Datenlieferung §21 - Bagatellgrenze

  • Hallo zusammen,

    leider erhält man vom InEK keine Rückmeldung, ob man eine erfolgreiche Datenlieferung getätigt hat oder nicht. Das Unterschreiten der Bagatellgrenze wird weder bestätigt noch dementiert.
    So sitze ich also vor unserem "Fehlerprotokoll" und frage mich, ob ich noch etwas tun muss oder nicht.

    Welcher Parameter ist hier aussschlaggebend?

    These: die Zahl der "abgewiesenen Datensätze" in der Datei FALL (in Relation zur Zahl der "gelieferten Datensätze" in der Datei FALL).
    Oder werden die "abgewiesenen Datensätze" in den anderen Dateien (FAB, ICD etc.) auch berücksichtigt?

    Beste Grüße - NV

  • Hallo,

    siehe §5 der Vereinbarung:

    "(2) Die Übermittlungspflicht wird verletzt, wenn mehr als 1% (prozentuale Bagatellgrenze)
    oder mehr als 100 (nominale Bagatellgrenze) der abgerechneten Fälle
    des Berichtszeitraums im Fehlerverfahren von der DRG-Datenstelle nicht akzeptiert
    oder nicht oder nicht fristgerecht an die DRG-Datenstelle übermittelt werden."

    Hier wird klar auf "Fälle" abgestellt, insofern dürfte es m.E. egal sein, wie viele OPS-Kodes o.ä. mit diesen Fällen abgewiesen wurden.

    Viele Grüße,
    J.Helling

  • Moin,

    es geht definitiv um die Fälle. Daher kann man zunächst die Quote in der Zeile Fall ausrechnen. Daraus ergibt sich der Handlungsbedarf.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    ich sehe das wie meine zwei "Vor-Redner", die Vereinbarung stellt ganz klar auf die Anzahl abgewiesenen Fälle ab. Wer sicher gehen will zählt also die Fallnummern.

    Es sei mir noch der Hinweis erlaubt, das die Prüfung der Fälle sehr viel intensiver als in den Vorjahren stattfindet. Insofern empfehle ich dringend nicht zu spät mit dem Verfahren zu beginnen! Auch wir waren von einem "fehlerfreien" Datensatz fest überzeugt und sind sehr überraschend eines Besseren belehrt worden. ;(

    Einer der`s gut meint ...

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für die Stellungnahmen.
    Ich schließe mich der allgemeinen Auffassung an, dass es um die Zahl der abgewiesenen Datensätze in FALL geht.

    Schade, dass es da keine verbindliche und abschliessende Rückmeldung vom InEK gibt.

    Allen viel Glück und gutes Gelingen für die diesjährige Datenlieferung!

    Beste Grüße - NV

  • Hallo Forum,

    wie habe ich die Plausibilitätsprüfung zu verstehen:

    Beispiel:


    unplausHDbeiND12


    Was bedeutet ND12 (die Stelle der Nebendiagnose im Datensatz kann es nicht sein).

    Gruß,

    B. Schrader

    B. Schrader

  • Hallo GOMER1

    Die Frage nach der Bedeutung von "ND12" ist bei mir auch aufgekommen.

    Ein Anruf beim InEK brachte Klarheit. Es ist eine interne Kennzeichnung um Fehlerarten zu kennzeichnen und sollte Dich nicht weiter stören.

    Schöne Grüße

    MOD

  • Hallo,

    .... mit anderen Worten, ich muss mutmaßen, welche ND in Verbindung zur HD dem InEK unplausibel erscheint. :D

    Recht vielen Dank für die Info.

    Gruß,

    B. Schrader

    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader,
    ja es ist ein exklusives Rätsel des InEK, welche ND nicht zur HD passen soll.
    Ich habe letztes Jahr die Antwort bekommen, das es sich dann meist um eine "schwere" Nebenerkrankung handelt. Wie eine Karzinom oder ein Herzinfarkt oder Schlaganfall.
    Leider bekommt man auch keine Antwort, ob die Erklärungen ausreichen. Die Datensätze bleiben bis zum Schluss im Status "Fehler bis erklärt".
    Vor allem bei alten multimorbiden Patienten, weiß ich oft nicht, was es da zu erklären geben soll.

    Nervig....

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo Frau Zierold,

    ... meiner Einschätzung nach ist die Plausibilitätsprüfung in sich unplausibel ?(

    Jetzt muss ich mir hier jeden Fall einzeln "reinziehen" X( :thumbdown:

    Gruß,

    B. Schrader

    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader,
    mein Mitgefühl haben sie.
    Viel Schokolade und Kaffee helfen ;)
    Ich habe es schon hinter mir für 2 KH.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold