Angehörigengespräche

  • Moin,
    hier ist ja bereits eine lebhafte Diskussion über die Frage, welche Leistungen durch Sozialarbeiter als TE kodiert werden können, geführt worden. Der Grundsatz der OPS scheint ja zu sein, dass Arbeit mit dem Patienten und nicht für den Patienten kodiert werden kann.... Vor diesem Hintergrund meine Frage: Wie geht man mit Angehörigengesprächen um? Es gibt ja in der Erwachsenenpsychiatrie durchaus auch schon mal die Konstellation, dass man mit Angehörigen eines Patienten ohne dessen Anwesenheit, aber mit seinem Einverständnis spricht. Sind solche Zeiten als TE kodierbar?

  • Schönen guten Tag

    die Antwort gibt der OPS

    Als angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
    ...

    • Gespräche mit Behördenvertretern
    • Angehörigengespräche, Gespräche mit Betreuern


    ...

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag Dummfrager,

    wie Herr Schaffert zitierte, sind Angehörigengespräche kodierbar.
    Die Anwesenheit des Patienten ist beim Gespräch nicht zwingend erforderlich und kann auch ohne dessen Beisein als Einzel-TE kodiert werden (bei Gesprächen mit mehreren Angehörigen zählt nur der eine Patient).

    Viele Grüße,

    TWaK

  • Hallo,

    danke für die Antworten - das Forum hier ruht selbst sonntags offensichtlich nicht! :)
    Erlauben Sie mir eine Nachfrage. Die von Herrn Schaffert zitierte Stelle ist mir bekannt. Dort werden auch gelistet:

    "- Gespräche mit Behördenvertretern
    ...
    - Übende Verfahren und Hilfekoordination zur Reintegration in den individuellen psychosozialen Lebensraum".

    In einer früheren Diskussion hier im Forum wurde (für die Berufsgruppe der Sozialarbeiter) festgestellt, dass nur Arbeit im Beisein des Patienten kodierbar sei (Grundsatz "nur Arbeit mit dem Patienten, nicht für den Patienten ist kodierbar"). Wenn es so klar ist, wie Herr Schaffert ausführt, wären auch Angehörigenspräche ohne Beisein des Patienten kodierbar. Dann müßten doch aber auch die Hilfekoordination und Gespräche mit Behördenvertretern ohne Beisein des Patienten für alle Berufsgruppen (auch Sozialarbeiter) kodierbar sein. Wäre das nicht ein Gegensatz zu der o.g. früheren Feststellung? Ich finde keine diesen für mich bestehenden Gegensatz erklärende Änderung in den Texten der entsprechenden OPS Versionen 2010, 2011 und 2011....

    Einmal editiert, zuletzt von Dummfrager (11. März 2012 um 13:58)

  • Hi!

    In einer früheren Diskussion hier im Forum wurde (für die Berufsgruppe der Sozialarbeiter) festgestellt, dass nur Arbeit im Beisein des Patienten kodierbar sei […]

    Der scheinbare Widerspruch klärt sich, wenn man die Geschichte der OPS-Entwicklung kennt.

    In 2010 waren Koordinationsleistungen erwähnt: „Übende Verfahren und Hilfekoordination zur Reintegration in den individuellen psychosozialen Lebensraum“, die Herr Schaffert damals als notwendig in Anwesenheit des Patienten durchzuführen fand.

    Wegen der gerade bei Sozialpädagogen sehr aufwendigen Gespräche mit Behörden u.a. wurden in 2012 die folgenden angewandten Verfahren ergänzt: „Gespräche mit Behördenvertretern“ und „Angehörigengespräche, Gespräche mit Betreuern“.

    Gruß,
    TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Vielen Dank! Ich habe gestern auch eine entsprechende Anfrage ans DIMDI gestellt. Allerdings dürfte die Sache nach Ihren Ausführungen klar sein. Ich berichte hier, sobald ich Antwort erhalten habe.

  • Super, das ist immer eine gute Idee.

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Und hier die (erfreulich schnelle) Antwort vom DIMDI:


    Sehr geehrter Herr XXX


    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

    Die von Ihnen angegebenen Maßnahmen (Angehörigengespräche, Gespräche mit Behördenvertretern und Betreuern und Hilfekoordination) können auch ohne Anwesenheit des Patienten erbracht werden. Sie dürfen aber nur angerechnet werden, wenn sie 25 min übersteigen.

    Wir weisen daraufhin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.

    Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte sind rechtlich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist daher ausgeschlossen.

    Mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag
    Ihr Klassi-Team
    _________________________________________________________________________________

    DIMDI
    Deutsches Institut für
    Medizinische Dokumentation und Information
    Medizinische Klassifikationen
    Waisenhausgasse 36-38a
    50676 Köln

    Tel.: +49 221 4724-524
    Fax: +49 221 4724-444
    klassi@dimdi.de
    https://webmailerng.1und1.de/trinity-rms-we…to=www.dimdi.de

    Das DIMDI ist ein Institut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

  • Hallo Ihr Alle,
    bei uns entsteht immer wieder die Diskusion. Was ist mit den Telefonaten, die von den Sozialarbeitern geleistet werden, mit Behörden etc? Und die dauern länger als 25 Min. Werden die als Theraspieeinheit eingegeben? In der schriflichen Pat. Akten werden die immer dokumentiert, inhaltlich dient Sie auch als Info an andere Berufsgruppen Wie machen es die anderen Kliniken?
    Gruß Leponex

  • Hallo Leponex,

    mit Ihrer Frage sind Sie in diesem Diskussionsfaden genau richtg.

    Wenn Sie die ganzen Textbausteine aus der Antwort des DIMDI entfernen, belibt folgendes übrig:

    "Die von Ihnen angegebenen Maßnahmen (Angehörigengespräche, Gespräche mit Behördenvertretern und Betreuern und Hilfekoordination) können auch ohne Anwesenheit des Patienten erbracht werden. Sie dürfen aber nur angerechnet werden, wenn sie 25 min übersteigen."

    Würde das Ihre Frage beantworten?

    Die Unklarheit stammt daher, daß in früheren Versionen des OPS genau diese Tätigkeiten nicht explizit zur Dokumentation und zur Kodierung freigegeben waren. Seit 2012 aber schon.

    Beste Grüße, TicTac

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  • Hallo allerseits!

    Im Grunde genommen müßten dann die Telefonate auch als TE erfassbar sein, wenn sie mind. 25 Minuten dauern. Oder steht vielleicht noch irgendwo, daß diese Gespräche persönlich von Angesicht zu Angesicht erfolgen sollen?