Mehrleistungsabschlag

  • Hallo,

    ich bin gerade etwas verwirrt.

    Wir haben in 2011 einen Mehrleistungsabschlag vereinbart.

    Umsetzung erfolgte zum 01.12.2011.

    Der Mehrleistungsabschlag wurde als Gesamtbetrag vereinbart und ins Verhältnis zur B2 Nr.3 gesetzt. Dieser %-Betrag wird mit dem LBFW multipliziert. Der €-Betrag wird nun pro CM-Punkt von der Rechnung abgezogen.

    Frage:

    Wird der €-Betrag auf den jeweils gültigen LBFW bezogen, oder auf den LBFW der zum Genehmigungszeitpunkt gilt?
    Beispiel für NRW:
    Zeitraum 01.12.2011 - 29.02.2012
    0,59% x 2.912,65 € = 17,18 € Mehrleistungsabschlag

    Zeitraum ab 01.03.2012
    0,59% x 2.960,67 € = 17,47 € Mehrleistungsabschlag
    oder weiterhin 17,18 €???


    Ich habe bisher noch keine Grundlage (z.B. Abrechnungsrichtlinie) gefunden, wo das steht.

    Danke

    Gruß
    Sven Lindenau

  • Hallo,

    diesbezüglich, würde ich bei Ihrer NRW Krankenhausgesellschaft oder ähnliches anfragen um eine exakte Abrechnung zu gewährleisten. Bei uns in BW mussten wir den Mehrleistungsab-/zuschlag nur bei Überliegern oder Aufnahme bis 31.12.2011 abrechnen. Der nächste Mehrleistungsab-/zuschlag wird erst mit der nächsten Genehmigung aktiv. Dies ist aber von Bundesland zu Bundesland anders geregelt.

    Viele Grüße
    K. Hilsheimer

  • Hallo,

    wir haben auch einen Mehrleistungsabschlag ( §4 Abs. 2a KHEntgG )zum 01.12.2011 vereinbart, der jedoch zum 31.12.2011 ausgelaufen ist, also für Aufnahmen ab 01.01.2012 nicht mehr galt (stand bei uns im Vertag und wurde so mit den Kassen vereinbart.

    MfG

    Beate Schorn

  • Hallo,

    nach mehreren Telefonaten u.a. KGNW und Zweckverband ist folgende Vorgehensweise die richtige:

    Der %-Abschlag muss mit dem AKTUELLEM LBFW mulitpilziert werden.
    Also in meinem o.g. Beispiel

    Müssen wir ab dem 01.03.2012 folgendes abrechnen
    0,59% x 2.960,67 € = 17,47 € Mehrleistungsabschlag

    Gruß

    Sven Lindenau