vorstationäre und nachstationäre Behandlung?

  • Hallo,

    zu diesem Thema warten wir auf eine höchstrichterliche Entscheidung. Es gibt ein LSG Urteil, das die Portimplantation (zur Chemo bei im Aufenthalt durchgeführte OP) als nachstationäre Behandlung sieht. Hiergegen wurde aber beim BSG Revision eingelegt.
    Mal sehen, wie es weiter geht.

    Gruß
    B.W.

  • Wir haben das gleiche Problem bei Rückzug auf das vormals genannte Urteil des SG Stuttgart. Ich bin mal gespannt auf das, was da noch hinterher kommt.

    MfG

    ruesay

  • Hallo

    wir beziehen uns auf die" Gemeinsame Empfehlungen über die Vergütung für vor- und nachstationäre Behandlung "

    §4

    " Die Vergütung für vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus sind nur dann abrechenbar, wenn die durchgeführten Leistungen nicht über die Vergütung anderer Behandlungsformen abgegolten werden. Andere Vergütungsformen sind:

    Fallpauschalen

    Vergütung für ambulante Operationen

    Pflegesätze für teilstationäre Leistungen nach § 13 Abs. 4 BPflV.


    Und rechnen Portimplantation als AOP ab.


    Liebe Grüsse

    B. Schorn

  • Hallo schorni,

    ich täusche mich da vielleicht, aber kommt die von Ihnen genannte Empfehlung nicht erst zum tragen, wenn die obere Grenzverweildauer überschritten ist?

    MfG

    ruesay

  • Hallo Kodierer 2905,


    nochmal ich zu dem Thema:


    wo kann ich sehen, dass gegen das SG-Urteil Revision eingelegt worden ist? Gibt es dazu was Veröffentlichtes? Im Internet? In einem Anzeiger?

    MfG

    ruesay

  • Hallo ruesay-rkk,

    ich hab es leider auch nicht im Internet gefunden. Ich hatte es per Mail weitergeleitet bekommen mit der Info, dass es nicht rechtskräftig ist und Revision eingeleitet wurde.

    Gruß

    B.W.

  • Telefonieren macht klug:

    Das Urteil wurde zur Revision an das Landessozialgericht Baden-Württemberg weitergereicht.

    AZ: L5 KR 699/12

    Frage an die Experten: damit gilt das Urteil des SG Stuttgart (AZ siehe oben) doch nicht als rechtskräftig?

    Edit: ich habe es eben selber rausgefunden: nein, es ist somit nicht rechtskräftig.

    MfG

    ruesay

    2 Mal editiert, zuletzt von ruesay-rkk (24. September 2012 um 17:16)

  • Hallo ruesay


    "ich täusche mich da vielleicht, aber kommt die von Ihnen genannte Empfehlung nicht erst zum tragen, wenn die obere Grenzverweildauer überschritten ist? "


    in den gemeinsamen Empfehlungen wird auf die OGVD gar nicht eingegangen.

    MfG

    B. Schorn

  • Hallo,
    aus aktuellem Anlass suche ich die genannten Urteile
    Sozialgericht Stuttgart AZ: S 10 KR 7524/10
    Landessozialgericht Baden-Württemberg AZ: L5 KR 699/12
    Im Netz bin ich leider nicht fündig geworden.
    Hat jemand die Urteile?

    Danke

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)