Fremd-Spongiosa

  • Hallo!

    Ich habe ein Problem!

    Wechsel einer Hüftprothese!

    Nun haben wir eine Pfannenbodenplastik gemacht und dazu Fremdspongiosa verwendet.Der MDK sagt das bei einer Pfannenbodenplastik nicht zusätzlich das Material welches dazu benötigt wird gesondert zu kodieren sei. (Fremdspongiosa triggert in die A)

    Wer weiss Rat?

  • Hallo,

    bei einer Pfannenbodenplastik benötigt man doch immer Spongiosa; wenn man die Spongiosaplastik zusätzlich kodieren müsste, wäre dies doch bei den Hinweisen vermerkt, wie es bei den anderen OPS in diesem Kapitel der Fall ist. Ich würde also hier auch sagen, dass nicht gleichzeitig eine Pfannenbodenplastik und eine Spongiosaplastik kodiert werden kann.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo kodierer2905,

    der Hinweis steht unter 5-821 Wechsel ... Hüftgelenk in der Form, dass sowohl Spongiosaplastik als auch Pfannenbodenplastik u.ä., wenn gemacht, extra zu kodieren sind. Warum soll man mit dem 5-784er Kode nicht noch extra angeben dürfen, ob man allogene oder autogene Spongiosa verwendet hat (vorausgesetzt, es werden nicht iatrogen geschaffene Defektzonen mit ortsständigem Material gefüllt)?

    Freundliche Grüße

    Elisabeth Kosche

  • Hallo Frau Kosche,

    ich brauch doch für eine Pfannenbodenplastik immer Spongiosa oder nicht? Dann wäre doch diese Tatsache mit im Kode drin (nach DKR alle Bestandteile im Kode enthalten) mit der Ausnahme, wenn was anderes in den Hinweisen des OPS steht. Für mich war bisher die Pfannenbodenplastik eine weitere Spezifizierung einer Spongiosaplastik.

    MfG
    B.W.

  • Hallo Kodierer2905,

    schauen Sie doch mal in den Thread Pfannenbodenplastik bei Hüft-TEP - dort wird auch von Herrn Dr. Schemmann gesagt, dass die Art der Spongiosa extra kodiert wird.

    Freundliche Grüße

    E. Kosche

  • Hallo zusammen,

    um es mal mit der Rechtsprechung zu formulieren:

    Gibt es im OPS keinen Hinweis auf eine gesonderte Codierfähigkeit einer Spongiosaplastik zusätzlich
    zu den angegebenen Codes, so ist sie auch nicht gesondert zu verschlüsseln.

    Ist dies unlogisch, so sind die Selbstverwaltungspartner gefordert, dies im OPS zu ändern. wenn
    es notwendig ist.

    Grund für einen Verbesserungsvorschlag?

    P. Host

  • Hallo Herr Host,

    die alte ewige Leier. Es braucht keinen Hinweis im OPS, ob die Fremdspongiosa zusätzlich zu kodieren ist. Die Hinweise sind nicht erschöpfend, das weiß mittlerweile auch die Rechtsprechung. Fragen Sie doch mal beim DIMDI nach, sie werden keine andere Antwort bekommen.

    Pfannenbodenplastik beschreibt nur die Tatsache, dass an einem bestimmten Bereich der Pfanne ein Aufbau erfolgte. Okay ? Diesen können sie mit verschiedenen Materialien machen. Und hier beginnt der Punkt der zusätzlichen Kodierung. Es hat schon eine Relevanz, ob dies autologer Knochen (z.B. keine Mehrkosten) oder allogener Knochen (deutliche Mehrkosten) verwendet wird. Um all diese Hinweise im OPS zu implementieren wäre ein Arbeitsbeschaffungsprogramm der Bundesregierung gefordert, welches die Griechenlandkredite in Frage stellen würde.

    Wozu gibt es sonst noch tausend andere Zusatzkodes, welche alle nicht in den Hinweisen erwähnt werden ? Zum Spaß ? Damit das DIMDI was zu tun hat ? Oder um uns zu ärgern ?

    MfG

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Guten Morgen,

    die Antwort von Herrn Schemmann kann nicht so recht überzeugen. Hier wird schon wieder interpretiert.

    Es gibt genügend Rechtsprechung die aussagt, dass genau nach dem Wortlaut der Regelwerke zu kodieren ist. Wenn bei der entsprechenden Prozedur kein Hinweis gegeben wird, dass z.B. eine Spongiosaplastik extra zu kodieren ist, dann ist diese eben nicht extra zu kodieren. Ob dies letztendlich bedeuten würde, dass die Katalog doppelt oder dreifach so dick wie bisher werden, ist - zumindest den Richtern - vollkommen egal.

    Allen einen sonnigen Tag

    F. Holzwarth

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling

  • Guten Morgen an alle,

    ich hatte eine Anfrage beim INEK gestellt, da eine BG meinte, bei einer Frakturosteosynthese sei eine Spongiosaplastik nicht zusätzlich zu kodieren, da sich der entsprechende Hinweis unter den Frakturosteosynthesen nicht findet.

    Antwort vom INEK (26.01.2012):

    Zitat

    Gemäß DKR P001 ist eine Prozedur normalerweise vollständig mit all ihren Komponenten, wie z.B. Vorbereitung, Lagerung, Anästhesie, Zugang, Naht, usw., in einem Kode abgebildet. Deshalb werden diese individuellen Komponenten einer bereits kodierten Prozedur nicht noch einmal gesondert verschlüsselt.

    Wenn eine Spongiosaplastik kein regelhafter Bestandteil einer Frakturosteosynthese ist, ist diese entsprechend gesondert zu kodieren. Die Tatsache, dass der Kodebereich 5-79 "Reposition von Fraktur und Luxation" keinen Hinweis enthält, der auf die zusätzliche Kodierung einer Spongiosaplastik aus dem Kodebereich 5-784 verweist, läßt nicht automatisch den Rückschluss zu, dass in dem von Ihnen geschilderten Fall die Spongiosaplastik nicht kodiert werden kann.


    Also klare Aussage: Kein Hinweis unter dem OPS bedeutet NICHT, dass nicht kodiert werden darf.

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • Hallo Herr Wagner,

    es geht ja nur um die Operationen bei denen regelhaft (standardmäßig) eine Spongiosaplastik durchgeführt wird. Hier kommt die zusätzliche Kodierung nur in Betracht, wenn im Katalogtext ausdrücklich darauf hingewiesen wird (siehe auch Zugänge in der Neurochirurgie etc.).

    Bei den Fällen, bei denen dies nicht der Fall ist, kann selbstverständlich auch ohne Hinweis im OPS-Katalog die zusätzliche Maßnahme kodiert werden. Dies widerspricht auch nicht dem Grundsatz der monokausalen Kodierung.

    Viele Grüße

    F. Holzwarth

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling

  • Hallo Herr Holzwarth,

    Zitat

    ...es geht ja nur um die Operationen bei denen regelhaft (standardmäßig) eine Spongiosaplastik durchgeführt wird. Hier kommt die zusätzliche Kodierung nur in Betracht, wenn im Katalogtext ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

    Bei den Fällen, bei denen dies nicht der Fall ist, kann selbstverständlich auch ohne Hinweis im OPS-Katalog die zusätzliche Maßnahme kodiert werden


    ...aber bei einer Pfannenbodenplastik wird doch nicht regelhaft (standardmäßig) allogene Spongiosa verwendet. Ihre Argumentation spricht doch eher dafür, die allogene Spongiosaplastik zusätzlich zu kodieren !? :S

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle