Zählweise bei zwei teilstationären Aufenthalten in einem Quartal

  • Hallo zusammen,

    mich beschäftigt schon wieder das Thema Tagesklinik. Bei uns ist es so, dass es pro Quartal nur einen teilstationären Fall gibt. D. h. wenn der Patient wieder so schlecht ist, dass er zwischen durch z. B. eine Woche stationär geführt werden muss, gibt es danach keinen neuen teilstationären Fall, sondern der alte Fall wird dann weitergeführt. Bisher habe ich dann auch ab dem neuen Aufnahmedatum wieder einen neuen 7-Tage-Rhythmus angefangen. Nun bin ich mir aber nicht so sicher, ob das richtig war. Hat jemand dazu eine Idee? Wie läuft das bei euch mit solchen teilstationären Fällen?

    liebe Grüße

  • Hallo Codierfee,

    bei uns wird so verfahren, dass ein komplett neuer Fall angelegt wird.
    D.h. in Ihrem genannten Beispiel würde der Patient 3 Aufnahmenummern bekommen, 3 Akten und somit 3 Rechnungen.
    Aber ich lasse mich selbstverständlich gern eines Besseren belehren. ;)
    Gleiches gilt, wenn der Patient vorzeitig die tagesklinische Behandlung abbricht (aus welchen Gründen auch immer) und innerhalb eines Quartals wieder in die Tagesklinik kommt. --> 2 Aufnahmenummern, 2 Akten, 2 Rechnungen.


    beste Grüße
    transpore

    "Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen"

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo codiefee,

    auch in unsere TK verfahren wir wie transpore es beschreibt!

    Ist für deine Frage auch nicht gerade hilfreich ;( .

    Aber in deinem Falle würde ich ab dem neuen Aufnahmedatum wieder einen neuen 7-Tage-Rhythmus angefangen.

    LG Thomas.

  • Bei der L90C war die Zählweise m.E. festgelegt, es gilt nur ein Fall pro Quartal - so hat es aufgrund der Spezifikationen damals auch SAP als Option angeboten. Einige Kassen sagen nun, das müsse aber immer die gleiche Fallnummer sein, wofür ich bisher keinen Beleg finden konnte - bis zum Beweis des Gegenteils würde ich mich da auch nicht einschüchtern lassen.

    Ob man nun einen Fall durchlaufen lässt und zwischenabrechnet oder neue Fälle anlegt, ist bei den teilstat. Dialysen im wesentlichen eine Frage des Softwaresystems, denke ich. Hauptsache, man verzichtet nicht auf die Zwischenabrechnung, die Liquidität würde ich nicht verloren geben wollen.

  • Hallo Kolibri,
    ich fürchte, der DRG-Vergleich hinkt ein wenig, da wir uns hier nicht im KHEntgG, sondern in der BPflV befinden :)

    Hallo codierfee,
    zuerst wüsste ich gern einmal, welche Logik dahinter steckt, die Patienten im System weiterlaufen zu lassen. Wird das getan, um sich Arztbrief und RECH zu sparen? Was sagen denn überhaupt die Kostenträger dazu? Mal unabhängig von den OPS. Nur für mich zum Verständnis.

    Bei uns werden die Patienten entlassen und in der anderen Klinik neu aufgenommen. Jedes Mal. Auch, wenn ein Patient eine Behandlung abbricht und nach zwei Tagen wiederkommt, gibt es einen neuen Fall. Es gibt ja auch keinen Grund, nicht so zu verfahren. Wir müssen keine Fallzusammenlegungen und ähnliches durchführen.
    Kommt es dazu, dass ein teilstationärer Patient wieder so akut wird, dass eine stationäre Behandlung nötig ist, dann freut sich ein anderer Patient von der Warteliste auf einen freuen Platz in einer der Tageskliniken.

    Zu Ihrem ursprünglichen Problem:
    Selbst, wenn der Patient in der Tagesklinik, ja was eigentlich, beurlaubt? ist, würde ich am Tag der erneuten Therapie mit dem neuen Wochenrhythmus beginnen. Sie haben ein neues Behandlungsteam, neue Behandlungsziele, da macht es durchaus Sinn, 'neu zu starten'.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Guten Tag miteinander,

    die Unterscheide hängen wahrscheinlich mit den Bestimmungen zur Datenübermittlung nach §301 SGB V zusammen.
    Aus den Durchführungshinweisen der Anlage 5 zur § 301-Vereinbarung :
    (Sollte ich die falsche Stelle zitieren, wäre ich für eine Korrektur dankbar)

    Zitat

    Findet während einer noch nicht abgeschlossenen teilstationären Behandlung eine Aufnahme zur vollstationären Behandlung statt (oder umgekehrt), ist für den Patienten ein gesonderter Aufnahmesatz mit neuem KH-internen Kennzeichen zu übermitteln. Die teilstationäre und vollstationäre Behandlung wird entsprechend dem KH-internen Kennzeichen getrennt bei der Übermittlung abgewickelt (Ausnahme: teilstationäre Dialyse bei vollstationärer Behandlung (§ 14 Abs. 2 Satz 4 bzw. § 14 Abs. 6 Nr. 2 BPflV in der am 31.12.2003 geltenden Fassung)). Wird ein teilstationärer Quartalsfall durch eine vollstationäre Behandlung lediglich unterbrochen, kann der teilstationäre Fall ohne Wechsel des KH-internen Kennzeichens nach Beendigung der vollstationären Behandlung fortgeführt werden. Der erste Aufenthalt darf hierzu nicht durch eine Entlassungsanzeige abgeschlossen sein.

    Viele Grüße,

    TWaK

  • Hallo TWaK!
    Ja, so macht das Sinn. Vielen Dank!

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Codierfee!

    Bei uns wird jedesmal ein neuer Fall begonnen (Wechsel von Teil/Vollstationär), was auch Sinn macht, da man ja eine Kostenzusage für diesen Fall(nummer) erhält und eine Verlängerung bei längeren Aufenthalt stellen muss, falls der Patient länger bleibt. Dies bedeutet auch, das immer eine neue OPS-Kodierung/Dokumentation erfolgen muss, da ja sonst die Sieben-Tage-Regelung nicht stimmig ist.

    Frag doch mal bei der Leistungsabrechnung/MedCo nach....