Neurologische Komplexbehandlung bei beatmeten Patienten

  • Guten Morgen,
    bei uns wurde nun zum ersten Mal die neurologische Komplexbehandlung bei einem beatmeten Patienten nicht anerkannt. Begründung: Die Mindestmerkmal wurden nicht erfüllt da keine ausreichenden 6-stündlichen Nachuntersuchungen stattgefunden haben.
    Wir haben die 6h eingehalten und in den dafür vorgesehenen Bogen "Pat intubiert und beatmet" eingetragen. Nirgends wird auf dieses Problem hingewiesen. Hat vielleicht eine andere Klinik damit Erfahrung?
    Wir werden auf alle Fälle in Widerspruch gehen.

  • Hallo,
    evtl. sind die FAQs des DIMDI hilfreich.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    wir verwenden zur Dokumentation des neurologischen Befundes den NIHSS-Score. Bei beatmeten/intubierten Patienten wird dieser auch im 6 Stunden-Intervall ausgefüllt. Der Score lässt es zu, die Bewusstseinslage darzustellen. Also zum Beispiel bei Vigilanz: somnolent, soporös oder komatös. Wenn angemessen, kann man auch "nicht prüfbar bei intubiertem Patienten" dokumentieren. Das hat der MDK bis jetzt anerkannt.

  • Hallo,
    danke für die Antwort.
    Genau so haben wir es gemacht. Im Score wurde dokumentiert, dass der Patient beatmet und intubiert ist. Die Gutachterin erkennt dies aber nicht an und schreibt, dass keine ausreichenden 6-stündlichen Nachuntersuchungen durchgeführt wurden. ?( ?(
    Geht halt auch nicht wenn ich einen sedierten Patieten habe. Leider kann man diesen Zustand des Patienten im Score nicht richtig abbilden.
    Da man ja die Intensivmedizinische Komplexbehandlung zusammen mit der Neurologischen abrechnen kann, denken wir, dass ein beatmeter Patient kein Ausschlußkriterieum zum kodieren des OPS 8-981. darstellt.

  • Wenn ich Ihr Posting richtig verstehe, bestand der 6stündliche neurologische Befund nur aus der Eintragung "intubiert und beatmet"? Wenn ja, kann ich den MDK verstehen - warum sollte man einen beatmeten Patienten nicht neurologisch untersuchen können? Auch der beatmete Patient ist mehr oder weniger vigilant (meistens weniger, siehe die von latini genannten Abstufungen), er hat Eigen- und Fremdreflexe oder auch nicht, Pyramidenbahnzeichen oder auch nicht, Pupillenreaktion oder auch nicht,...

    Ausgerechnet bei den Akutpatienten, denen es am schlechtesten geht, nicht zu überwachen bzw. zu dokumentieren, wie sich der Zustand entwickelt, war sicherlich nicht das, was sich die Initiatoren des Komplexcodes vorgestellt haben.

    Falls ich Sie missverstanden habe und nur bei den nicht beurteilbaren Parametern "intubiert/beatmet" eigetragen habe, sieht die Lage natürlich anders aus.

    Stürmische Grüße

    MDK-Opfer

  • Hallo,
    ja, das haben Sie richtig verstanden. Wir haben in die auszufüllenden Felder "beatmet intubiert" eingetragen.
    Wenn ich mir den NIHSS Bogen anschaue kann ich in diesem keine Beurteilung zwecks Beatmung vornehmen.
    1a Bewußtseinslage = 0=wach; 1=somnolent; 2=soporös; 3=komatös
    wenn ich jetzt 3 Punkte eintrage dann spiegelt das aber nicht den Zustand des Patienten wieder. Oder wie sehen Sie das??
    Wie bilden Sie denn solche Fälle ab?

    Es gibt ja laut DKR kein Ausschlußkriterium bei beatmeten Patienten keine neurologische Komplex abrechnen zu dürfen.

    Ein schönes WE

  • Hallo,

    wie MDK.Opfer schon richtig beschreibt, auch einen beatmeten und/oder intubierten Patienten kann man neurologisch untersuchen. Es kommt darauf an, wie stark er sediert ist. Die einfache Angabe "intubiert/beatmet" reicht natürlich nicht. Zum Beispiel ist es manchen Patienten möglich die Augen zu öffnen, oder auf Reiz motorisch zu reagieren, manchen nicht. Wenn ein Patient nur beatmet ist, hat er unter Umständen einen wachen Bewusstseinsgrad und kann gezielt reagieren.

    Abgesehen davon sind Sie ja nicht an den NHISS-Score gebunden. Es wird lediglich eine Überwachung und Dokumentation des neurologischen Befundes verlangt. Das heißt nicht zwangsläufig, dass der NHISS-Score zu verwenden ist. Er bietet sich nur an, da eine Dokumentation in standardisierter Form anerkannt wird und dies praktikabler ist.

    Und natürlich gibt es keine Einschränkung, die einen beatmeten Patienten von der neurologischen Komplexbehandlung ausschließt. Es steht im Hinweis, dass der OPS auch angegeben werden kann, wenn über die Therapiemöglichkeit der Stroke Unit hinaus eine Indikation zur Behandlung auf der Intensivstation besteht. Das sind ja oft genau diese Fälle.

    Schönes Wochenende

  • Ich bin ja glücklicherweise kein Neurologe und habe deswegen auch keine praktische Erfahrung mit der Schlaganfall-Komplexbehandlung (wohl aber mit intubierten Patienten). Aber grundsätzlich ist es so, dass auch bei einem intubierten Patienten eine neurologische Untersuchung möglich ist, die mehr Infos als nur "nicht beurteilbar" erbringt.

    Die Vorgabe des OPS verlangt "Überwachung und Dokumentation des neurologischen Befundes durch den Arzt zur Früherkennung von Schlaganfallprogression, -rezidiv und anderen Komplikationen " - von NHISS steht da erst mal kein Wort. Und wenn ein Werkzeug zur Erfüllung meiner Aufgabe ungeeignet ist, muss ich eben ein anderes nehmen. Ihre Neurologen wissen mit Sicherheit, welche bewusstseins-unabhängigen Parameter zur Überwachung des Verlaufs geeignet sind - die sind dann eben zu dokumentieren. Wenn sich die Kollegen allerdings (was ich jetzt mal nicht unterstellen will) auf den Standpunkt zurückziehen "der ist intubiert, den muss ich nicht alle 6 Stunden untersuchen", dann sollte es noch mehr Watschen geben als nur die vom MDK...

    Schönes Wochenende