzlich eine Behandlung in der Psychiatrie/Psychosomatik ohne einen TE-Kode möglich? Meiner Meinung nach ja, da ja nur die Pseudo-OPS für den PsychPV-Bereich vorgeschrieben sind. Erfülle ich aber z.B. die Voraussetzung für die Regelbehandlung nicht, weil ich z.B. keine multidisziplinäre Teambesprechung mit Dokumentation durchführe, kann ich ja auch nicht den Kode für die 0 TE setzen, also eben gar keinen Kode.
    - Wenn dem so ist (s.o.): Wie ist die Regelung bezüglich der 7-Tages-Abstände? Beispiel: Ich habe zunächst Kodes aus der Regelbehandlung gesetzt. Dann fällt in einer Woche am Donnerstag das Team aus - ich darf also keinen Kode für den 7-Tages-Zeitraum setzen. Das Team hole ich am Montag der nächsten Woche nach. Nach meinem Verständnis darf ich dann ab Montag wieder einen Regelbehandlungskode setzen (der muß ja immer an den Anfang des Zeitraumes gesetzt werden). Es können also Tage entstehen, auf denen kein Regelbehandlungskode liegt. So wie ich das verstehe, gilt der (maximal) 7-Tages-Rhythmus nur, wenn man einen Kode aus dem Regel-/Intensiv-/Usw-Bereich setzt. Nirgends finde ich eine Regelung dafür, wenn ich (zwischenzeitlich) keinen setze. Übersehe ich da was?

  • Guten Morgen,

    Ihre Frage ist nicht unberechtigt, sofern Sie die sog. "Basisanforderungen" der Primär bzw. Komplexkodes nicht erfüllen, können diese auch nicht gem. DKR-Psych kodiert werden.

    Trotzdem besteht die Verpflichtung, ggfs. andere OPS-Kodes zu kodieren (vgl. PP001a der DKR-Psych 2012), also z.B. "Aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen": 1-903 oder "Native Computertomographie des Schädels": 3-200.

    Aber diese Erkenntnis hilft Ihnen im zu erwartenden zukünftigen Entgeltsystem Psychiatrie nicht weiter, denn die Bewertungsrelation wird im (noch zu entwickelnden) Grouper ja (auch) aus den Daten der Psych-PV-Einstufung, den Haupt- und Nebendiagnosen und eben den OPS-Kodes generiert. Die Bewertungsrelation wird dann mit dem noch zu vereinbarenden (zunächst krankenhausindividuellen) Basisentgeltwert multipliziert und ergibt dann das Tagesentgelt.

    M.a.W.: Jeder (zu Recht kodierte) OPS-Kode (außer denen ohne TE pro Woche) erhöht das Tagesentgelt.

    Sie sollten sich also schnellstmöglich Gedanken machen, wie Sie die "Basisanforderungen" erfüllen, damit die entsprechenden OPS-Kodes generiert werden können!

    Dabei wünsche ich Ihnen viel Kraft, Ausdauer und Erfolg.

    MfG,

    ck-pku

  • Schönen guten Tag ck-pku,

    Einige Dinge in Ihrem Beitrag sehe ich etwas anders:

    PsychPV:
    Die Psych-PV Codes werden voraussichtlich nicht in den Grouper einfließen. Die PsychPV wird laut Gesetzentwurf mit Einführung des neuen Entgeltsystems aufgehoben. Außerdem werden sie, sofern ich das aus den bisherigern Vorträgen von Herrn Heimig richtig herausgehört habe, im Rahmen der Entwicklung des Entgeltsystems auch nicht verwendet.

    Entgeltrelevanz der OPS:
    Wir reden hier immer noch von einem pauschlierendem System, nicht von einer Einzelleistungsabrechnung. Daher wird es - wie auch im DRG-System - viele OPS geben, die nicht erlösrelevant sind.

    Grundsätzlich ist es natürlich richtig, dass ein Kode nur verwendet werden kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Es wird daher interessant sein, wie die - aus meiner Sicht grundlegende - Einstufung in die Basiskode aus 9-60 bis 9-63 abgebildet wird, wenn für einen Zeitraum die Voraussetzungen (wie z.B. die Teambesprechung) nicht erfüllt ist.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,
    ich stimme Ihnen absolut zu, was Ihre Einschätzung zur PsychPV betrifft. Auch letzte Woche in Berlin hat Herr Heimig die PsychPV zwar erwähnt, jedoch nicht für weiter interessant erklärt.. Im gleichen Zusammenhang wurde jedoch auch von Herrn Heimig noch einmal in Frage gestellt, ob die TE-Zählerei überhaupt eine Relevanz im Psych-Entgelt haben kann/wird. Ebenso verhält es sich mit den Behandlungsbereichen. Vielleicht kommen die ja tatsächlich nur für Langlieger in Frage und sind ansonsten unrelevant.
    Wir werden sehen.


    Zum Thema:
    Wie Herr Schaffert schon korrekt ausführte, ist ein Kode auch nur dann zu verwenden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie beginnen also Ihren Kode erst wieder mit erfüllen der Voraussetzungen. In diesem Beispielfall dann eben dem Montag.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

    Einmal editiert, zuletzt von B. Gohr (7. März 2012 um 09:40)

  • Guten Tag,

    ich sehe das anders: ist eine wöchentliche multidiziplinäre Teambesprechung im Stationskonzept verankert und wird einmal ausnahmsweise aufgrund äußerer Ereignisse wie Krankheit oder Streik um ein paar Tage verschoben, so kann der angefangene Wochenrhythmus beibehalten werden und es sind durchgehend TE-Kodes vorhanden. Schließlich geben diese ja auch die Einstufung in Regel- oder Intensivbehandlung usw. an, so dass ein Fehlen der Information im einem neuen Entgeltsystem möglichwerweise zu einer "Fehler-Entgeltgruppe" (entsprechend einer Fehler-DRG) führen könnte.

    Anders würde es sich verhalten, wenn eine Station oder eine ganze Klinik niemals eine multidiziplinäre Teambesprechung durchführt... so etwas gibt es aber hoffentlich nicht.

    Schöne Grüße

    Antonella

  • Hallo Antonella,
    selbstverständlich kann man den Termin für die Teambesprechung innerhalb der sieben Tage frei wählen und verschieben.
    Wenn jedoch das Stattfinden einer solchen Besprechung eine Voraussetzung für die Gültigkeit eines Kodes ist, dann muss sie in dem Gültigkeitszeitraum auch stattfinden. Ansonsten ist der Kode nicht gültig und kann nicht kodiert werden. Da sollte es auch keine Ausnahmen wegen äußerer Umstände geben. Krankheit und Streik sind für die Kostenträger jedenfalls mit Sicherheit kein Grund, Geld zu verschenken.
    Auf genau solche kleinen Fehler wird sich der MDK mit Sicherheit stürzen, wenn es zur Entgeltrelevanz kommt.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

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  • Hallo Herr Schaffert, hallo Herr Gohr,

    in der Beantwortung der Anfrage liegen wir doch gar nicht auseinander und die Frage der Psych-PV-Einstufung (Pseudo-OPS-Übermittlung) ist ja hierfür auch nur bedingt relevant...

    Dass die Psych-PV lt. dem zu erwartenden PsychEntgG ab 01.01.2017 aufgehoben werden soll, ist ja hinlänglich bekannt.
    Das bedeutet m.E. jedoch wahrscheinlich nicht, dass zukünftig auf eine "Einstufungs-Praxis" verzichtet wird, das InEK (Herr Dr. Heimig) hat ja selbst die Diskussion um evtl. Major Diagnostic Categories (MDC) auch für den PSY-Bereich gem. § 17d KHG eröffnet.
    Ob und inwiefern diese dann entgeltrelevant würden, bleibt abzuwarten...

    Ich wünsche noch einen schönen Tag.

    MfG,

    ck-pku

    Einmal editiert, zuletzt von ck-pku (7. März 2012 um 12:29)

  • Hallo ck-pku,
    ich kann Ihnen hier nur zustimmen. Seien wir mal gespannt auf die Pre-MDCs ;)

    Viele Grüße,

    B. Gohr

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  • Schönen guten Tag Antonella,

    die OPS verschlüsseln Sie patientenbezogen. Folglich müssen die Mindestmerkmale auch patientenbezogen vorhanden sein. Es gibt allerdigns Merkmale, bei denen ausdrücklich lediglich die grundsätzliche Vorhaltung in der Klinik gefordert, jedoch nicht die konkrete Anwendung am Einzelfall.

    Ich unterscheide daher bei den Komplex-OPS in Struktur- und Fallmerkmale:

    Die Qualifikation des Leitenden Arztes oder das Vorhandensein von Berufsgruppen sind echte Strukturmerkmale.

    Die wöchentliche Teambesprechung ist jedoch ein Merkmal, dass durchaus auf den einzelnen Patienten anwendbar ist. Daher würde ich es zu den Fallmerkmalen zählen. Deshalb ist ja auch die fallbezogene Dokumentation der Besprechungsergebnissse so wichtig!

  • Auch in userer psychiatrischen Klinik sind wir bestrebt, zu jedem Fall eine wöchentliche Teambesprechung zu dokumentieren. Hier nun meine Fragen hierzu:

    1. Wie konkret sind denn bei Ihnen die Behandlungsziele beschrieben`oder würden auch bspwse. einzeilige Textbausteine ausreichen?

    2. An welchem Ort (Pflegebericht, ärztl. Doku,...) werden die Inhalte festgehalten?

    3. Werden die unterschiedlichen Professionen von Ihnen bei jeder wöchentlichen Dokumentation explizit mit aufgezählt?

    Schon jetzt vielen Dank für Ihre Kommentare zu meinen Fragen.

  • Hallo Herr Neubecker und willkommen im Forum!
    Ich gehe einfach einmal konkret auf Ihre Frage ein und beschreibe, wie wir die Sache in den Kliniken handhaben.
    Die Therapieziele und die entsprechende Evaluation können durchaus einzeilig sein; es sind selten mehr als zwei Zeilen. Die Inhalte werden in der Patientenakte auf einem Therapieverlaufsbogen (bis vor Kurzem noch mit vielen anderen Inhalten, die aus Gründen der Redundanz gestrichen wurden) dokumentiert. So ist der Bogen immer zentral bei der Akte abgelegt und nachweisbar. Die behandelnden Berufsgruppen werden nicht jedes Mal mit aufgeschrieben. Hat aber zum beispiel der Oberarzt oder der leitende Ergotherapeut keine Zeit an einem spezifischen Termin, wird die Sitzung zeitnah verlegt oder die Person wird vertreten. Dies ist durch entsprechende Dienstpläne nachweisbar.
    Den Therapieverlaufsbogen finden Sie unter http://goo.gl/oIfiV

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.