HD Schock, J96.00 oder Anaphylaktischer Schock o.n.A?

  • ...na ja,..

    Die Intervention "Notfalltracheotomie" mit nachfolgender Beatmung ist wohl der größte Ressourcenverbrauch (nach den bisher vorliegenden Infos).

    Also HD J38.4 :thumbup:

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • Hallo Herr Wagner,

    ich habe mich ja nicht festgelegt. Es ging mir vielmehr daran zu erinnern, dass weder die "Hauptmanifestation" oder "was zur Intervention geführt hat" die Hauptdiagnose ist. Und: nicht zu vergessen: es legt der BEHANDELNDE Arzt fest - also kann eigentlich der MDK hinterher das nicht mehr ändern...!

    Schönen Sonnen-Tach noch
    P. Dietz

  • Hallo,

    so ganz überzeugt bin ich (noch) nicht:

    Nach D002f ist Hauptdiagnose

    „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.”

    Im vorliegenden Fall war auslösend die Medikamenteneinnahme mit nachfolgender Anaphylaxie. Diese hatte dann zu den beschriebenen Organmanifestationen geführt: Zum Glottisödem, zur respiratorischen Insuffizienz usw.
    Ohne den Schock bei ordnungsgemäßer Medikamentengabe würde es nicht zu der Kausalkette gekommen sein.

    Oder bin ich auf dem Holzweg?

    PS: Die Unterscheidung "in hospital" und "out of hospital" [ET.gkv] habe ich nirgendwo nachlesen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo Lunge48!

    Aus DKR: "In den Speziellen Kodierrichtlinien werden besondere Fallkonstellationen beschrieben, die entweder der konkreten Festlegung dienen oder bei denen aus Gründen der DRG-Logik von den Allgemeinen Kodierrichtlinien abgewichen werden muss."
    Mit anderen Worten: existiert eine SKR für einen fall, dann ist diese SKR anzuwenden - und nicht D002/ AKR.
    hierarch gesehen gilt: SKR > AKR >> ICD.

    Warum wollen Sie einen fall von einer unerwünschten nebenwirkung eines arzneimittels bei einnahme gemäß verordnung nicht nach SKR 1917 codieren und D002 dafür heranziehen?
    Übrigens, in beiden beispielen der SKR 1917 ist die NW HD.
    Nach SKR 1917 sind meine HD-möglichkeiten T78.2 und J38.4.

    Meine differenzierung in out of/ in hospital ist eine nicht ganz treffende vereinfachung. Besser ich bleibe näher am icd-text.
    Wenn ein arzt ein medikament indikationsgerecht verabreicht oder eine krankenschwester ein medikament ordnungsgemäß (oral) gibt, dann ist das eine medizinische behandlung.
    Nimmt ein patient ein verordnetes medikament (zb zu hause) selbst ein, ist das dann auch eine "medizinische Behandlung" wie sie für T80-T88 gefordert wird?; vergleichbar mit einem chir eingriff??
    Wenn ja, dann geht es in einer art sprungrevision über das exkl. von T80-T88 (UNW von arzneimitteln) hinweg nach T88.6

    mfg ET.gkv

  • Guten Abend ET.gkv,

    Sie verwirren mich:

    "Nimmt ein patient ein verordnetes medikament (zb zu hause) selbst ein, ist das dann auch eine "medizinische Behandlung" wie sie für T80-T88 gefordert wird?; vergleichbar mit einem chir eingriff?? Wenn ja, dann geht es in einer art sprungrevision über das exkl. von T80-T88 (UNW von arzneimitteln) hinweg nach T88.6


    Dies nämlich hatte ich doch am Montag, 26. März 2012, 14:10 geschrieben:
    "Das Exclusivum des Kapitels T80-T88 relativiert sich m.E. durch den Hinweis unter T78.2, dass ein Anaphylaktischer Schock durch unerwünschte Nebenwirkung eines indikationsgerechten Arzneimittels bei ordnungsgemäßer Verabreichung zur T88.6 führt. Dies ist m.E. die HD."
    Natürlich ist die selbständige Einnahme von Medikamenten in den eigenen vier Wänden eine medizinische Behandlung, weil vom Arzt verschrieben.
    Erfreulich, dass wir beide sportlich die "Sprungrevision" über das Exklusivum von T8-88 hinweg nach T88.6 geschafft haben........jetzt müssen (ab 21:00 Uhr) Schalke und Hannover nachziehen :thumbup:

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • jetzt müssen (ab 21:00 Uhr) Schalke und Hannover nachziehen :thumbup:

    die Hoffnung stirbt zuletzt :whistling:

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • hallo Lunge48!

    Ich überlege mir Ihre T88.6 immer noch.
    Selbst wenn die tableteneinnahme durch den patienten als medizinische behandlung gilt, fragt man sich sprachlich, ob ein patient " sich die tabletten verabreicht" oder ob die "Verabreichung" eine tätigkeit von aerzten/ krankenschwestern impliziert.
    Ist das gar die übersetzung von "to administer"? Dann würde ich es auf medizinisches personal beschränken.

    Leider finden sich in der fallbeschreibung wenig angaben zum blutdruckverhalten. Lag circulatorisch ein schock vor? Sicher ist nur, das in diesem fall die atmung/ atemwege das hauptproblem war/en.
    Anaphylakte reaktionen nach med-einnahme verlaufen von leicht bis letal. Wie kodiert nach SKR 1917 eine leichte reaktion, bei der "nur" ein nicht-obstruktives larynxödem auftritt und der RR stabil bleibt? Auch als anaphylaktischer schock T88.6?

    mfg ET.gkv
    PS: ich hoffe die Schalke-fans überleben alle ihren schock!

  • Hallo ET.gkv,

    ich hoffe die Schalke-fans überleben alle ihren schock!

    das war doch nur Taktik, um Spieler und Fans von Athletic Bilbao in Sicherheit zu wiegen ;). Nach dem Rückspiel nächste Woche werden die Königsblauen im Halbfinale stehen :thumbup: - oder auch nicht 8)

    Zur Sache selbst: Ich sehe keinen neuen Aspekte. Für ärztlich verordnete Medikamente wird vermutlich weder die GKV noch die PKV medizinisches Personal abstellen, damit aus "Einnahme" durch DOT "Verabreichung" wird.
    PS: DOT= daily observed therapy.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe