Fallzusammenführung soll erzwungen werden

  • Liebe Forumsmitglieder,

    wende mich mit folgendem Anliegen an Sie:

    Wir erhielten ein Schreiben der Knappschaft in dem bemängelt wurde, dass wir den Patienten nicht innerhalb von 30 Tagen (ab Aufnahmetag des ersten Falls bei konservativer Gallensteinbehandlung) wieder zur Cholecystektomie aufgenommen haben, sondern erst nach mehr als zwei Monaten.Es wird quasi eine Fallzusammenführung wegen Partitionswechsel gefordert.

    Die Wiederaufnahme geschah allerdings nicht aus abrechnungstechnischen Gründen so spät, sondern wegen voller OP-Bücher.Darf die Knappschaft sich da gemäß SGB V § 275 Abs 5 einmischen? Wie sollen wir uns verhalten?

    Die Knappschaft setzt sich bei fehlender Reaktion unsererseits, Geld des 2. Aufenthalts ab.

    Vielen Dank im Voraus

    Count Diacos

  • Hallo,

    das ist ein purer Schwachsinn, was da die Knappschaft behauptet. Es gibt keinerlei Regel oder Vorschrift, die so etwas vorsieht. Hier dürfen Sie nicht nachgeben!

    Gruß

    Ordu

  • Moin,

    falls noch aktuell:

    Es gibt mittlerweile ein SG Urteil zu diesen Forderungen der Knappschaft.

    Ist auch hier im Neuigkeitenbereich zu finden.

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo Forum,

    ich greife das Thema mal wieder auf, da ich aktuell ein Gutachten zum gleichen Sachverhalt auf dem Tisch habe.

    Zitat: [...] Anhand der Unterlagen ist die Notwendigkeit der Durchführung zweier getrennter stationärer Aufenthalte nicht nachvollziehbar. [...] Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Versicherte in die ambulante Behandlung entlassen wurde mit Wiederaufnahme außerhalb der OGVD. [...]

    Es wurde 2 mal DRG I10D abgerechnet, beim ersten Aufenthalt Implantation einer SCS-Testelektrode mit externem Aggregat, beim zweiten dann dauerhafte Implantation des Aggregates ohne Sondenkorrektur.

    Das oben erwähnte Urteil ist wohl vom LSG Saarland L 2 KR 51/08 vom 16.02.2011? Oder gibt es noch ein anderes/weiteres?

    Viele Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von baumac (10. September 2013 um 11:28)

  • Hallo,

    die zwei Aufenthalte sind notwendig. Wie will man sonst den Therapieerfolg der implantierten Elektrode und Stimulation bewerten können?
    Der Patient muss ja die Testelektrode im Alltag austesten. (Wenn er im Haus bleiben würde, kommt dann garantiert die Anfrage ob er nicht eher hätte entlassen werden können... :wacko: )

    Das selbe Spiel kommt bei SNS-Schrittmachern bei Harn-/Stuhlinkontinenz auch immer wieder :pinch:

    Gruß
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental