Fallzusammenführung?

  • Liebes Forum,

    bei folgender Konstellation bebötige ich Hilfe:

    1. Aufenthalt:

    Aufnahme des Patienten aus KH A am 10.1. zur Schrittmacherimplantation bei Sick-Sinus-Syndrom, 1 BT, DRG F12G (ogvd 15 Tage)
    -> dann Rückverlegeung nach KH A

    2. Aufenthalt:
    Wiederaufnahme des Patienten aus KH A am 16.1. wegen Wundhämatom zur Ausräumung, -> Wiederkehrer wg. Komplikation-> neue DRG F12E mit ogvd 27 Tagen
    ->dann Rückverlegeung nach KH A

    3. Aufenthalt:
    Wiederaufnahme des Patienten aus KH A am 2.2. wegen fraglicher Wundinfektion,
    -> Entlassung des Patienten

    Kostenträger fordert nun FZ des 1.(bereits zusammengeführten Falls mit 2. Aufenthalt) mit 3. Aufenthalt wegen Rückverlegung.

    Welches der Beispiele der "Kombinierten Fallzusammenführung" trifft o.g. Konstellation?

    Vielen Dank im voraus!

    Liebe Grüße,
    BoB77

  • Hallo BoB77,

    es handelt sich hier um eine "Rückverlegungskette" gem. § 3 Abs. 3 FPV. Der Zeitstrahl verläuft vom 11.01. - 09.02.12. (30 Tage nach Entlassdatum). In diesem Zeitraum befinden sich alle 3 drei Aufenthalte. Folglich müssen sämtliche Aufenthalte zusammengeführt werden. Eine kombinierte Fallzusammenführung liegt hier nicht vor.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Hallo lieber Kollege,

    Nach der FPV 2012 sind alle Fälle bei Verlegung und Rückverlegung, die aus dem anderen Krankenhaus A kommen, zusammenzuführen (FPV2012 §3 Abs. 3 Satz 1).

    herzliche Grüße mit Trauer, ob der Nachricht.

    Dr. med. Jörg Berger

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