Palliativmedizinische Komplexbehandlung vs. neurologische Frührehabilitation

  • Liebe Forumsmitglieder,

    ein Patient wurde im Rahmen der Behandlung eines Glioblastoms zur neurologischen Frührehabilitation aufgenommen und entsprechend behandelt. Im Verlauf erfolgte später die zusätzliche palliativmedizinische Komplexbehandlung und letztlich Entlassung in ein Hospiz.

    Argumentation des MDK: die neurologische Frührehabilitation sei nur bis zum Datum der Aufnahme der palliativmedizinischen Komplexbehandlung kodierfähig, „weil das rehabilitative Ziel aufgegeben werden mußte“; „per definitionem“ schlössen sich die Behandlungen gegenseitig aus.

    Meine Gegenargumentation: „Das Therapieprogramm der neurologischen Frührehabilitation wurde auch nach Aufnahme der Palliativbehandlung dem jeweiligen Zustand des Patienten angepaßt, sodaß für ihn ein individuelles Behandlungskonzept mit entsprechendem Therapieschwerpunkt bestand. Insbesondere unter Fortführung der Rehabilitationsbehandlung konnten die körperlichen, psychischen und sozialen Folgen der Behinderung bzw. Aktivitätseinschränkung und Störung der Teilhabe auf ein Minimum beschränkt werden. Widersprüche in Zielsetzung oder Indikation für die in diesem Fall parallel erfolgten Behandlungsformen sind nicht erkennbar.“

    Kann mich jemand in meiner Argumentation bestärken oder sie widerlegen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Uwe Lehmann
    Chirurg

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    „Die onkologische Rehabilitation in der Bundesrepublik Deutschland hat eine lange Tradition, ist im Sozialgesetzbuch (Leistungen zur Teilhabe im SGB 9)verankert und für diejenigen Patienten vorgesehen, deren Teilhabe an Lebensbereichen erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Diesem Leistungsanspruch ist die ICF (Internationale Klassifikationder Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit)-Nomenklatur verpflichtet, in welcher die biopsychosozialen krankheits- und therapiebedingtenProbleme umfassend berücksichtigt werden [2, 8]. Diese nach ICF definiertenSchädigungen, Beeinträchtigungen, Fähigkeits und Partizipationsstörungenspielen gerade bei palliativmedizinisch zu versorgenden Patienten eine wichtige Rolle.“ http://www.onkosupport.de/e2314/e3210/e3…/ifo0812_63.pdf


    Gruß

    E Rembs