Amb. OP oder Nachstationär

  • Einen wunderschönen Sonnigen Tag aus NRW,

    Ich habe eine Frage grins

    Eine Pat.benötigte eine Port Revision der Zuvor im stationären Aufenthalt gelegt wurde.

    Wir haben den Fall nachtstationär abgerechnet, dadurch hat sich die DRG geändert.

    Der MDK streicht jetzt den OPS mit der Begründung: Laut den Unterlagen erfolgte die Revison nicht während des stationären Aufenthaltes.

    Gibt es eine off. Regelung wann NAchstationär und wann Amb. OP ?

    Für die Hilfe bedanke ich mich schonmal im Vorraus und bin sehr gespannt auf Argumentationshilfen

    Gruß Die Hütti

  • Hallo,

    bei Suche "Port nachstationär" werden Sie fündig, wurde schon mehrfach diskutiert.
    Und selbstverständlich gibt es Regeln, z.B. §115a SGB V oder FPV §1 Abs.6 , sie werden halt nur unterschiedlich interpretiert.

    An Ihrem Beispiel sieht man sehr deutlich, warum die Regeln wie ausgelegt werden:

    Kostet es was extra, z.B. höhere DRG, dann soll es bitte als amb. Op abgerechnet werden, wäre der OPS in der DRG enthalten, darf es dann aber keine ambulante OP sein, sondern muss nachstationär abgerechnet werden.


    Gruß
    AnMa

    Einmal editiert, zuletzt von AnMa (8. März 2012 um 13:39)

  • Schönen guten Tag Hütti,

    wenn ich sie richtig verstehe, haben sie die Portrevision (anders als bei den bisherigen Diskussionen) von sich aus als nachstationären aufenthalt geführt. Meiner Ansicht nach ist beides - nachstationär oder AOP - möglich (§115a SGB V: "Das Krankenhaus kann..."), insbesondere da es ja bei der Revision um eine "Sicherung des Behandlungserfolges der stationären Behandlung" geht.

    Für die Berücksichitgung des OPS kommt es darauf an, ob die Summe der Tage aus vorstationärer, vollstationärer und dieser nachstationären Behandlung die oberer Grenzverweildauer der DRG überschreitet (§8 Abs. 2 Nr. 3 KHEntgG):

    ja --> pauschales Entgelt nach der Vereinbarung zu §115a SGB V
    nein --> OPS ist nach § 1 Abs. 6 Satz 4 zu berücksichtigen (auch vom MDK)

    Knifflig wird es, wenn bei der DRG ohne OPS die gesamten vor-, nach- und vollstationären Behandlungstage die OGVD überschreiten, mit OPS jedoch nicht.
    ?(
    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen
    Danke für Die Anworten Sie haben mir sehr weitergeholfen
    Dr. Schaffert ich bin zum Glück in der OGVD immer noch drin, auch wenn ich den OPS rausrechne.
    Ein wunderschönes WE wünsche ich Ihnen allen mit fröhlichem Vogelgezwitscher weil der Frühling kommt.
    Gruß die Hütti

  • Schönen guten Tag Frau/Herr Jacoby,

    ich habe mich unklar ausgedrückt: Richtig muss es heißen: Für die Berücksichtigung des OPS in der DRG...

    Der OPS ist natürlich auf jeden Fall zu kodieren. Wenn jedoch die nachstationäre Behandlung (da außerhalb der OGVD) über eine Pauschale vergütet wird, ist auch die Leistung (der OPS) darüber abgegolten. Wenn jedoch keine gesonderte Vergütung erfolgt, dann ist der OPS bei der DRG-Ermittlung zu berücksichtigen ( § 1 Abs. 6 Satz 4 FPV)

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag liebes Forum,

    Fall:

    bei einem Patientienten wird nachstationär ein Konsil durchgeführt. Mit den Ergebnis kommt der Patient in die ambulante Sprechstunde. Kann das KH das als NST Leistung abrechnen? Bin mir nicht ganz sicher. ?(
    Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

    Viele sonnige Grüße und ein schönes Wochenende.

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo Fayence,

    vielen Dank für die Antwort, das alles ist mir bekannt. Meine Frage war nur ob ein Konsil und die dabei erbrachte Prozedur auch nst abgerechnet werden kann. Die Prozedur wird dann nicht von uns erbracht, der Konsil aber von uns aus beantragt.

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

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