Liebe Forumsmitglieder,
wende mich mit folgendem Anliegen an Sie:
Wir erhielten ein Schreiben der Knappschaft in dem bemängelt wurde, dass wir den Patienten nicht innerhalb von 30 Tagen (ab Aufnahmetag des ersten Falls bei konservativer Gallensteinbehandlung) wieder zur Cholecystektomie aufgenommen haben, sondern erst nach mehr als zwei Monaten.Es wird quasi eine Fallzusammenführung wegen Partitionswechsel gefordert.
Die Wiederaufnahme geschah allerdings nicht aus abrechnungstechnischen Gründen so spät, sondern wegen voller OP-Bücher.Darf die Knappschaft sich da gemäß SGB V § 275 Abs 5 einmischen? Wie sollen wir uns verhalten?
Die Knappschaft setzt sich bei fehlender Reaktion unsererseits, Geld des 2. Aufenthalts ab.
Vielen Dank im Voraus
Count Diacos