Liebes Forum,
mit Interesse habe ich die Diskussion zum Thema vor-, nachstationäre Behandlung verfolgt.
Meine Frage: Kommt ein Patient innerhalb 14 Tage nach dem Krankenhausaufenthalt in die Praxis des KV-ermächtigten Arztes z.B. zur Wundkontrolle, etc., erfolgt die Leistung des KV-ermächtigen Arztes dann poststationär (keine Abrechnung, mit DRG abgegolten) oder ambulant (Abrechnung möglich)?
Basiert die Regelung auf dem § 116 SGB V und wie finde ich den Wortlaut? Ich bin noch ziemlich neu mit der Thematik betraut.
viele Grüße, wipp
Viele