Kodierfragen Geburtshilfe

  • Guten Morgen,

    ein paar Fragen zur Kodierung in der Geburtshilfe /
    Unkomplizierte vaginale Entbindung:

    1 - Code Z38.irgendwas "Betreuung Neugeborenes" führt, wenn als ND bei der Mutter codiert zu Fehler-DRG, da NGB-Diagnose bei nicht dazu passendem Alter. Zur Abrechnung der FP 16.01 wird dieser Code aber gefordert. Wie geht ihr da vor?

    2 - Episiotomie. Prozedur kann problemlos zusammen mit O80 codiert werden, ebenso die ND Dammriss 1.Grades. Meine Gynäkologen möchten aber zur Epi immer eine passende ND angeben (lobenswert!), auch wenn kein Dammriss vorlag, gewählt haben sie bisher O34.7 (Anomalie Vulva/Perineum, das ist, was der Thesaurus auf "hoher Damm" ausspuckt), die aber führt ebenfalls in eine Fehler-DRG, da sie sich mit der O80 nicht verträgt.

    Was sagen denn hier die unter der Ladentheke gehandelten speziellen Kodierrichtlinien?

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

  • Zu 1:
    Die Z38 gehört zum Neugeborenen! Oft gibt es aber Absprachen mit den KrKassen, daß die Diagnose auch an der Mutter verschlüsselt werden darf bzw soll.
    Eigentlich sollte bei der Mutter aber die entsprechende Z37.x stehen, was optional ist.

    Zu 2: ?(

    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

  • Lieber Herr Jacobs,

    angeblich steht in den speziellen Kodierregeln, dass die O80 nur verschlüsselt werden soll, wenn die Geburt völlig problemlos war (das ist auch der Grund, weshalb nur die Epi verschlüsselt werden kann und auch nur der dammriß ersten Grades). Wir verschlüsseln daher bei problemen immer das problem als Hauptdiagnose und die O80 nicht.
    In den Kodierregeln werden dann auch so Dinge stehen, ab wieviel ml Blutverlust eine postpartale Hämorhagie zu verschlüsseln ist (500 ml bei Sontangeburt und 400 ml bei Sectio in Australien), was ja auch vernünftig ist.
    Ist aber noch ohne Gewähr, habe ich nur aus dem australischen Band entnommen.

    Gruss
    Patricia:kangoo: :kangoo: :kangoo:
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Konflikte bei der Wahl der Hauptdiagnose – DRG-Hauptdiagnose versus Fallpauschalen-Hauptdiagnose


    In der Datenübermittlungsvereinbarung gemäß § 301 SGB, Anlage 5, Durchführungshinweise, 1.2.5 Entlassungsanzeige wird die DRG-Hauptdiagnose (Festlegung nach DKR001 der allgemeinen deutschen Kodierrichtlinien) von der Fallpauschalen- Hauptdiagnose (Festlegung nach Ressourcenverbrauch) unterschieden. Die DRG-Hauptdiagnose ist verpflichtend, die FP-Hauptdiagnose muss angegeben werden, wenn sie von der DRG-Hauptdiagnose abweicht.
    Um im § 301 Datensatz die Fälle zu identifizieren, in denen die DRG-Hauptdiagnose keine adäquate Abbildung der Krankenhausleistung (Ressourcenverbrauch) erlaubt, müssen Diagnosen und das dazugehörige Merkmal „Diagnoseart“ wie folgt übermittelt werden:

    HD Hauptdiagnose (nach Analyse ...., also DRG-Hauptdiagnose),

    HDx Hauptdiagnose (Ressourcenverbrauch, also FP-Hauptdiagnose),

    ND Nebendiagnose(n).

    Die Beschreibung zur Datenstruktur schweigt sich allerdings darüber aus, wie die Fallpauschalenhauptdiagnose in der weiteren DRG-Gruppierung bei den Krankenkassen oder im DRG Institut Verwendung findet. Wird sie dort wie eine Nebendiagnose behandelt oder wird sie bei der DRG Gruppierung ignoriert? Die Beantwortung dieser Frage ist wesentlich, wie an Beispielen aufgezeigt werden soll.

    Beispiel 1:
    Ein Patient kommt mit einer Appendizitis zur Aufnahme und erleidet während der Appendektomie einen Herzinfarkt, der innerhalb der 6-Stunden Frist durch eine Koronarbypassanlage behandelt wird. Unter DRG-Bedingungen ist die Appendizitis die Hauptdiagnose, unter Fallpauschalenbedingungen der Herzinfarkt. Entsprechend der o.a. Anweisungen ist im 301 Datensatz wie folgt zu übermitteln:

    Diagnosen
    HD K35.0 Akute Appendizitis mit Peritonitis
    HDx I21.0 Akuter Myokardinfarkt


    Prozeduren
    5-470.0 Appendektomie: Offen chirurgisch
    5-361.03 Anlegen eines aortokoronaren Bypass einfach: Mit autogenen Arterien


    Wenn der Myokardinfarkt, kodiert in der Position der FP-Hauptdiagnose, nicht als Nebendiagnose bei der DRG-Grupierung gewertet wird, erfolgt die Eingruppierung in die DRG G07B (Appendektomie ohne Komplikationen, CW = 1,07 in Australien). Wird der in der Position der FP-Hauptdiagnose kodierte Myokardinfarkt aber als Nebendiagnose gewertet, erfolgt eine Aufwertung des Falls (der Myokardinfarkt hat den Schweregrad 4) und damit eine Eingruppierung in die DRG G07A (Appendektomie mit Komplikationen, CW = 1,93 in Australien).
    Die in Position der FP-Hauptdiagnose kodierte Diagnose kann aber nicht grundsätzlich als DRG-Nebendiagnose gewertet werden, wie das nachfolgende Beispiel aus der Geburtshilfe zeigt. Eine Frau kommt zur vaginalen Entbindung in’s Krankenhaus und erleidet unter der Geburt einen Dammriss 1. Grades. Nach den speziellen DRG Kodierregeln muss der Dammriss die DRG-Hauptdiagnose werden. Damit aber auch die Fallpauschale für die Geburt (16.01, Entbindung von Einlingen) getroffen wird, ist die Geburt (ICD 10 O80) als FP-Hauptdiagnose (HDx) anzugeben.

    Diagnosen
    HD O70.0 Dammriss 1. Grades bei Geburt
    HDx O80 Spontangeburt eines Einlings

    Wenn diese FP-Hauptdiagnose als DRG-Nebendiagnose gewertet wird, erfolgt die Eingruppierung in eine Fehler-DRG (962Z = unakzeptable geburtshilfliche Diagnosekombination), da die ICD10 Diagnosekombination O70.0 und O80 nach den speziellen Kodierrichtlinien nicht zulässig ist.

    Nur wenn die O80 bei der DRG-Gruppierung ignoriert wird, erfolgt die richtige Eingruppierung in die DRG O60D (Vaginale Entbindung ohne Komplikationen) auf der Basis der Hauptdiagnose O70.0 (der Dammriss 1. Grades wird nicht als Komplikation gewertet und führt damit auch nicht zu einer höher bewerteten DRG innerhalb der Basis-DRG O60.

    Es kann daher den Geburtshelfern nicht empfohlen werden, kodierrichtlinien- und damit DRG konform zu kodieren, wenn sie weiterhin bis zur Einführung der DRGs die Fallpauschale abrechnen möchten. Aus diesem Grunde besteht dringender Klärungsbedarf.

    Unser Vorschlag zur Klärung sieht folgende Regelung vor:

    1. Die FP-Hauptdiagnose wird bei der DRG-Gruppierung nie berücksichtigt

    2. Als DRG-Nebendiagnosen zu berücksichtigende FP-Hauptdiagnosen müssen zusätzlich noch als Nebendiagnose im 301 Datensatz angegeben werden.

    Die Kodierung der beiden geschilderten Beispiele würde dann wie folgt lauten:

    Beispiel 1

    Diagnosen
    HD K35.0 Akute Appendizitis mit Peritonitis
    HDx I21.0 Akuter Myokardinfarkt
    ND I21.0 Akuter Myokardinfarkt

    Die Komplikation Myokardinfarkt wird einerseits als FP-Hauptdiagnose (HDx), zusätzlich aber auch noch als Nebendiagnose (ND) angegeben, damit sie in der DRG-Gruppierung berücksichtigt werden kann.

    Beispiel 2
    Diagnosen
    HD O70.0 Dammriss 1. Grades bei Geburt
    HDx O80 Spontangeburt eines Einlings

    Die Spontangeburt wird als FP-Hauptdiagnose angegeben, aber nicht zusätzlich als Nebendiagnose, damit sie bei der DRG-Gruppierung auch nicht berücksichtigt wird.

    Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass dringender Klärungsbedarf besteht, da diese Frage auf die sachgerechte Abbildung der jeweiligen Diagnosen im Krankenhausinformationsystem (KIS) und auf das Kodierverhalten Einfluss hat.

    N. Roeder
    DRG Research Group
    University Hospital of Muenster

  • Zitat


    Original von roeder:

    Wenn der Myokardinfarkt, kodiert in der Position der FP-Hauptdiagnose, nicht als Nebendiagnose bei der DRG-Grupierung gewertet wird, erfolgt die Eingruppierung in die DRG G07B (Appendektomie ohne Komplikationen, CW = 1,07 in Australien). Wird der in der Position der FP-Hauptdiagnose kodierte Myokardinfarkt aber als Nebendiagnose gewertet, erfolgt eine Aufwertung des Falls (der Myokardinfarkt hat den Schweregrad 4) und damit eine Eingruppierung in die DRG G07A (Appendektomie mit Komplikationen, CW = 1,93 in Australien).

    Das ist zugegebenermaßen erschreckend... wie die Australier einen solchen Fall bewerten. Gut, daß Deutschland dieses System nicht 1:1 übernimmt, sondern solche Fälle sinnvollerweise zumindest in die
    901Z Ausgedehnte OPs ohne Bezug zur Hauptdiagnose
    mit einem Relativgewicht von 3.96 gruppiert.:D

    Zitat


    Die in Position der FP-Hauptdiagnose kodierte Diagnose kann aber nicht grundsätzlich als DRG-Nebendiagnose gewertet werden, wie das nachfolgende Beispiel aus der Geburtshilfe zeigt. Eine Frau kommt zur vaginalen Entbindung in’s Krankenhaus und erleidet unter der Geburt einen Dammriss 1. Grades. Nach den speziellen DRG Kodierregeln muss der Dammriss die DRG-Hauptdiagnose werden. Damit aber auch die Fallpauschale für die Geburt (16.01, Entbindung von Einlingen) getroffen wird, ist die Geburt (ICD 10 O80) als FP-Hauptdiagnose (HDx) anzugeben.

    Diagnosen
    HD O70.0 Dammriss 1. Grades bei Geburt
    HDx O80 Spontangeburt eines Einlings

    Wenn diese FP-Hauptdiagnose als DRG-Nebendiagnose gewertet wird, erfolgt die Eingruppierung in eine Fehler-DRG (962Z = unakzeptable geburtshilfliche Diagnosekombination), da die ICD10 Diagnosekombination O70.0 und O80 nach den speziellen Kodierrichtlinien nicht zulässig ist.

    Diese Darstellung scheint mir etwas verdreht. Sollte es nicht besser heißen:

    "Wenn diese FP-Hauptdiagnose als DRG-Nebendiagnose gewertet wird, erfolgt die Eingruppierung in eine Fehler-DRG (962Z = unakzeptable geburtshilfliche Diagnosekombination), daher wurde die ICD10 Diagnosekombination O70.0 und O80 in den deutschen speziellen Kodierrichtlinien als nicht zulässig erklärt."

    Man könnte sonst den Eindruck gewinnen, der Gruppierungsalgorithmus würde auf den Deutschen Kodierrichtlinien aufbauen. :D

    Warum sollte in Deutschland die Diagnosekombination O70.0 und O80
    eigentlich nicht mehr zulässig sein ? Weil dann ein madiger australischer Gruppierungsalgorithmus eine falsche DRG ermittelt ?

    Es wird doch langsam Zeit, daß wir Deutschen eigene Grouper bauen, deren Entscheidungstabellen wir verändern können.

    Zitat


    Es kann daher den Geburtshelfern nicht empfohlen werden, kodierrichtlinien- und damit DRG konform zu kodieren, wenn sie weiterhin bis zur Einführung der DRGs die Fallpauschale abrechnen möchten.

    Komplexes Thema das ganze :D Wer hat eigentlich die Kodierrichtlinien erstellt ?

    Zitat


    Aus diesem Grunde besteht dringender Klärungsbedarf.

    Unser Vorschlag zur Klärung sieht folgende Regelung vor:

    1. Die FP-Hauptdiagnose wird bei der DRG-Gruppierung nie berücksichtigt

    2. Als DRG-Nebendiagnosen zu berücksichtigende FP-Hauptdiagnosen müssen zusätzlich noch als Nebendiagnose im 301 Datensatz angegeben werden.

    Das wäre eine Lösung. Wäre es aber nicht tausendfach einfacher (in Mannjahren gerechnet) den Gruppierungsalgorithmus zu verbessern ?

    Mit freundlichem Gruß

    Christoph Hirschberg

  • Zitat


    Original von roeder:

    Diagnosen
    HD O70.0 Dammriss 1. Grades bei Geburt
    HDx O80 Spontangeburt eines Einlings

    Wenn diese FP-Hauptdiagnose als DRG-Nebendiagnose gewertet wird, erfolgt die Eingruppierung in eine Fehler-DRG (962Z = unakzeptable geburtshilfliche Diagnosekombination), da die ICD10 Diagnosekombination O70.0 und O80 nach den speziellen Kodierrichtlinien nicht zulässig ist.

    Nachtrag

    Was bedeutet eigentlich "da die Diagnosekombination nach den speziellen Kodierrichtlinien nicht zulässig ist" ?
    Wenn diese Diagnosekombination nicht zulässig ist, warum berücksichtigt der Gruppierungsalgorithmus sie dann und warum wurde für diese "unzulässigen" Kodierungen ein Relativgewicht von 1,15 ermittelt?

    Es betrifft ja eine Menge von Nebendiagnosen, die in Kombination mit der O80 als Hauptdiagnose zu dieser FehlerDRG führen:

    A34,F530,F531,F538,F539,O000,O001,O002,O008,O009,O010,O011,O019,
    O020,O021,O028,O029,O030,O031,O032,O033,O034,O035,O036,O037,O038,
    O039,O040,O041,O042,O043,O044,O045,O046,O047,O048,O049,O050,O051,
    O052,O053,O054,O055,O056,O057,O058,O059,O060,O061,O062,O063,O064,
    O065,O066,O067,O068,O069,O070,O071,O072,O073,O074,O075,O076,O077,
    O078,O079,O080,O081,O082,O083,O084,O085,O086,O087,O088,O089,O100,
    O101,O102,O103,O104,O109,O11,O120,O121,O122,O13,O140,O141,O149,
    O15,O151,O152,O159,O16,O200,O208,O209,O210,O211,O212,O218,O219,
    O220,O221,O222,O223,O224,O225,O228,O229,O230,O231,O232,O233,O234,
    O235,O239,O240,O241,O242,O243,O244,O249,O25,O260,O261,O262,O263,
    O264,O265,O266,O267,O2681,O2682,O2683,O2688,O269,O280,O281,O282,
    O283,O284,O285,O288,O289,O290,O291,O292,O293,O294,O295,O296,O298,
    O299,O300,O301,O302,O308,O309,O310,O311,O312,O318,O320,O321,O322,
    O323,O324,O325,O326,O328,O329,O330,O331,O332,O333,O334,O335,O336,
    O337,O338,O339,O340,O341,O342,O343,O344,O345,O346,O347,O348,O349,
    O350,O351,O352,O353,O354,O355,O356,O357,O358,O359,O360,O361,O362,
    O363,O364,O365,O366,O367,O368,O369,O40,O410,O411,O418,O419,O420,
    O4211,O4212,O422,O429,O430,O431,O438,O439,O440,O441,O450,O458,
    O459,O460,O468,O469,O470,O471,O479,O48,O60,O610,O611,O618,O619,
    O620,O621,O622,O623,O624,O628,O629,O630,O631,O632,O639,O640,O641,
    O642,O643,O644,O645,O648,O649,O650,O651,O652,O653,O654,O655,O658,
    O659,O660,O661,O662,O663,O664,O665,O668,O669,O670,O678,O679,O680,
    O681,O682,O683,O688,O689,O690,O691,O692,O693,O694,O695,O698,O699,
    O700,O701,O702,O703,O709,O710,O711,O712,O713,O714,O715,O716,O717,
    O718,O719,O720,O721,O722,O723,O730,O731,O740,O741,O742,O743,O744,
    O745,O746,O747,O748,O749,O750,O751,O752,O753,O754,O755,O756,O757,
    O758,O759,O81,O82,O85,O860,O861,O862,O863,O864,O868,O870,O871,O872,
    O873,O878,O879,O880,O881,O882,O883,O888,O890,O891,O892,O893,O894,
    O895,O896,O898,O899,O900,O901,O902,O903,O904,O905,O908,O909,O9100,
    O9101,O9110,O9111,O9120,O9121,O9200,O9201,O9210,O9211,O9220,O9221,
    O9230,O9231,O9240,O9241,O9250,O9251,O9260,O9261,O9270,O9271,O980,
    O981,O982,O983,O984,O985,O986,O988,O989,O990,O991,O992,O993,O994,
    O995,O996,O997,O998,Z360,Z361,Z362,Z363,Z364,Z365,Z368,Z369,Z391
    Z392

    Dürfen denn durch die Kodierung solche Fehler-DRGs nicht entstehen?

    Und wenn ja wie wollen Sie Ihre Ärzte da schulen ? Bei den genannten Nebendiagnosen sind doch eine Menge Diagnosen dabei, die das individuelle des jeweiligen Falles hervorheben ?

    Mache ich hier einen Denkfehler?

    MfG

    Christoph Hirschberg

  • [quote]
    Original von C-Hirschberg:

    Ich habe nur von der O80 gesprochen. Die O80 ist für die absolut komplikationsfreie Geburt reserviert (siehe bitte auch ICD10). Sobald die kleinste Komplikation auftaucht, darf die O80 nicht mehr genommen werden.

    Und wenn ja wie wollen Sie Ihre Ärzte da schulen ? Bei den genannten Nebendiagnosen sind doch eine Menge Diagnosen dabei, die das individuelle des jeweiligen Falles hervorheben ?
    Ich schule die Ärztinnen und Ärzte gar nicht darauf, sonst geht uns die FP-relevante O80 eventuell noch verloren, die möchte ich auf jeden Fall im Datensatz haben. Wir biegen den 301 Datensatz dann EDV-technisch hin.

    z.B. O80 und O70 in Kombination

    -> 301
    O70 in die DRG-Schublage (SG1 Segment 301 Datensatz)
    O80 in die FP-Schublage (FAB Segment 301 Datensatz)

    Ob das in der DRG Gruppierung mit dem Ausschluss der Kombination O70/O80 sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Wichtig ist mir, dass es eine Möglichkeit gibt, solche Konstellationen im DRG-relevanten 301 Datensatz abzubilden, damit bin ich erst mal zufrieden.


    Zitat aus den Durchführungshinweisen zur § 301-Vereinbarung - Anlage 5

    Quelle: http://www.dkgev.de/1_file.htm

    § 301 Abs. 3 SGB V: Datenübermittlung, 4. Fortschreibung (korr. 10.7.2001)
    § 301 Abs. 3 SGB V: Datenübermittlung (Sammeldatei)

    „Ab 1.1.2002: Die Hauptdiagnose für den Krankenhausfall ist in der als Hauptdiagnose” bezeichneten Datenelementgruppe anzugeben.“ [= DRG-Hauptdiagnose]

    „Im Segment FAB hingegen werden die für die Abrechnung nach BPflV relevanten Diagnoseschlüsselangaben angegeben.(entsprechend der Fallpauschalen- und Sonderentgeltkataloge) vorgenommen. Nachtrag März 2001 (ab 1.4.2001), 4.“
    [= FP-Hauptdiagnose]


    --
    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster

  • Das was Herr Roeder da schreibt, macht mich immer ganz traurig.

    Da hätte man die Chance, den §301-Datensatz zu entrümpeln, aber was macht man?

    Um nur ja keine FP oder ein SE bei der Abrechnung zu verlieren, muss man die Daten "verbiegen":( !!

    Dabei hat doch sowieso jedes Krankenhaus sein gedeckeltes Budget. Die FP/SE sind doch nie über das Sandkastenstadium hinausgekommen.

    Warum schmeißen wir den Ballast nicht weg?

    Wie ich das ungefähr meine, habe ich vor geraumer Zeit unter
    http://www.megaforum-3.de/cgi-bin/mf_bei…=233114&s=1&w=0

    geschrieben.

    Die Hoffnung nicht aufgebend

    Dr. Bernhard Scholz

    :kangoo: :icd: :kangoo: :ops: :kangoo:

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Zitat


    Original von roeder:

    Ich habe nur von der O80 gesprochen. Die O80 ist für die absolut komplikationsfreie Geburt reserviert (siehe bitte auch ICD10). Sobald die kleinste Komplikation auftaucht, darf die O80 nicht mehr genommen werden.

    Dies konnte ich so der ICD10 nicht entnehmen, können Sie mir einen Hinweis geben, wo das genau steht ?
    ?(

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Scholz:
    Um nur ja keine FP oder ein SE bei der Abrechnung zu verlieren, muss man die Daten "verbiegen":( !!
    Dabei hat doch sowieso jedes Krankenhaus sein gedeckeltes Budget. Die FP/SE sind doch nie über das Sandkastenstadium hinausgekommen.

    Guten Morgen Dr. Scholz,
    die Krankenhäuser haben zwar alle ihren Deckel, aber für Häuser, die im Rahmen der Kostenausgliederung zwei getrennte Budgets führen, spielt es sehr wohl eine Rolle, ob die eine oder andere FP mehr auftaucht (Ausgleiche).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Zitat


    Original von C-Hirschberg:

    Dies konnte ich so der ICD10 nicht entnehmen, können Sie mir einen Hinweis geben, wo das genau steht ?
    ?(


    Sie haben recht, es steht nicht explizit drin, man kann es aber erahnen.Ich leite das aus den Inklusiva ab.
    Wichtig ist, dass nach der derzeitigen DRG Systematik ein Konflickt bei der Kombination O80 mit anderen geburtshilflichen Schlüsseln auftritt. Mein Lösungsvorschlag uns ermöglichen, mit den DRGs und den FPs umgehen zu können. Auch bin nicht glücklich darüber, dass die Diagnosen bei den Fallpauschalen noch so wichtig sind. Ich denke, man hätte das auch anders lösen können.

    N.Roeder


    --
    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster