Primäre Fehlbelegung obwohl kein Vermerk im Katalog 115b

  • Kann die Kasse/MDK auf primäre Fehlbelegung prüfen obwohl die OP nicht im ambulanten OP-Katalog steht?

    Wir machen viele Dermatochirurgische Eingriffe und da kommt immer häufiger die Frage nach ambulant.....

    Tips?Ideen? Rechtliche Grundlagen?

    Danke!

  • Guten Tag, Ortho,

    Die Kasse darf grundsätzlich prüfen, sie muss es sogar, wenn Zweifel an der korrekten Abrechnung bestehen. Das hat mit dem §115b zunächst nichts zu tun.
    Die Tatsache, dass ein OPS dort nicht drin steht, heißt ja auch nicht automatisch, dass dafür dann eine vollstationäre Behandlung geltend gemacht werden kann. Gerade bei kleinen Eingriffen stellt sich dann trotzdem und erst recht die Frage, warum die Leistung unter vollstationären Bedingungen erbracht wurde.

    Grüße
    AnMa

  • Guten Morgen,

    nur als kleine Anmerkung. Das eine OP nicht nach § 115b abgerechnet werden kann, heißt nicht, dass Sie wegen der fehlenden Abrechnungsfähigkeit stationär erbracht werden kann.

    Es geht rein um die medizinische Notwendigkeit einer vollstationären Behandlung.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Hallo Ortho,

    es gibt nämlich niedergelassene Ärzte, die solche Eingriffe durchführen und abrechnen dürfen - allerdings vielleicht nicht in unmittelbarer Umgebung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Moin,

    es gibt auch Eingriffe, die kann niemand ambulant abrechnen, sie dürfen trotzdem stationär nicht erbracht werden.
    Fazit: Nicht anbieten.

    Gruß

    merguet

  • Hallo zusammen,

    mit dem nicht anbieten solcher Leistungen ist das so eine Sache. In unserer Umgebung befinden sich mehrere orthopädische Reha-Kliniken. Es kommt nicht selten vor, dass eine Patient mit Z.n. Hüft-TEP wg einer Luxation stationär eingewiesen wird. Die umgehende Reposition ist notwendig, der OPS-Kode nicht im Katalog nach 115b enthalten, eine stationäre Behandlungsnotwendigkeit i.d.R. nicht gegeben.

    Wie können wir diese Fälle abrechnen?

    Gruß, Siegfried Stephan

  • Hallo Herr Stephan,

    mindestens eine Nacht ist in so einem Fall medizinisch immer zu vertreten: Bleibt die TEP in regelrechter Position - insbesondere nach den ersten Mobilisierungsversuchen (die erst am Tag nach der Narkose durchgeführt werden können)?

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo,
    haben Sie mal ausgerechnet,was denn bei der Hüftluxation als ambulante Notfallleistung rauskommt? Und eine solche ist es ja zweifellos.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    haben Sie mal ausgerechnet,was denn bei der Hüftluxation als ambulante Notfallleistung rauskommt? Und eine solche ist es ja zweifellos.

    Wir führen bei uns weder stationär, noch ambulant Hüftluxationen durch. Nicht allein wegen der geringen Vergütung, sondern auch wegen des zweifelhaften medizinischen Nutzens. ;)

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau