Verweildauer/Behandlungstage

  • Hallo zusammen!

    Auf der Suche nach Antworten habe ich einen Beitrag aus 2007 gefunden, bezgl. dem Verhältnis Verweildauer/Behandlungstage! Gilt das heute immer noch, dass Aufnahmetag und Entlasstag als zwei Behandlungstage gerechnet werden können, d.h. meine Behandlungstage Verweildauer + 1 Tag sein können?

    Wer hat damit schon Erfahrungen gemacht?

    Grüße reina

  • Hallo Reina,

    nach § 1 Abs. 7 Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser wird der Entlass- oder Verlegungstag bei der VWD nicht mitgezählt. Nur bei Aufnahme und EN bzw. VL am selben Tag zählt der Aufenthalt als ein Tag.

    Bisher kenne ich dabei keine Ausnahmen.

    Viele Grüße

    Anne

  • Hallo Anne!

    Verweildauer ist klar, es geht mir darum, ob ich bei einer VD von 11 Tagen eine Komplexbehandlung mit 12 Behandlungstagen kodieren kann, falls am Aufnahmetag und am Entlasstag Behandlungen stattgefunden haben.

    Gruß reina

  • Hallo Reina,

    dann habe ich die Frage falsch verstanden.

    Bei Vakuumverbänden müssen es keine 24 h sein, da zählt das Datum.

    Bei z. B. ITS-Komplexbehandlung in den Bemerkungen beim Kapitelanfang, dass es mindestens 24 h sein müssen. Der Wert ergibt sich dort aus den SAPS- und TISS-Punkten.

    Bei anderen Komplexbehandlunge, z. B. bei Parkinson gibt es diesen Hinweis am Kapitelanfang nicht, sodass ich dort auch die Datumstage berechnen würde.

    Es interessiert mich auch sehr, mal sehen, was noch an Antworten kommt.

    Bei uns kommt halt hauptsächlich die 8980 vor.

    Viele Grüße

    Anne

  • Hallo,

    die Regelungen haben sich nicht geändert. Es ist also durchaus möglich, dass die Behandlungstage um eins größer sind als die VWD.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Hallo,

    Leistungen, die am Entlasstag erbracht werden, können mitgezählt werden, z.B. PKMS oder geriatrische Frührehabilitation. Der Entlasstag wird dann auch mitgezählt.

    Gruß

    Siegfried Stephan

  • Hallo,
    siehe hierzu auch die FAQ des DIMDI


    Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet? (FAQ Nr. 8019)
    seit OPS Version 2010
    Bei Erfüllung der spezifischen Bedingungen des jeweiligen Kodes umfasst die Anzahl der Behandlungstage bei Frührehabilitationen und Komplexbehandlungen alle Tage (auch Wochenend- und Feiertage) ab dem dokumentierten Beginn bis zum Ende dieser Behandlung des Patienten.
    Der Behandlungsbeginn kann dokumentiert werden durch die beim jeweiligen Kode in den Hinweisen geforderten Angaben wie Durchführung eines Assessments zu Beginn der Behandlung, Erstellung eines Behandlungsplanes bei Aufnahme, Bestimmung der Krankheitsaktivität bei Aufnahme oder Ähnliches.
    Wenn der Behandlungsbeginn in den Hinweisen zu dem jeweiligen Kode nicht definiert ist, so zählt derjenige Tag als Behandlungsbeginn, an dem einer der in den Hinweisen zum jeweiligen Kode beschriebenen Therapiebereiche erstmalig zur Anwendung kommt.
    Eine zwischenzeitliche Verlegung (intern oder extern) kann zu einer Behandlungsunterbrechung führen. Die Tage, an denen dann keine Frührehabilitation oder Komplexbehandlung erfolgt, zählen nicht mit.
    Folgende Kodes sind betroffen:

    Kode Titel
    8-550 Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung
    8-552 Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation
    8-559 Fachübergreifende und andere Frührehabilitation
    8-561.2 Kombinierte funktionsorientierte physikalische Therapie
    8-563 Physikalisch-medizinische Komplexbehandlung
    8-918 Multimodale Schmerztherapie
    8-971 Multimodale dermatologische Komplexbehandlung
    8-972 Komplexbehandlung bei schwerbehandelbarer Epilepsie
    8-974 Multimodale Komplexbehandlung bei sonstiger chronischer Erkrankung
    8-975.2 Naturheilkundliche Komplexbehandlung
    8-976 Komplexbehandlung bei Querschnittlähmung
    8-979 Stationäre Behandlung vor Transplantation
    8-97a Multimodale intensivmedizinische Überwachung und Behandlung bei zerebrovaskulären Vasospasmen
    8-97b Multimodale intensivmedizinische Überwachung und Behandlung bei neuromuskulären Erkrankungen
    8-97c Stationäre Behandlung bei erfolgter Aufnahme auf die Warteliste zur Organtransplantation
    8-97d Multimodale Komplexbehandlung bei Morbus Parkinson
    8-982 Palliativmedizinische Komplexbehandlung
    8-983 Multimodale rheumatologische Komplexbehandlung
    8-984 Multimodale Komplexbehandlung bei Diabetes mellitus
    8-985 Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker [Qualifizierter Entzug]
    8-986 Multimodale kinder- und jugendrheumatologische Komplexbehandlung
    8-987 Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit multiresistenten Erregern [MRE]
    8-988 Spezielle Komplexbehandlung der Hand
    8-989 Chirurgische Komplexbehandlung bei schweren Infektionen

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Vielen Dank für die klasse Antworten - mein Problem ist hauptsächlich die 8-977 mit dem Wortlaut:

    Die Anwendung dieses Kodes beinhaltet eine interdisziplinäre Diagnostik und Behandlung von komplexen (multifaktoriellen) Erkrankungen des Bewegungssystems unter fachärztlicher Behandlungsleitung von mindestens 12 Tagen

    Hat jemand Erfahrung mit diesem OPS? Da die VD bei Rückenproblemen auf (fast immer) 11 Tage verkürzt wurde, ahben wir jetzt natürlich ein Problem, die 12 Tage Behandlung zu vollbringen! Daher jetzt mein Hoffnung......

    Liebe Grüße und schon mal schönes Wochenende 8)

    reina

  • Hallo

    Hat jemand Erfahrung mit diesem OPS? Da die VD bei Rückenproblemen auf (fast immer) 11 Tage verkürzt wurde, ahben wir jetzt natürlich ein Problem, die 12 Tage Behandlung zu vollbringen! Daher jetzt mein Hoffnung......

    reina

    meine Frage: Behandeln Sie die Pat. 12 Tage,
    unabhängig der Anzahl von DRG Abrechnungstage, VD Tage oder MDK Meinung?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MiChu!

    Wir behandeln die Pat. 12 Tage, haben aber gleichzeitig auch eine VD von 12 Tagen und somit oft eine Überschreitung der OGV, das sieht der MDK natürlich nicht so gerne, wird also geprüft! Wenn wir aber jetzt bei 11 Tagen VD einen Tag mehr behandeln, würden wir die Überschreitung vermeiden...daher meine Frage.

    Grüße

    reina

  • Der einzige Unterschied wird sein, dass der MDK dann nur noch eine Verweildauer von 10 Tagen für nötig halten wird, so dass sie nur an 11 Tagen die Komplexbehandlung erbringen können...


    Grüße


    MDK-Opfer